Also gibt es sowas in Hessen auch?!
Beiträge von Mona L.
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Jetzt habe ich gerade auf der Seite http://www.tresselt.de folgendes entdeckt:
"Im Gegensatz zur schulübergreifenden Vertretungsreserve gibt es seit drei Jahren auch wieder eine schulinterne Vertretungsreserve. Diese wird daraus gebildet, dass jede Schule zu einem gewissen Prozentsatz überbesetzt wird. Für das Schuljahr 2013/2014 steht beispielsweise wieder zur Vermeidung von Unterrichtsausfall in den Grundschulen eine schulübergreifende Vertretungsreserve bei den Schulämtern im Volumen von landesweit 900 Stellen zur Verfügung (siehe BASS 11-11 Nr. 6).
Die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht sollen weiterhin zur Verfügung stehen. Sie richten sich nach dem Sozialindex auf Schulebene und werden von der Bezirksregierung zugewiesen." [...]
"Achtung! Die Vertretungsreserve ist an den Schulen auch wirklich für Vertretung zu nutzen und darf nicht für andere Aufgaben missbraucht werden. Die Stunden dienen nämlich nicht zur Erfüllung der Stundentafel - auch nicht an unterbesetzten Schulen!
Die Schulen sollten durch Konferenzbeschlüsse sicherstellen, dass die Vertretungsreserve auch ausschließlich für Vertretungszwecke genutzt wird, damit die Zahl der Vertretungsstunden gesenkt wird. Das Problem der Mehrarbeit ist nämlich durch diese 2%ige Vertretungsreserve keineswegs gelöst."Also beruht die Berechnung auf komplizierten Daten, und die Anzahl ist je nach Bezirksregierung unterschiedlich. Auch bleibt es der Schule anscheinend komplett selbst überlassen, wie bzw. an wen sie diese Stunden verteilt. Selbst kann man das wohl kaum herausfinden.
Trotzdem, ich bin erstaunt, dass es diese Stunden scheinbar nicht an jeder Schule in NRW gibt.Bei wem gibt es diese Stunden noch und wie werden sie verteilt?
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Referendarin: Ja, ich weiß. So ist das bei uns 'früher' auch gewesen, wie gesagt.
Aber: Das finde ich jetzt seeeehhhhhhr merkwürdig
Da tut sich ja eine ganz neue Frage auf. Wo gibt es das sonst noch? Kann das vom Regierungsbezirk abhängen??????? Ich bin jedenfalls an einer ganz normalen staatlichen Realschule. -
OK, dann scheint es nicht an allen Schulen in NRW so zu sein.
An Realschulen gibt es diese Stunden aber seit ca. 3 Jahren. Somit warte ich auf Antworten von Realschulkollegen in NRW.Friesin: Ja, genau so ist das ja auch 'früher' immer gewesen. Jetzt gibt es die VR Stunden, um die Vertretungsstunden (Überstunden) zu reduzieren.
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Ja, das könnte das Problem bei der Beantwortung der Frage sein! Wahrscheinlich gibt es die Vertretungsreserve in NRW, nicht aber z.B. in Hessen.
Also hier hat jede Schule eine bestimmte Anzahl an Stunden für die 'Vertretungsreserve' zur Verfügung. D.h. eine Vollzeitkraft muss normalerweise 28 Stunden unterrichten. Im Stundenplan bekommt sie aber nur 27 Stunden und eine Stunde für die 'Vertretungsreserve'.
So soll die Mehrarbeit reduziert werden. Lehrkkräfte, die krank sind o.ä. können vertreten werden, ohne dass andere Lehrkräfte automatisch 'Überstunden' machen müssen. Das ist eine gute Sache, auch wenn die Anzahl der Stunden oft nicht für die gesamten zu vertretenden Stunden ausreicht.
Ich hatte im letzten Jahr so eine Stunde und musste fast nie darüber hinaus Vertretungsstunden geben. D.h. selten mehr als diese eine Stunde pro Woche. In diesem Jahr haben wenige Lehrer mehrere von diesen sogenannten VR Stunden erhalten. Also z.B. ein Lehrer 3 oder 4. Das finde ich nicht gut. Erstens muss man in diesen Stunden weniger vorbereiten, keine Klassenarbeiten und Tests schreiben/ korrigieren und keine Noten geben. Zweitens gibt es Zeiten in denen kein Lehrer fehlt und somit auch keine Vertretung anfällt. Hat man eine VR Stunde, so ist es kein Problem in der darauffolgenden Woche zwei Stunden zu geben. Bei 4 VR Stunden müsste man aber in der nächsten Woche 8 Stunden geben, u.s.w.. Das ist so gut wie unmöglich.
