In bin drin!
Zuerst einmal die Fakten:
Nachdem meine freundlichen Worte nicht gefruchtet haben (Anhörungsverfahren) habe ich gegen den Bescheid Widerspruch (Widerspruchsverfahren) eingelegt, zeitgleich hat mein Anwalt eine Klage eingereicht und ich habe die Staatssekretärin angeschrieben und um Hilfe gebeten. Die Klage wäre aussichtsreich da die Anforderungen der Behörde an die Bewerbung deren Interpretation der Rechtslage ist und nicht zwingend gesetzeskonform sein muss. Das Gesetz verlangt eindeutig das Zeugnis, von Urkunde ist nicht die Rede!
Welche Komponente tatsächlich zum guten Ende führte, keine Ahnung, aber scheinbar haben alle Rädchen ineinandergegriffen!
Zum Forum und den Beitragschreibern:
Ich bin ein Freund von Foren, da man immer wieder auf gleichgesinnte, interessierte und wissende trifft, mit den man sich austauschen kann. Dieser Beitrag hier war leider nicht sehr erfolgreich. Ich wollte keinen der mir nach der Munde spricht, aber Nicht-Hilfe habe ich mir auch nicht erhofft. Allzuviel Obrigkeitshörigkeit ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll! Wer keine Ahnung sollte/muss auch nichts sagen!
Daher mein Rat an diejenigen, die in einer ähnlichen Situation sind. Widerspruch einlegen und Rechstbeistand aufsuchen und sich nicht durch negative Beiträge abschrecken lassen!!!