Beiträge von krümel2010

    Das heißt, Du schreibst denen einfach, wie viele Jahre Du in Elternzeit gehen möchtest und die teilen Dir dann die genauen Daten mit?
    Ich habe ein Formular bekommen, auf dem ich den Beginn und das Ende meiner Elternzeit eintragen muss...

    Hallo Mädels,


    ich hänge mich hier nun einfach mal an, da ich den Thread echt prima finde und mir durch Eure Beiträge schon viele Fragen beantwortet wurden! :)
    Ich fasse mal kurz zusammen:
    Man sollte keine Elternzeit verschenken, weil man während einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit eine Vollbeschäftigung bei der Pension angerechnet bekommt. Weiterhin gibt es einen Zuschuss für die Private Krankenversicherung.
    Ein weiterer Vorteil bei einer Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit ist, dass man auch unterhälftig arbeiten kann, was ohne Elternzeit wohl nicht geht (?).
    Eine Probezeit kann man während der Elternzeit dennoch ableisten, bei unterhälftiger Tätigkeit anteilig.


    Grüßle

    Was trage ich dann nun auf dem Elternzeit-Antrag ein?
    Mal angenommen mein Kind kommt am 24. August zur Welt.
    Geht dann mein Jahr Elternzeit von 24. August 2010 bis zum 23. August 2011 oder erst vom 19. Oktober 2010 (8 Wochen Mutterschutz) bis zum 23. August 2011?

    Hallo,


    ich bekomme Ende August mein Kind.
    Hier auch schon die erste Frage:
    Beginnt meine Elternzeit dann auch schon Ende August oder erst nach den acht Wochen Mutterschutz, also Ende Oktober?
    Wenn ich ein Jahr lang Elternzeit nehmen möchte, läuft dieses Jahr dann bis Ende August 2011 oder bis Ende Oktober 2011?
    Ich bin Beamtin auf Probe, kann ich auch während der Elternzeit auf Lebenszeit verbeamtet werden?
    Wie viele Wochenstunden kann ich während der Elternzeit minimal und maximal arbeiten?
    Wie viele Stunden muss ich mindestens nach Beendigung der Elternzeit arbeiten?
    Welche Vorteile hat es eine längere Elternzeit zu nehmen und nebenher in Teilzeit zu arbeiten im Vergleich zur Teilzeitarbeit nach der Elternzeit?


    Danke und Grüßle

    Nach längerer Zeit schaue ich auch mal wieder hier vorbei.
    Ich möchte Euch kurz berichten, wie es mir in der Zwischenzeit erging.
    Mein zuständiger Schulrat hat sich mit mir gefreut.
    Meine zuständige Sachbearbeiterin vom RP war hingegen erst ein wenig "verschnupft", nachdem ich ihr jetzt jedoch ein reines Führungszeugnis und ein spitzen amtsärztliches Untersuchungsergebnis vorgelegt habe, hat sie dann doch noch einen anderen Ton gefunden. Laut ihrer Auskunft werde ich am 10.09. auf Probe verbeamtet und gleichzeitig in die Elternzeit beurlaubt.


    Nordsternhaus, bist Du schon Mama?

    Hallo,


    ich komme aus BW und mein Kind kommt in etwa 6 Wochen zur Welt. Nun sitze ich gerade über den Formularen für Elterngeld und Elternzeit und habe ein paar Fragen dazu:
    - Wer füllt mir die Arbeitgeberbescheinigung für das Elterngeld aus? Meine ehemalige Schule, das Landesamt für Besoldung, das Schulamt, das RP,...?
    - Ich würde gerne nach einem Jahr wieder mit einer geringen Stundezahl beginnen zu arbeiten. Was ist die niedrigste Stundezahl, die man im Grundschulbereich arbeiten kann?
    - Soll ich dann nur ein Jahr lang Elternzeit beantragen? Ich habe nämlich gehört, dass man auch während der Elternzeit bis zu einer gewissen Stundenzahl arbeiten darf...?!


