Beiträge von gosford

    Conni, vielen Dank für deine Antwort.


    Sag bitte, kann man irgendwo nachlesen, bis zu welchen Notenschnitt beim letzten Einstellungstermin über Liste eingestellt wurde, bezüglich der Fächerkombi und Schulart? (du erwähntest sowas in der Richtung, vielleicht wird das ja auch veröffentlicht, und man kann es irgendwo nachlesen)


    Grüße
    gosford

    Erstmal vielen Dank Ornella für deinen Beitrag...
    Leider kannst du mir momentan auch nicht mehr Mut machen...


    Vielleicht sieht es bis zum Ende meines Ref (Grob geschätzt..2009/10) schon etwas anders aus mit der Einstellungssituation.


    Andererseits du sprichst davon einen Versetzungsantrag zu stellen...
    Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, daß das so einfach geht...Sondern daß man dort ggf sehr lange warten muss, (weil evtl. viele Lehrer nach Berlin wechseln wollen?)...
    Vielleicht hast du dazu noch Infos..


    Wie ist das eigtl, wenn ich z.B. in S-H anfange, mit Beamtenstatus und West-A13 und mich z.b. nach Berlin-(Ost) versetzen lasse, wonach richten sich dann meine Bezüge? Gibt es sozusagen einen Bestandsschutz?


    Viele Fragen...
    Gruß

    Hallo...
    Wie ihr in meiner Signatur seht studiere ich noch auf Lehramt.


    Momentan sieht es ja wohl so aus, jedenfalls sind das meine Infos, daß Berlin nur Neueinstellungen auf Angestelltenbasis mit 2/3 Verträgen macht...
    Was Brandenburg anbetrifft, weiß ich es leider nicht.


    Wer hat ein bißchen mehr Einblick in die Brandenburger Einstellungssituation?
    Planstellen zur Verbeamtung oder zur Anstellung?


    Und wie ist das eiglt in Berlin, wenn man dann nen BAT Vertrag hat, wird man dann nach Haushaltslage irgendwann mal verbeamtet ohne Garantie...oder vielleicht sogar niemals?


    Aufgrund der Pensionierungswelle, die nun langsam einsetzt, ist mir zu Ohren gekommen, daß zumindest Berlin irgendwann wieder mit "Beamtenstellen" locken muß...weil sonst die ganzen Junglehrer in andere Bundesländer gehen, insbesondere bei Mangelfächern...
    Hat jemand was darüber gehört? Oder haltet ihr das für wahrscheinlich / unwahrscheinlich...


    Ich hab mir letztens mit sonem BAT-Rechner ausgerechnet, daß ich Netto mit dem 2/3 angestelltenvertrag etwa 1300¤ rausbekomme...
    Das ist ja wohl ein Witz, dafür 5 Jahre studieren, 2 Jahre Ref...
    Mit nem vollen Beamtenstatus wärens netto anfangs etwa 2300¤. Das find ich schon ganz okay...
    Bitte keine Diskussionen über Geld und was ausreicht und was nicht....


    Also wäre toll etwas zu hören, von Leuten, die vielleicht grad Ref in Berlin/BRB machen oder vor kurzem angefangen haben, hier im Schuldienst zu arbeiten.
    Bin dankbar für jede Info.


    Mfg

    Hallo liebe Forumsadmins,


    ich möchte meinen Loginnamen ändern, so daß künftig die Posts auch nicht mehr unter "Marius" erscheinen.


    Wie mache ich das?
    Wenn das ändern nicht geht, wie kann ich dann den Account ganz löschen?
    (denn momentan ist ja meine Emailadresse mit diesen Account blockiert)...


    Danke im Voraus


    MfG
    Marius


    Hm na ich hätte auch vorher mal weiter unten gucken können, werde Stefan gleich mal ne PN schreiben...;)

    Hallo Biene Maja
    ja danke für deinen Post, jetzt ist mir die Sache schon etwas klarer


    kannst du oder die anderen mir aus eigenen Erfahrung, von Freunden oder aus dem Forum hier sagen, in welchem Bereich sich die Abschlussnote in etwa bewegen sollte, damit man eine Chance auf Verbeamtung hat...


    Daß es Ausnahmen gibt, ist klar...
    Und daß es sich von Jahr zu Jahr ändert auch...
    ich meine, nur so als grobe Orientierung.


    Danke
    Marius

    Also ich hab das immer noch nicht ganz genau verstanden.
    Ich wollte mich gar nicht so sehr auf Berlin beziehen, obwohl die Infos dazu auch interessant sind, aber mir gings mehr ums Allgemeine...