Bevor ich mich beschwere, wollte ich einfach mal herausfinden, wie das an anderen Schulen so gehandhabt wird.
Außerdem weiß ich immer noch nicht, wie viele Stunden der Schule hierfür zur Verfügung stehen. -
Also diese Seite kenne ich, aber sie hilft mir leider nicht viel weiter.
Zur 'Vertretungsreserve' ist dort zudem gar nichts zu finden. Ich habe auch nicht um 'persönliche Schätzungen' gebeten, sondern um konkrete Beispiele, vor allem in Bezug auf die Vertretungsreserve! Ich habe im Netz noch keine konkrete Regelung dazu gefunden. -
Wie viele Anrechnungsstunden/ Ermäßigungsstunden stehen eigentlich der Schulleitung einer Realschule in NRW mit ca. 600 Schülern zu?
Und wie viele Stunden an Vertretungsreserve können im Kollegium 'verteilt' werden?
Wie werden diese Stunden bei euch verteilt? Erhalten mehrere Lehrer eine Stunde oder ein oder zwei Lehrer mehrere Stunden?
Ich bin gespannt auf eure Antworten.
Gruß Eusebia -
Ich wundere mich wie oft eure Kinder anscheinend von hoch ansteckenden Krankheiten 'befallen' sind .
Ja, meine Tagesmutter hatte immer 3-4 Kinder zu betreuen. Für mich war das nie ein Problem, wenn eins der Kinder Fieber hatte und mehr auf dem Sofa gelegen oder geschlafen hat. Ich habe auch nicht die Erfahrung gemacht, dass mein Kind dadurch häufiger krank war als andere Kinder. Wie bereits gesagt, wenn du zu Hause selbst z.B. vier Kinder hast, von denen jetzt eins krank wird, dann wird das doch auch nicht als 'Virenschleuder' betrachtet und sofort evakuiert, oder??? Sind Kinder in Großfamilien häufiger krank als Einzelkinder, die ja nach eurer Theorie weniger einer Ansteckungsgefahr ausgesetzt sind??? -
Ich möchte hier nochmal meine Situation erläutern.
Ich habe angefangen zu arbeiten (3/4 Stelle) als mein Sohn 9 Monate alt war. In dieser Zeit bis zum 3.Geburtstag war er bei einer Tagesmutter. Dies war übrigens eine richtige Tagesmutter, die 'ihr' Kind genausowenig abgeschoben hat wenn es mal krank war, wie eine richtige Mutter. Eine 'richtige' Mutter hat ja auch oft 4 Kinder zu Hause und schickt ein Krankes nicht gleich zur Oma oder so. Ich frage mich sowieso, wieso eine nicht blutsverwandte Person ein Kind nicht genausogut betreuen kann wie Oma oder Tante??? Das wurde mir im anderen Thread ja vorgeworfen. Frechheit!!!
Und bei wirlich schlimmen, ernsthaften Erkrankungen, wirft einem bestimmt niemand vor, wenn man zu Hause bei seinem Kind bleiben muss. Ich rede hier von den normalen, leichten Erkrankungen, die jedes Kind ab und an mal hat.
Als mein Sohn dann im Kindergarten und in der Grundschule war, ist dieselbe Tagesmutter im Krankheitsfall spontan eingesprungen. Sie hat ihn auch weiterhin vor und nach dem Kindergarten sowie vor und nach der Schule betreut. Die Schule beginnt ja meist erst um 8.Uhr, und da muss ich ja selbst schon vor der Klasse stehen. Auch haben die Kinder oft früh Schluss, so dass ich noch gar nicht zu Hause war. D.h. wenn man berufstätig ist, braucht man nicht nur Betreuungsmöglichkeiten im Krankheitsfall, sondern auch vor und nach Schule und Kindergarten.
