ZitatAlles anzeigenOriginal von step
Hallo thunderdan,
also ich würde wetten, dass es keine Nachzahlungen gibt ... bzw. frühestens seit Inkrafttreten dieser Regelung.
Auch, dass nur Neuverträge ... bzw. solche, die zwar schon abgeschlossen wurden, aber wo das Anfangsdatum nach dem Stichtag des Inkrafttretens liegt ... die TV-L 13 bekommen und die anderen bis zum Abschluß der Ausbildung warten müssen.
Gruß,
step.
Wird vermutlich (leider) so sein. Würde ich mich ganz schön drüber ärgern, wenn ich nur weil ich ein halbes Jahr früher angefangen habe, für die gleiche Arbeit ca. 100€ brutto weniger bekommen würde.