Du dürftest so oder so nicht mit auf Klassenfahrt fahren, selbst wenn deine Ergebnisse alle vorlägen. Klassenfahrten überschreiten die erlaubte Arbeitszeit, genauso wie mehrtägige Fortbildungen. Das heißt, willst du unbedingt mitfahren, solltest du die Ss erst nach der KF anmelden. Denk aber an dein ungeborenes Kind, keiner dankt es dir, wenn du deine und seine Gesundheit wegen falsch verstandenem Pflichtgefühl aufs Spiel setzt!
Bin in 5 Montüat und muss mir das auch immer wieder ins Gedächtnis rufen! Wir gehen vor!!!
@ Provancaline: Man ist nicht dazu verpflichtet eine Ss anzuzeigen. Es kann einen niemand zwingen! Aber man sollte es bald möglichst tun, damit der Dienstherr seinen Pflichten nachkommen kann!
Man kann auch so lange warten bis quasi kurz vor Mutterschutz, aber dann hast du keinerlei Rechte was Regelungen aus dem Mutterschutzgesetz angeht.