für mich ist das ein erster schritt in die richtige richtung
krabat
für mich ist das ein erster schritt in die richtige richtung
krabat
@ andran
sehe ich im grunde auch so....vor allem folgenden satz kann ich nicht nachvollziehen:
Sorry aber rechtfertige mich nicht dafür , dass ich mit Kindern arbeite und leider außer meinen Mann ( der ja auch arbeitet) im Krankheitsfall keinen Plan B habe.
...mit solch einer haltung ist ärger vorprogrammiert, denn du bist damit nicht im recht...
ich würde vermutlich versuchen, die sache pragmatisch anzugehen:
1. mal den stundenplan der schule durchforsten und schauen, ob sich für bestimmte tage möglichkeiten des stundentauschs anbieten....die betreffenden kolleginnen schon im vorfeld auf ihre grundsätzliche bereitschaft hin ansprechen und nicht erst, wenn das kind krank ist....
2. mir überlegen, ob es nicht doch möglichkeiten gibt, ein netzwerk aufzubauen, das im fall der fälle einspringen kann....pensionierte nachbarin oder jmd aus der verwandtschaft, der mal anreisen kann....
3. manchmal fühlt man sich ja auch selbst krank, wenn das kind krank ist
wenn man guten willen zeigt erreicht man meiner erfahrung nach mehr, als mit dem kopf durch die wand....
krabat
in bw geht es im augenblick völlig drunter und drüber....gestern kommentierte der schulleiter einer großen schule die schulpolitik nach dem regierungswechsel mit den worten: "die haben nicht mehr alle tassen im schrank".....besser hätte ich es nicht auf den punkt bringen können....
so war auch der tenor auf einer abteilungsleiterkonferenz kürzlich beim regierungspräsidium, dass die veränderungen der letzten jahre in unserem bereich zwar auch wieder ihre vor- und nachteile hatten, aber man um gottes willen jetzt trotz der schwächen erst einmal (am besten für eine lange zeit) alles nun so lassen soll wie es ist....denn die ständigen reformen und schulversuche kosten den kolleginnen und kollegen so viel kraft und zeit, dass dadurch die qualität von unterricht und schule letztlich nicht besser wird.....auch wenn sie in bester absicht eingebracht werden....ob solche stimmen gehört werden, bezweifle ich allerdings....
was die schulentwicklung betrifft, so hatte die bei uns an der schule denke ich doch sehr positive effekte und es wurde absolut kein sinnloses papier produziert....liegt auch viel an der schulleitung, welchen schwerpunkt sie legt....bei uns wurde großen wert darauf gelegt, dass die zeit in projekte gesteckt wird, die einen unmittelbaren nutzen für schüler und kollegen haben....die qualitätsentwicklung wird vom kollegium deshalb auch überwiegend geschätzt....wie außenstehende das dann mal bewerten würden, war absolut zweitrangig....trotzdem (oder vielleicht gerade deshalb?) haben wir ein gutes ergebnis erreicht...
krabat
Mhm, war vor ein paar Tagen nicht Weltfrauentag? Ministerin Schröder hat meiner Erinnnerung nach die archaische Unflexibilität von Unternehmen in Bezug auf Mütter mit Kindern kommentiert.
....dann soll die politik eben die rahmenbedingungen dafür schaffen....wie zum beispiel eine erhöhung der freistellungstage für eltern von kranken kindern und dafür mehr ressourcen für vertretungen bereit stellen....im augenblick sind diese aber nun mal so wie sie sind und wenn das beamtenrecht höchstens 4 tage im kalenderjahr als freistellung für kranke kinder vorsieht, kann der schulleiter als dienstvorgesetzter dies nicht einfach ignorieren...
falls diese 4 tage bereits überschritten wurden, würde ich im konkreten fall deshalb lieber die füsse still halten...
