Beiträge von krabat

    Habe ich doch oben geschrieben, dass es andes in Berufsschulen mit Blockunterricht ist. Und das das auch für Angestellte gelten soll, sagt nur die GEW, dien Erlass definitiv nicht.

    1. Es handelt sich bei uns um Blockunterricht an einer beruflichen Schule
    2. Dass die Regelungen für alle Lehrkräfte - egal ob Beamte oder Angestellte gilt - steht eben doch im Erlass. Ich zitiere:


    Diese Vorschriften finden auch auf Lehrer im TarifbeschäftigungsverhältnisAnwendung (Nr. 2 zu § 44 TV-L).

    Quelle: https://www.phv-nw.de/system/f…uldienst_bass-1-12-14.pdf

    Siehe dort Ende des 1. Abschnitts.

    @ Susannea


    seltsam, bei mir steht:


    Die Arbeitszeitregelung für LehrerInnen imBeamtenverhältnis gilt auch für die angestellten Lehrkräfte (§ 44 TV-L


    und Du hast den letzten Satz des GEW-Zitats leider nicht mitkopiert. Dort steht:


    Anders ist es bei der Erteilung vonBlockunterricht an Berufsschulen: Hier erfolgt der Ausgleich innerhalb eines Schuljahres (BASS 21-22 Nr. 21, Punkt 4.6).


    Das schreibt die GEW. Und genauso machen wir es wie gesagt auch. Sehe immer noch nicht, wo eigentlich Dein Problem ist...

    Entschuldige, aber so ein komischer Erlass setzt ja nicht geltendes Recht außer Kraft und wird auch dann nicht plötzlich zu geltendem Recht.

    Das ist kein "komischer Erlass", sondern geltendes Recht in NRW. Nachzulesen hier:


    https://www.phv-nw.de/system/f…uldienst_bass-1-12-14.pdf


    Hier steht das auch nochmals alles von der GEW zusammengefasst (S. 3 oben)


    http://www.gew-bildungsmacher.…ullexikon/Arbeitszeit.pdf


    Da steht ganz klar, dass Mehrarbeit im beruflichen Schulwesen innerhalb eines Schuljahres auszugleichen ist. Und genau das machen wir.


    Ich habe keine Ahnung, auf welcher Grundlage Du für NRW oder BW argumentierst und wo Du da rechtliche Bedenken siehst. Ist aber auch nicht so wichtig und eigentlich geht es in diesem Thread ja um etwas ganz anderes.

    Für verbeamtet mag das sein, müsste man in das Beamtenrecht gucken, sobald auch nur einer angestellt ist, bricht es zusammen, denn da gibt es das nur her innerhalb des Monats.
    Waren übrigens Karl-Dieters Bedenken, auch wenn ich sie teile. Aber ich weiß, dass es einige Schulen gibt, die solchen murks auch mit rechtlich nicht ok machen, bis jemand sich endlich wehrt.


    Nicht umsonst gab es z.B. bei unserer letzten Personalversammlung extra Merkblätter für die Schulleiter zur Mehrarbeit, da die das auch am liebsten in den nächsten Monat mitschleppen wollen und das geht in Berlin weder bei Beamten noch bei Angestellten.

    Das Vorgehen wäre selbst in NRW rechtlich unbedenklich und dies für alle Lehrkräfte. Einfach mal in den entsprechenden Erlass schauen:


    Bei der Erteilung von Blockunterricht an Berufsschulen ist Mehrarbeitwährend einer Blockphase durch Minderarbeit in anderenBlockphasen während eines Schuljahres auszugleichen.In diesen Fällen kann Mehrarbeit nur dann vergütet werden, wennsich am Ende des Schuljahres bei der Ist- und Sollgegenüberstellungunter Verwendung des Nachweises über geleistete Mehrarbeitim Schuldienst (Anlage 1) ergibt, dass der Lehrer in diesemSchuljahr Unterricht über seine individuell festgesetzte Pflichtstundenzahlhinaus erteilt hat.Die Abrechnung hat nach Ablauf des Schuljahres zu erfolgen.