    Grüße

    Hallo miteinander,


    da bei uns Nachwuchs ins Haus steht, muss das Arbeitszimmer dem Kinderzimmer weichen und somit muss ich mich von allerhand Schulkram trennen...


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    Liebe Nordsternhaus,


    herzlichen Dank für Deinen Beitrag! :) Du hast ja so recht, ich war dem Land (wie viele andere hoch qualifizierte Leute auch) nun drei Jahre so was von sch... egal, ich musste unter richtig miesen Bedingungen arbeiten (schlecht bezahlt, Start mitten im laufenden Schuljahr, weite Fahrtwege, keine bezahlten Ferien,...), so dass ich es wohl mein Leben lang bereut hätte, jetzt so BLÖD gewesen zu sein und ehrlich zu sein, dann wäre der Vertag nämlich bestimmt ganz schnell wieder in die Schublade zurück gewandert... ;) Und so viel dann zum Thema "Fairness" und "kinderfreundliches Land"... :D


    Alles Gute für Dich (Wie weit bist Du denn?)

    Zitat

    Original von Susannea


    Als was du es ansiehst interessiert aber glücklicher Weise niemanden. DAs deutsche Gesetz sagt, dass eine Schwangerschaft verschwiegen werden darf, die Frage dazu unzulässig ist usw.
    Demnach kann es kein Betrug sein!


    DANKE für diese Antwort! ;)

    Zitat

    Original von lehraemtler
    Fair wäre es gewesen, die Stelle nicht anzunehmen. Vor Allem, da es nicht nur um ein paar Wochen Mutterschutz geht. Hat schon was von Betrug (auch, wenns natürlich rechtlich keiner ist). Naja.


    Ansonsten: sofort melden und nein, du kannst die Stelle nicht wegen der Schwangerschaft wieder verlieren.
    Die Elternzeit kannst du in der Tat auch nehemen, ohne jemals einen Tag für die Schule gearbeitet zu haben.


    Ich nehme an, du bist männlich und studierst noch?
    Seit drei Jahren arbeite ich mit befristeten, unterbezahlten Verträgen, habe nebenher enorm viel Zeit und Geld in zwei Zusatzstudiengänge gesteckt. Ich bin der Meinung, dass ich mir die Festanstellung nun also redlich verdient habe! Und nur weil ich jetzt zum "falschen" Zeitpunkt schwanger bin, soll ich mir diese Chance durch die Lappen gehen lassen?!
    Und von wegen Betrug: Kann ich etwas dafür, wenn die Dame vom RP nicht sieht bzw. eventuell auch gar nicht sehen WILL, dass ich im sechsten Monat schwanger bin?!
    Durch meine Elternzeit entsteht meinem Arbeitgeber ja im Grunde keinerlei Nachteil. Für mich wird nun wohl wieder eine befristete, unterbezahlte Vertretung eingestellt, finanziell gesehen kommt es das Land also nun sogar billiger. Elterngeld muss mir mein neuer Arbeitgeber sowieso nicht bezahlen, das bekomme ich ja nur durch meine momentane Stelle.

    Hallo,


    ich habe ein Einstellungsangebot aus Baden-Württemberg für die Grund- und Hauptschule erhalten und dieses natürlich auch angenommen.
    Nun ist es jedoch so, dass ich bereits im sechsten Monat schwanger bin (das habe ich bisher verschwiegen...) und zum Zeitpunkt des eigentlichen Antritts der Stelle nach den Sommerferien im Mutterschutz bin und danach auch mindestens ein Jahr lang Elternzeit nehmen möchte.
    Nun meine Fragen:
    Kann das Angebot zurückgezogen werden, wenn mein (zukünftiger) Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt?
    Wann muss ich es ihm mitteilen?
    Ist es so ohne weiteres überhaupt möglich sofort in die Elternzeit zu gehen, ohne jemals dort gearbeitet zu haben?


    Danke und Grüße

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