ich hab hier mal die rechtlichen grundlagen kopiert:
ZitatAlles anzeigenPflege kranker Kinder
Wenn Ihr Kind krank wird, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, sich bei Entgeltfortzahlung/Lohnfortzahlung oder Bezug von Krankengeld zur Pflege freistellen zu lassen:
a) aufgrund § 45 des Sozialgesetzbuches V (SGB V)
b) aufgrund § 29(1), Nr.1 des Tarifvertrags (TV-L)
c) aufgr. § 112 des Landesbeamtengesetzes (LBG)
a) § 45 SGB V regelt die Arbeitsbefreiung und Krankengeldzahlung bei Erkrankung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr. Es besteht ein Anspruch von 10 Arbeitstagen für ein Kind pro Kalenderjahr (Höchstgrenze 25 Arbeitstage). Alleinerziehende sind gleichgestellt, d.h. ihnen steht bei einem Kind Kinderkrankengeld für max. 20 Arbeitstage, bei mehreren Kindern für max. 50 Arbeitstage zu.
b) Für berufstätige Eltern, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, gilt der Tarifvertragliche Anspruch von bis zu vier Arbeitstagen im Kalenderjahr.
c) Für Beamtinnen und Beamte besteht ein Anspruch von bis zu 4 Tagen im Kalenderjahr für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
WICHTIG:
§ 45(4) SGB V verschafft den in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherten Arbeitnehmern einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Krankengeld und damit verbunden einen ebenfalls zeitlich unbegrenzten Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, wenn sie zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines schwerstkranken Kindes der Arbeit fernbleiben müssen. Diese gesetzliche Arbeitsbefreiungsmöglichkeit ist auch im Tarifbereich des öffentlichen Dienstes zu beachten.
Quelle: http://www.personalrat.uni-fre…/start.html#Pflege_Kinder
noch eine anmerkung zum personalrat: an unserer schule zumindest könnte sich panama mit dem vorliegenden fall nicht sicher sein, dass dieser "auf ihrer seite" wäre, weil der bei uns sehr stark das gesamte kollegium im auge hat, das mit der unterrichtsvertretung durch die fehlzeiten ja letztlich auch betroffen ist.
@ Panama
natürlich kann dir "rein rechtlich" was passieren, wenn du dich nicht an dienstvorschriften hälst...bis zur kündigung ist es natürlich ein sehr sehr langer weg, aber wenn z.b. eine dienstaufsichtsbeschwerde aktenkundig wird, sind deine aufstiegschancen eingeschränkt....aber so weit wird es im konkreten fall bestimmt erst gar nicht kommen....
wie schon andere gesagt haben, war das vorgehen deines chefs unklug....inhaltlich hat er meiner ansicht nach aber gar nicht so unrecht....dass kinder krank werden ist nicht zu vermeiden, so dass man sich dazu schon im vorfeld gedanken machen muss, wer im fall der fälle zum beispiel die betreuung übernehmen könnte....ich als chef würde dich z.b. fragen, welche lösungen dir dazu einfallen....
das mit personalrat, gleichstellungsbeauftragte usw. würde ich lassen....das macht aus einer mücke einen elefanten und im grunde hast du nicht viel in der hand, weil die tage für krankheitsbetreuung nun einmal ganz klar definiert sind....und was das engagement für die schule betrifft so frage ich mich, ob du das für deinen chef machst? ....ist für mich persönlich eine berufseinstellung, die ich nicht teilen kann.....
wie dem auch sei....ich kann mir jedenfalls gut vorstellen, dass sich nach einem weiteren gespräch im ruhigen rahmen die wogen schnell wieder glätten....
krabat
Hat jemand schon das Buch "Neu in der Schulleitung" von Helmut Lungerhausen gelesen? Ist das zu empfehlen?
Ja, ich zumindest mal in dem Buch geschmökert. Fand es sehr praxisnah und empfehlenswert.