    BASS 21-22 Nr. 21, Punkt 4.6


    In BW gibt es keine Verwaltungsvorschrift, die das Vorgehen bei Blockpraktika regelt. Es ist aber völlig klar, dass der Unterricht während der Unterrichtsphasen vermehrt gehalten werden muss, weil sonst die Stundentafel gar nicht erfüllt werden kann. Es geht also zum einen um die Arbeitszeit der Lehrkräfte und zum anderen auch um das Recht der Schüler auf Unterricht.

    Wir sprechen aber nicht über Q2 in NRW, sondern über eine Schulart des beruflichen Schulwesens in Baden-Württemberg. Die erwähnten Praktika sind Teil der Ausbildung und können nur von Lehrkräften mit einer speziellen Lehrbefähigung betreut werden. Der beschriebene Umgang mit den Ausfallstunden ist bei uns rechtlich unbedenklich.

    Finde ich rechtlich etwas fragwürdig, zumal selbst wenn ein Praktikum drei Wochen geht, das bei einem Kurs z.B. 9 Stunden wären. Da kann ich ja nicht das ganze Schuljahr über eine Stunde mehr geben (gut ,vielleicht ein Halbjahr).
    Wie gesagt, ich bin da jetzt nicht 100%ig fit, aber ich weiß, dass es z.B. in NRW nicht gestattet ist, Lehrern, die Q2 unterrichten, das Deputat in den ersten drei Quartalen entsprechend vollzuhauen.

    Ich wüsste nicht, weshalb dies rechtlich ein Problem darstellen sollte. Und natürlich wird genau ausgerechnet, wie viele Stunden einer Lehrkraft während der Praxisphase ausfällt und dementsprechend der Stundenplan gestaltet. Die Schüler sind übrigens zwischen 7 und 13 Wochen pro Schuljahr im Praktikum. Sie werden dort auch nicht vom Klassenlehrer betreut, sondern von Lehrkräften, die diese Aufgabe im Rahmen ihres Deputats bekommen.

    Sehr gute Einstellung, mit der ich als Teil der Schulleitung überhaupt keine Probleme hätte. Was mich Kraft kostet sind in der Tat die "mit dem Fuß auf den Boden"-Stampfer....

    Bei uns werden die für Vertretungsunterricht eingeplant. Die kriegen das ja schließlich bezahlt. Und da stehe ich auch absolut hinter. Weil dann kommt es nämlich, dass Kollege Y in seinen bezahlten Stunden einen Kurzurlaub macht, während Kollege X dann Mehrarbeit machen kann, wenn Kollege Z krank wird.

    Die ausfallenden Stunden werden in der Regel schon in den Stundenplan eingearbeitet. Man hat dann z.B. bei einem Lehrauftrag von 2 Stunden in der betreffenden Klasse 3 Stunden Unterricht, wenn sich die Klasse nicht im Praktikum befindet.

    Ich kenne das so, dass die Kollegen dann die Betreuung machen, also von Schüler a zu b fahren usw. und da das ja einiges an Zeit kostet, sind sie somit in der Schule ganz ausgeplant oder meint ihr die Fachlehrer, bei denen dann mal Einzelstunden ausfallen? Dann wäre ja aber auch keine Zeit für einen Kurzurlaub.

    Es gibt Lehrkräfte, die so viel in bestimmten Klassen eingesetzt sind, dass sie kaum noch Unterricht während Praxisphasen haben, ohne in diesen Klassen selbst Praxisbetreuungen zu übernehmen.


    Ich habe z.B. auch Kolleginnen, die bei einem halben Lehrauftrag nur 4 Stunden pro Woche unterrichten und den Rest Praxisbetreuungen machen. Aber eben z.B. nicht unbedingt in der Klasse, in der sie unterrichten. Die können sich ihre Arbeitszeiten dann etwas flexibler als gewöhnlich einteilen.


    Es gibt da sehr unterschiedliche Konstellationen. Ich selbst habe z.B. erst wieder im März Unterricht. Aber keine Angst, auch ich erfülle mein Deputat ;)

    Mit gesundem Menschenverstand kann man als Schulleitung einen Kollegen aber auch mal eine halbe Stunde früher gehen lassen, wenn es eine Ausnahme ist.
    Wird ja schon nix lebenswichtiges sein, was da besprochen wurde.

