Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe das Thema heute entdeckt und habe mich doch ein wenig gewundert. Wie sieht es denn im folgenden Fall aus. Person X beginnt eine Ausbildung bei der Polizei im Bundesland X (Beamter auf Widerruf) und merkt nach dem ersten Ausbildungsjahr dass diese Arbeit nicht zu ihr passt. Nun beginnt Sie Lehramt zu studieren und zwar im gleichen Bundesland. Es kann doch nicht sein, dass diese Person dann als Lehrerin nicht mehr verbeamtet werden kann nur weil sie früher bei der Polizei aus dem Beamtenverhältnis ausgestiegen ist, oder?
Würde mich über Antworten freuen
lg l