Naja mit Macht und Druck und dem rücksichtslosen Ausnutzen einer höheren Position geht fast alles.
es geht hier nicht um das ausnutzen von macht, sondern um die wahrnehmung des erziehungs- und bildungsauftrages einer lehrkraft....letztlich geschieht diese ganze aktion zum wohle der schüler....sie sollen lernen, sich anständig im unterricht zu benehmen, weil von einer konzentrierten unterrichtsatmosphäre am ende alle profitieren....was das mit "moral" zu tun hat, kann ich beim besten willen nicht nachvollziehen....
@ Suriam
ich lese aus deinen beiträgen ein schlechtes gewissen heraus, das du meiner ansicht nach überhaupt nicht zu haben brauchst....die schüler haben sich etwas daneben benommen und müssen nun eben diese hausaufgabe anfertigen...sie haben sogar noch bis freitag der ersten schulwoche zeit dazu...wo liegt das problem, frage ich mich? ich würde das auch gar nicht unbedingt mal als strafe betrachten, sondern als logische konsequenz für das störende unterrichtsverhalten sehen, welches ein sinnvolles lernen während der schulzeit unmöglich gemacht hat...wichtig war aus meiner sicht vor allem, dass deiner drohung taten gefolgt sind....mir fällt eine geeignete alternative aus der ferne dazu im augenblick nicht ein und selbst wenn es eine gäbe, hattest du die aufgabe aus der situation heraus zu handeln und diese aufgabe hast du denke ich gut gemeistert....so anspruchsvoll wird die aufgabe schätze ich auch nicht gewesen sein, als dass die schüler die ganzen ferien über deshalb zu keiner erholung gekommen sind
ich persönlich würde in der stunde nach den ferien wie folgt verfahren: nach einer kurzen begrüßung (so nach dem motto: "schön, euch wiede zu sehen, ich hoffe ihr hattet tolle ferien") auf die stunde vor den ferien eingehen ("ich habe euch über die ferien eine aufgabe gestellt....ich hatte das eigentlich nicht vor....könnt ihr euch noch erinnern, warum dies notwenig war?") ....dann die aufgabe vorzeigen lassen....schüler loben, die die aufgabe gemacht haben....zu den anderen: "ich habe mir notiert, dass ihr die aufgabe nicht gemacht habt...das wird in eure mündliche note einfließen.....ihr gebt am montag die hefte mit der aufgabe im lehrerzimmer ab"....dann weiter im stoff...
krabat
hmm, also bei mir war es so wie immer....wir haben in bw den rhythmus mit 2x 6 wochen seit vielen jahren...wüsste nicht, weshalb es im herbst 2011 stressiger gewesen sein sollte als in den vergangenen jahren....
Das Geben von Hausaufgaben über die Ferien - egal ob viel oder wenig - scheint mir in jedem Fall relativ sinnlos zu sein, da die allermeisten Schüler sie wohl kaum zufriedenstellend erledigen werden. Deswegen finde ich es auch nicht zielführend darüber zu diskutieren ob das jetzt hart war oder nicht, da die Massnahme so oder so verpuffen wird, da sich kaum jemand daran halten wird und Du es auch nicht wirklich durchsetzen kannst.
warum soll der kollege denn das nicht duchsetzen können? ich würde solch eine aufgabe jedenfalls ohne probleme auch über die ferien einfordern können....bedauerlich, um nicht zu sagen erschreckend empfinde ich es jedoch, wenn manchen lehrern die für solch eine maßnahme notwendige autorität abhanden gekommen zu sein scheint....wie dem auch sei....ich halte dein vorgehen jedenfalls für absolut gerechtfertigt, suiram.....letztlich schätzen auch die schüler diejenigen lehrkräfte, die sich nicht auf der nase herumtanzen lassen....genieße also mit gutem gewissen die ferientage....frohes fest....