    Sehe ich auch so.


    Zu mir als Abteilungsleiter kommen manchmal Kollegen, die einen Kurzurlaub planen, weil sie z.B. wegen eines Praktikums von Schülern keinen regulären Unterricht haben. Dann schaue ich im Kalender, ob ich "grünes Licht" geben kann. Sollte doch kurzfristig ein Termin notwendig sein, ist der Kollege eben nicht anwesend. Kann mich aber nicht daran erinnern, dass das tatsächlich mal so eingetreten wäre. Mit diesem "Verfahren" komme ich sehr gut zurecht.


    @ Stan87


    Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, den Schulleiter vor der nächsten geplanten Flugbuchung zu fragen, ob von seiner Seite etwas gegen einen Abflug an einem bestimmten Nachmittag spricht. Testen könntest Du ja mal, ob er sich darauf einlässt. Ein "Nein" musst Du dann natürlich auch akzeptieren, aber einen Versuch wäre es denke ich wert.

    In BW ist das in der Schulbesuchsverordnung ganz klar geregelt:



    (2) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als zehn, bei Teilzeitschulen von mehr als drei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Lassen sich bei auffällig häufigen Erkrankungen Zweifel an der Fähigkeit des Schülers, der Teilnahmepflicht gemäß § 1 nachzukommen, auf andere Weise nicht ausräumen, kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. In diesen Fällen und unter den gleichen Voraussetzungen bei langen Erkrankungen kann der Schulleiter auch die Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses verlangen.

    Dies gilt sowohl für die allgemein bildenden als auch die beruflichen Schulen. Ob an dem betreffenden Tag eine Klassenarbeit geschrieben wurde oder nicht, spielt auch überhaupt keine Rolle. Somit könnte sich jeder Schüler in BW problemlos gegen eine Attestpflicht bei Klassenarbeiten oder Nachschreibeterminen wehren, wenn seine Fehlzeiten insgesamt nicht auffallend hoch sind.

    Berufliche Schule in Baden-Württemberg....für einen AL gibt es hier eine Entlastung von bis zu 11 Stunden bei 25 Stunden vollem Deputat...das wären also 14 Stunden Unterrichtsverpflichtung....bin aber auch noch fürs Handbuch, die Praktikanten und noch ein paar andere Dinge verantwortlich, die nicht über die Entlastungsstunden für die Schulleitung laufen...insgesamt unterrichte ich dieses Schuljahr somit 11 Stunden pro Woche...

    Bei mir ging es nach dem Referendariat recht schnell und so wurde ich im 5. Jahr nach dem 2. Staatsexamen A15. Bereut habe ich das in den vergangenen 12 Jahren nie.


    Ich gehe 4 Tage die Woche zur 1. Stunde in die Schule und komme meistens so gegen 17/18 Uhr nach Hause. Einmal pro Woche gehe ich erst gegen 9 Uhr zur Schule. Ungefähr alle 2 Wochen komme ich schon gegen 15:30 nach Hause. Einen Samstag pro Monat verbringe ich durchschnittlich mit der Korrektur von Klassenarbeiten. Prüfungskorrekturen und Anwesenheit in der Schule während der Ferien sind im Jahr ca. 2-3 Wochen. Anders ausgedrückt: ich habe 10 Wochen "echten" Urlaub. Wer kann das schon von sich behaupten?


    Mit den Arbeitszeiten komme ich jedenfalls sehr gut zurecht. Ich kann fast alles in der Schule erledigen und arbeite nur selten zu Hause. Das ist gerade bei 3 noch kleinen Kindern (Baby, Kindergarten, Grundschule) schon ein sehr großer Vorteil.


    Eigentlich könnte man ja meinen, dass die Abteilungsleitung nach 12 Jahren zum größten Teil Routine und das ganze nicht mehr so anstrengend sei. Das trifft auf mich leider nicht zu. Was ich als anstrengend empfinde sind die Konflikte. Etwas organisieren, an etwas arbeiten....das macht mir nicht viel aus, auch wenn es viele Stunden dauert. Aber Spannungen im Kollegium und sonstige Konflikte, die mit Emotionen verbunden sind erzeugen bei mir Stress. Die nehme ich manchmal auch mit nach Hause. Ich werde mit zunehmendem Alter anscheinend nicht "cooler". Da hatte ich früher vielleicht sogar eine größere Leichtigkeit.