    Bis jetzt lese ich heraus
    Jeder, der ne volle Planstelle als Angestellter hat kann theoretisch verbeamtet werden. Ob und wann hängt vom Ministerium ab und von der individuellen Probezeit etc?


    Es sei denn man bekommt schon mit der Einstellung eine Stelle zur Verbeamtung....


    Stimmt das so in etwa?


    Hm, aber wo ist denn da jetzt der Unterschied.


    Also ich bin ja noch Student, bis ich soweit bin, ändert sich das eh alles noch tausend mal.
    Aber besser man fängt irgendwann mal an mit dem Fragen :)


    Mfg
    Marius

    Hallo!


    Ich habe eine grundsätzliche Frage zu dem Thema Angestellter oder Beamter.


    Nach der Lektüre vieler Posts hier geh ich davon aus, daß man sich das als Berufsanfänger mit 2. Stex nicht wirklich aussuchen kann, sondern daß eben eine Stelle als Angestellter oder zur Verbeamtung ausgeschrieben ist und wenn man Glück hat, die eine oder die andere bekommt.
    (Bitte gleich verbessern, falls das nicht stimmt


    Wenn man jetzt z.b. erstmal einen Angestelltenvertrag hat, unbefristet, wie kann man dann in die Beamtenlaufbahn wechseln ? Wer entscheidet das, nach welchem Prozedere und nach wieviel Jahren? Oder kann man sich nur einmal am Anfang entscheiden und ist dann für immer daran gebunden?


    Kann dieser Wechsel zum Beamtenstatus von der Landesregierung oder sonstwem verhindert werden?


    Oder ist es z.b. so, daß man zunächst mal einen auf 3 Jahre befristeten Angestelltenvertrag bekommt mit anschließender MÖGLICHKEIT der Verbeamtung?
    Wer entscheidet denn, was möglich ist und was nicht?


    Hat man da irgendwelche Rechte / Gesetze, auf die man sich berufen kann?


    Also mir ist da noch vieles Schleierhaft und hoffe auf Aufklärung


    Danke!
    Marius

    danke alias!


    Also ich hab das jetzt so verstanden, daß es je nach Bundesland Ausnahmen (nach oben) gibt von den 35 Jahren allgemeiner Altersgrenze...ist das richtig?


    Bei mir ist es nicht akut, sondern ich plane grad ein bißchen mein Studium und evtl. ein Aufbaustudium und hoffe daß ich mit etwa 29/30 mit dem Referendariat anfangen kann....wenn alles so klappt, wie ich es mir vorstelle
    :rolleyes:

    Hallo!


    Könnt ihr mir bitte sagen, ob das (allgemeine) Höchstalter für die Verbeamtung auf Lebenszeit (im höheren Dienst für Lehrämter), ohne die besonderen Ausnahmeregelungen wie Zivi-Anrechnung, Mangelfächer etc...in allen Bundesländern gleich ist?


    Ich hab beim Googlen einen Text der Bez.reg. Köln gefunden, wo drin steht, daß das allgemeine Höchstalter dafür 35 ist.


    Für die anderen Bundesländer hab ich leider nichts gefunden.


    Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet


    Bevor ihr schreit: "Benutz doch mal die Suchfunktion!" : Die hab ich ja schon benutzt, nix gefunden!


    Danke !
    Grüße
    Marius

    Hallo!


    Sagmal, könnt ihr mir vielleicht gute Literatur empfehlen, die sich ganz praxisnah mit solchen "Kennenlern-Spielen", oder im allgemeinen mit offenen Lernformen, schülerorientierte Stunden mit "Pfiff" beschäftigt?
    Was ich nicht meine, sind Literatur zu Stationenlernen oder Gruppenarbeit, sondern wirklich Basics, was man mit Schülern in den Klassen ?-10 evtl. machen kann z.b.:
    Quiz, Spiele, Bastel, Brainstorming, Mindmapping, Cluster, Farbgestaltung, Zeichnen....


    Wäre euch alten Hasen sehr dankbar für ein paar Hinweise.


    mammamia
    Ich drück dir die Daumen für deine erste Unterrichtsstunde
    und halte uns auf dem Laufenden, wie es gelaufen ist



    Grüße
    Marius

    Ich schließe mich der Frage von Remus Lupin an:
    Was für Einwände gibt es denn von amtsärztlicher Seite überhaupt an einem Tattoo? (und wie kommt diese Grenze (vor dem Studium etc) zustande?
    Ist das nicht willkürlich?


    Es paßt zwar nicht zum Topic, aber es geht um was ähnliches wie ein Tattoo: wie siehts eigentlich mit einem Piercing (Brust) aus?
    Kann einem (mir) das beim Amtsarzt zum Verhängnis werden?
    ?(


    Schönen Abend
    Grüße
    Marius

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