krabat
es gibt in bw (schätze in anderen bundesländern ist das ähnlich) ja auch immer noch die möglichkeit, sich für das abitur 9 jahre lang zeit zu lassen....nämlich durch einen realschulabschluss und dem anschließenden besuch eines beruflichen gymnasiums....aus elternsicht kann ich es verstehen, dass man sich nach klasse 4 am liebsten den übergang auf ein gymnasium für sein kind wünscht....für einige wäre aber der (um-)weg über das berufliche schulwesen sicherlich entspannter und mit weniger frust verbunden...ich halte es für wichtig, dass grundschullehrer über solche möglichkeiten gut bescheid wissen, um eltern die entscheidung für die realschule vielleicht etwas erleichtern zu können....G8 ist nach meiner beobachtung grundsätzlich schon in ordnung, aber man müsste ehrlicher die frage beantworten, wer dafür geeignet ist....
krabat
hab schon besseres als diesen für mich eher langweiligen brief gelesen, um es mal vorsichtig auszudrücken.....der "gefällt mir" button bleibt deshalb ungedrückt....
@ harvey
die anforderungen an einen sonderschullehrer unterscheiden sich doch wesentlich von denen an einen gymnasiallehrer...deshalb ist auch die ausbildung sehr unterschiedlich....ich kann mir nicht vorstellen, dass du in diesen schultyp wechseln kannst...
was die realschule betrifft könnte ich es mir schon eher vorstellen...wir am beruflichen schulwesen haben z.b. immer wieder kollegen, die von der realschule zu uns kommen, obwohl sie keine lehrbefähigung für das höhere lehramt an beruflichen schule haben...sie können deshalb auch nur in der mittelstufe eingesetzt werden...vielleicht ist auch der umgekehrte fall denkbar...ich würde mich diesbezüglich von deinem kultusministerium beraten lassen...
abgesehen von den möglichkeiten frage ich mich allerdings, ob du damit wirklich viel gewinnen wirst....jede schulart hat ihre besonderen anforderungen, die man ohne konkrete erfahrung oft kaum einschätzen kann....pass also auf, dass du nicht vom regen in die traufe kommst...
krabat
kann gelöscht werden...danke!
was mir an dem vorliegenden fall absolut nicht gefällt ist die haltung, mit der dieser vater der schule gegenüber tritt...ich empfinde das als respektlos und frech und würde dies als SL deutlich zum ausdruck bringen...in ähnlichen fällen argumentiere ich gegenüber schülern bzw. eltern, dass wir am beruflichen schulwesen maßstäbe des berufslebens bzgl. des fernbleiben vom unterrichts ansetzen....und im beruf käme wohl auch kaum jemand auf die idee, seinen chef mit einer vergleichbaren mail auf das vorzeitige verlassen des arbeitsplatzes am nächsten tag hinzuweisen...ich denke, dass man eine solche haltung auch von eltern von jüngeren kindern verlangen sollte....denn die haltung der eltern gegenüber der schule hat große auswirkungen auf die haltung, die die schüler selbst entwickeln...
es wird viel über mangelnde tugenden wie "pflichtbewusstsein", "verantwortungsbereitschaft" oder "respekt" bei unseren kindern und jugendlichen gejammert...wenn in solchen fällen keine klaren grenzen mehr aufgezeigt werden, dann darf man sich meiner ansicht nach darüber nicht wundern...auch nicht, dass die schule von manchen nicht mehr recht ernst genommen wird...man macht den heranwachsenden mit einem laschen umgang mit regeln auch gar keinen gefallen....sie werden sich im späteren leben viel leichter tun, wenn sie sich bereits in jungen jahren daran gewöhnt haben, dass es z.b. eine selbstverständlichkeit ist, ohne triftigen grund am arbeitsplatz (=schule) nicht zu fehlen...
andererseits hat ein schüler freilich auch am letzten unterrichtstag ein anrecht auf eine sinnvolle unterrichtsgestaltung...es muss unser anspruch sein, dass es sich bis zur letzten stunde lohnt, die schule zu besuchen....wenn dies nicht der fall ist, bricht die ganze obige argumentation wie ein kartenhaus in sich zusammen....
fazit:
1. der unterricht endet auch am letzten unterrichtstag wie gewohnt
2. der unterricht lohnt sich auch am letzten unterrichtstag wie gewohnt
....dann sollte es keine probleme geben
krabat
Wenn es um Mengen geht spricht man ohnehin von Quantität, nicht von Qualität.