Ich denke als Lehrerinnen geht es uns da sowieso bereits viel besser als Frauen in vielen anderen Berufen, weil wir relativ viel Zeit zu Hause sind - auch wenn wir dort natürlich mit Vorbereitungen und Korrekturen beschäftigt sind. Was macht z.B. eine Zahnärztin? Bleibt sie gleich mehrere Tage zu Hause und macht ihre Praxis zu um ihre Kinder zu betreuen? Oder XY im Beruf Z?
Jeder muss sich um Alternativen kümmern, oder man kann eben nicht arbeiten gehen und bleibt zu Hause!
Ich stelle als Lehrerin damit nicht die Kinder in meiner Schule vor meine eigenen Kinder, sondern ich bin mir (wie jede andere Berufstätige) der Verantwortung bewusst, die ich habe, weil ich berufstätig bin. -
Ich finde es ist die Pflicht jeder Eltern, die berufstätig sind, einen Plan B und C parat zu haben.
Ich selbst habe wieder angefangen zu arbeiten als mein Sohn gerade 9 Monate alt war. Ich habe keine Verwandten in der Nähe!!! Für den Fall der Fälle hatte ich immer eine Tagesmutter. Übrigens: Es gibt natürlich Tagesmütter, die auch kranke Kinder betreuen. Wir sprechen hier ja nicht von Schwerstkranken, sondern von Erkältung, Fieber, Bauchschmerzen etc. Krankheiten, die ab und an mal auftauchen. Da kann man einfach nicht immer zu Hause bleiben, finde ich jedenfalls. Für die schweren Erkrankungen haben du und dein Mann ja die euch zustehenden Fehltage.
Du solltest dir für die Zukunft unbedingt Gedanken zu einem Plan B und C machen. Vielleicht wollte der Direktor dich auch nur auf 'unpassende Weise' darauf aufmerksam machen. -
Ich denke man muss gerade für solche Fälle immer eine 'Ausweichstelle' haben, die das Kind bei längerer Krankheit betreuen kann. Wenn es weder Oma, Opa, Nachbarn etc. gibt, dann muss eine Betreuung bezahlt werden. Ich hatte immer eine Tagesmutter für solche Fälle. Die ist auch bei meinem Nachmittagsunterricht oder bei Konferenzen eingesprungen. Anders geht es nicht, wenn man vollzeit berufstätig ist. Leider. Es sei denn, die Kinder sind nur sehr selten krank.
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Ich bin auch SekI/II Lehrerin und bin zur Zeit an einer Realschule. Zur Info für Lehrer am Gymnsasium: Es stimmt schon lange nicht mehr, dass Realschulen um 13Uhr Schluss haben. Bei uns gibt es von Montag bis Donnerstag Nachmittagsunterricht. Jeder Kollege ist mindestens einmal pro Woche davon betroffen!
Zum eigentlichen Thema: Ich bin auch ständig am Überlegen die Schule zu wechseln. Bisher habe ich es nicht gemacht. Der Arbeitsaufwand (Korrektur und Vorbereitung) ist definitib viel höher. Man verdient zwar etwas mehr, aber man lebt auch nur einmal und ich möchte lieber etwas mehr Freizeit haben - für mich und mein Kind. Man kann ja auch noch später, wenn die Kinder größer sind und man eine neue 'Aufgabe' sucht, an ein Gymnasium wechseln. Der höhere Verdienst ist jedoch so gering, dass er für mich keinen Anreiz zum Wechsel darstellt. Dann würde ich mich eher auf eine A13 Stelle an der Realschule bewerben.
Außerdem gibt es mit Sicherheit auch am Gymnasium schwierige Schüler und vor allem schwierige Eltern.Berichte uns von deiner Entscheidung!
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Das ist ja eine sehr interessante Info von dir. Danke!!! Ich habe denen immer blind vertraut und mich nur innerlich aufgeregt. Jetzt werde ich mich aber mal beschweren!!! Vermutlich habe ich irgendeine Frist nicht eingehalten und bekomme deswegen trotzdem nichts zurück. Aber für die Zukunft weiß ich jetzt Bescheid. Bei der PKV habe ich die Rechnung immer normal eingereicht und mir wurden ganz normal 50% erstattet.
