Beiträge von mari0n

    Hallo Marigor,


    wo kann man nachlesen, dass man volle 28 Stunden auf die Pension angerechnet bekommt, wenn man sich selbst in Elternzeit vertritt?
    Bekommt man auch dann volle 28 Stunden angerechnet, wenn man das geschobene Jahr in Anspruch nimmt?
    Oder muss man die Teilzeit in Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes in Anspruch nehmen, damit es sich auf die volle Anrechnung der Pension auswirkt?
    Und sind es immer 28 Stunden oder richtet es sich nach der Stundenzahl, die man vor der Elternzeit gegeben hat? (Ich habe nämlich wegen meines ersten Kindes schon Teilzeit vorher gearbeitet)


    Im VBE-Kompakt-Heft habe ich auf Seite 63 folgendes gefunden:


    "Die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten ist seit 1992 dem Rentenrecht angepasst worden. Dadurch erhält man für Kinder, die seit dieser Zeit geboren sind, einen Kindererziehungszuschlag. Berücksichtigt werden dabei bis zu drei Jahre Erziehungszeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. [...]"


    Was ist das für ein Zuschlag?


    Ist dieser Zuschlag zusätzlich zu der Anrechnung der vollen Pension?
    Was ist, wenn man ein Jahr geschoben hat, bekommt man dann nicht mehr diesen Kindererziehungszuschlag? (Weil dann ja das dritte Lebensjahr überschritten ist)


    Viele Grüße,


    mari0n

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