Ich kann mich der Empfehlung von Moebius nicht anschließen !
Ich möchte nicht wissen, wie z.B. Dr. Y oder Geschäftsmann X reagieren würden, wenn sie erführen, dass eine konkrete Person Negativkampagnen und Verleumdungen verbreiten, die ruf- und geschäftsschädigend wirken. Lehrer sollten meiner Meinung nach auch wie i.o.g. Fall gegen den Nimbus des Dulders Job entgegenwirken.
Zitat Moebius :
ZitatIn den strafrechtlich relevanten Bereich kommt man erst, wenn die Mutter
falsche Tatsachen behauptet, wie zB dass Du Kinder schlagen oder
dienstliche Pflichten verletzen würdest.
Das hat die o.g. Mutter bereits getan. Es war ja nicht nur eine (!) spontane und vielleicht menschlich nachvollziehbare Meinungsäußerung von Lieschens Hinz zu Berta Kunz, sondern die Verbreitung von intendierten Behauptungen in der Öffentlichkeit. Das muss ja schon breitere Kreise gezogen haben, sonst wäre das der TE nicht zu Ohren gekommen.
Da der ordnungsgemäße Vollzug des Unterrichts zu den Dienstpflichten gehört, wurde der TE von der Mutter ja unterstellt und verbreitet, dass sie ihre Dienstpflichten verletzen würde.
Zitat Moebius :
ZitatIch persönlich würde mit der Schulleitung sprechen
Zitat Ceceile :
ZitatGespräche mitüber Schulleitung gab es schon; dies führt zu nichts.
Kurzum : Ich würde diesen Fall nicht bagatellisieren und mich wehren.