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Ähm, soweit ich weiß, fallen Vorsorgeuntersuchungen eben nicht unter die Kostendämpfungspauschale (in NRW), sondern werden bezahlt. Aber ich habe meinen ersten Behilfebescheid noch nicht erhalten, weißt also nicht, ob es wirklich stimmt.
Bei mir ist das in den letzten Jahren definitiv immer so gewesen, dass ich kein Geld zurück bekommen habe, obwohl ich nur wegen der Vorsorgeuntersuchung beim Arzt gewesen bin. D.h. die Krebsvorsorge beim Frauenarzt habe ich immer selbst bezahlt. Wäre ich nicht hingegangen, hätte ich viel Geld gespart.
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In NRW ist es z.B. so, dass jedes Jahr eine sogenannte Kostendämpungspauschale von der Beihilfe 'einbehalten' wird, abhängig vom Einkommen. Bei mir sind das 240€. Erst wenn die Arztrechnungen darüber liegen, also über 480€ (weil ich nur 50%Beihlife bekomme), bekommt man 50% von dem darüber liegenden Betrag erstattet. Im Klartext bedeutet das, dass Vorsorgeuntersuchen NIE von der Beihilfe bezahlt werden, wenn man sonst gesund ist. Das fand ich schon immer eine absolute Frechheit!!! Die gesetzlichen Kassen verschicken sogar Schreiben, dass man die Vorsorge nicht vergisst und die Beihilfe 'bestraft' einen indirekt, weil man sie ja selbst bezahlen muss (wenn man sonst gesund ist).
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Die Jahresentgeltgrenze ist aber gefragt gewesen und die habe ich auf die Schnelle bei Wiki gefunden. Die ändert sich nämlich jedes Jahr. Ansonsten hat Susannae recht, man muss unter dieser Grenze sein, alles andere ist egal.
Natürlich wollte ich insgesamt wissen, ob mein Kind über meinen Mann versichert bleiben kann. Ich dachte das hängt NUR von einer Einkommensgrenze ab. Danke für die Info!
Dein "Hast du gelesen was ich oben geschrieben habe?" hättest du dir sparen können!!! Natürlich hatte ich das gelesen, aber ich hatte berechtigte Zweifel. Wie sich herausgestellt hat, hattest du ja auch unrecht.
http://www.finanztip.de/recht/…-familienversicherung.htm
Klartext, es ist interessant, ob der höher verdienende über der Grenze leigt, ist er nicht drüber, ist es egal, das er mehrverdient!
Susannea, danke für die klärende Info. Dann brauche ich mir ja keine Sorgen mehr machen.
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Wer hat nun recht? Susannea oder Silja??? Ihr widersprecht euch nämlich.
Entweder BEIDES muss gelten, d.h. das Kind kann in der Familienversicherung bleiben, weil ich ja nicht so viel verdiene - also Unterhalb der Grenze liege.
Oder Silja hat recht, und es reicht die Tatsache, dass ich mehr als mein Mann verdiene???
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Oder muss vielleicht beides zutreffen? Da steht ja schließlich nicht ODER, sondern UND.
•das Gesamteinkommen des privat versicherten Partners regelmäßig im Monat höchstens ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt (2011: 4125,00 €) und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch wie das des Mitglieds ist. (§ 10 Absatz 3 SGB V)
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Was bedeutet "... und sein Gesamteinkommen regelmäßig höchstens so hoch ist wie das des Mitglieds."?
Ich verdiene mehr als mein Mann. -
Ich bin Lehrerin (A12) und in der privaten Krankenversicherung + Beihilfe. Mein Mann ist gesetzlich krankenversichert. Unser Kind ist seit 10 Jahren über meinen Mann familienversichert. Jetzt will die AOK plötzlich einen Einkommensnachweis von mir. Anscheinend wollen sie unseren Sohn aus der Familienversicherung nehmen und ich soll ihn über mich privat versichern. Meine Frage ist nun: Kennt jemand die genauen Einkommensgrenzen ab wann mein sein Kind in die private Versicherung nehmen muss bzw. bis wann es über den Ehepartner familienversichert bleiben kann. Ich will ihn nicht privat versichern, weil mir dieser Papierkrieg mit den Rechnungen und der Ärger mit der Beihilfe schon für mich reicht. Kennt sich jemand aus?
Danke Eusebia
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