Reden wir von BildungsQUANTITÄT oder von BildungsQUALITÄT? Dann versagt aber Bayern erst recht auf ganzer Linie. Nur im Schwarzwald bildet Bayern wohl genug Ingenieure für den eigenen Bedarf aus.
Schwarzwald und Bayern? Habe ich jetzt einen Witz nicht kapiert?
Für mich ist das Kernabitur im Grunde ein erster Schritt in die richtige Richtung, da im Sinne der Schüler (Stichwort "Vergleichbarkeit von Abiturnoten") dringend Angleichungen zwischen den Ländern notwendig sind.
krabat
Wer schlichtweg im Bildugnsbereich unterbezahlt ist, sind die Erzieher.
...das kann ich nur unterstreichen! Und dabei bräuchte man in den Krippen und Kindergärten eigentlich die besten Pädagogen mit der fundiertesten Ausbildung - mit einer entsprechenden Bezahlung. Es ist doch überhaupt nicht logisch nachvollziehbar, dass in der für die weitere Entwicklung prägensten Lernphase die am schlechtest ausgebildeten und bezahlten Fachkräfte arbeiten. Die Erkenntnisse der Hirnforschung werden diesbezüglich konsequent von den Verantwortlichen ignoriert.
Mein Traum wäre, dass alle Lehrer (einschließlich der Lehrpersonen im Kindergarten wie sie z.B. in der Schweiz genannt werden) auf einer Besoldungsstufe stehen. Entsprechend gleichwertig müsste aber folglich ihre Ausbildung sein. Sowohl von der Dauer, als auch von den Anforderungen. Dann erst würden die angehenden Studenten den anzustrebenden Abschluss nach Neigung und Interesse und nicht mit Blick auf den späteren Kontostand wählen.
Wie man gute Leute aus dem MINT-Bereich in die Schulen und Kindergärten bringen will, die in der freien Wirtschaft oft viel bessere Verdienstmöglichkeiten haben, bleibt aber auch in diesem Traum leider unbeantwortet...und manch anderes auch
krabat
...ich würde genau diese problematik zum thema der stunde machen....zeigt den schülern doch einfach auf, worauf du in der unterrichtsvorbereitung gestossen bist und diskutiere das dann mit ihnen....ist doch viel spannender, vor einem tatsächlichen problem zu stehen und das gemeinsam zu bereden, als wenn der lehrer die antworten schon vorher weiss....
grüsse von...
krabat
Zur Feierstunde: Ganz klar eine Dienstveranstaltung mit Teilnahmepflicht
ZitatOriginal von lisasil
1. Die Verabschiedung eines Kollegen in den Ruhestand wird Freitags nach Schulschluss terminiert, obwohl dies der letzte Schultag vor den Ferien ist. Ist dies eine Dienstveranstaltung, wo Anwesenheitpflicht herrscht?
Wenn der Schulleiter entsprechend einläd, dann ist die Veranstaltung wie schon von anderen gesagt eine Dienstveranstaltung mit Teilnahmepflicht. Ob das der letzte Schultag vor den Ferien ist, spielt dann überhaupt keine Rolle. Theoretisch könnte er (zumindest in BW) auch ohne Probleme den Termin IN die Ferien legen.
Ich persönlich würde bei solch einer Veranstaltung allerdings nicht auf die Idee kommen, nach dem Dienstrecht fragen. Ist es nicht eher eine Frage des Anstandes, einen Kollegen respektvoll in den Ruhestand zu verabschieden? Umgekehrt würde ich als Schulleiter in diesem Sinne auch keine Teilnahme erzwingen wollen, weil man auf solche "Gäste" eigentlich lieber verzichtet.
Gruß
krabat
P.S.: Die Frage nach der Kostenerstattung ist völlig absurd. Ich kann für Dich nur hoffen, dass Du solche Fragen nicht in Deiner Schule direkt stellst und Dich damit blamierst.
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