toll, danke für eure antworten...
bei uns stellt man einen umsetzungsantrag, wenn man an einer anderen schule innerhalb des eigenen bundeslandes unterrichten möchte
meine schule hat 2,5 lehrer zuviel, die stundenzuweisung gibt für das kommende schuljahr nicht mehr her, so dass diese zwei l. dorthin umgesetzt werden sollen, wo bedarf ist... dabei geht es nach dem bedarf der aufnehmenden schule und NICHT nach dem bedarf der abgebenden schule...
abgeordnet bin ich derzeit mit 1,5 h an einer anderen schule, aber der schulrat hat ausrichten lassen, dass sich vom kollegium zwei dödel freiwillig melden und einen umsetzungsantrag stellen sollen, sonst zieht er ab...
niemand ist begeistert, keiner will weg