    Trotzdem bin ich sehr zufrieden damit, nur ungefähr die Hälfte meines Lehrauftrags zu unterrichten und die andere Hälfte für die Tätigkeit in der Schulleitung zugeteilt zu bekommen. Auch wenn ich für die zweiten 50% sicherlich 75% der Zeit aufwende. Für Unterrichtsvorbereitungen kann ich mir nur ganz wenig Zeit nehmen. Schulleitungsmitglieder sind vermutlich nicht gerade immer die besten Lehrer....


    Was ich sehr schätze ist die Abwechslung meiner Arbeit. Die Gestaltungsmöglichkeiten durch die Arbeit im Schulleitungsteam. Ich könnte mir nicht vorstellen, mich wieder mit dem vollen Deputat auf den Unterricht zu konzentrieren. Die 300 Euro, die ich mehr als ein Oberstudienrat verdiene spielen dabei übrigens eine untergeordnete Rolle....


    Schon vor 5 Jahren wurde ich von nicht ganz unwichtigen Leuten gefragt, ob ich mir eine Stelle als Schulleiter vorstellen könnte. Ich konnte mir das mit Anfang 40 nicht. Und obwohl ich nun älter geworden bin, fühle ich mich trotzdem nicht langsam reif dafür. Ich denke, dass ich A15 bleiben werde. Es ist schon auch wichtig zu erkennen, wo die eigenen Stärken und Grenzen sind.

    @ steffen


    so einfach ist das nicht...nicht alles, was den bürgern erlaubt ist, darf auch ein beamter....siehe dazu z.b. folgendes urteil des VG darmstadt....



    oder hier: entlassung von npd-mitgliedern aus dem schuldienst:


    http://www.zeit.de/2007/28/NPD-Lehrer


    es geht hierbei auch nicht um einen "nasenfaktor", sondern um einschätzungen durch den verfassungsschutz......dieser stuft die npd beispielsweise als "rechtsextremistisch" ein....


    die teilnahme an einer kundgebung ist natürlich ein weites feld....aber wenn durch entsprechende plakate, redebeiträge oder ähnliches sichtbar wird, dass sich ein lehrer mit den zielen einer partei wie z.b. der npd identifiziert, wird das den dienstherren mit sicherheit interessieren und mögliche konsequenzen nach sich ziehen.....


    krabat

    wir sind letztes jahr fremdevaluiert worden und aus meiner sicht hat sich das ganze für die schule sehr gelohnt....ohne die struktur von OES, die fortbildungen und auch letztlich den sanften druck durch den termin der evaluation wären wir in vielen bereichen nicht so weit wie wir es heute sind....ich persönlich bin also sehr zufrieden damit...


    krabat

    verstehe ich auch nicht, dass hier keine lösung gefunden wurde, um die teilnahme an der einschulung des eigenen kindes zu ermöglichen....vernünftige vorschläge gab es dazu ja wirklich....so kann man als chef im grunde wegen einer kleinigkeit die motivation seiner mitarbeiter in den keller ziehen...denn eltern und kollegen hätten in diesem fall das fernbleiben sicherlich gerne akzeptiert....ich würd vielleicht auch nochmal einen zweiten anlauf beim rektor wagen...


    krabat

    ....bei uns an der schule gibt es kein problem mit der steuergruppe....wir haben drei A 14 stellen für die übernahme von bestimmten verantwortungen in der steuergruppe geschaffen und es gibt noch einige andere lehrkräfte, die auch ihren teil beitragen....welche projekte angegangen werden, liegt in der entscheidung des erweiterten schulleitungsteams und dort wird darauf geachtet, dass die arbeitszeit nur für dinge verwendet wird, die von den kollegen als sinnvoll erachtet werden....dementsprechend ist die akzeptanz der steuergruppe recht hoch...nicht alle lehrkräfte interessieren sich dafür, aber gegenwind gibt es so gut wie keinen....


    krabat

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