Hallo werte (zukünftige) Kollegen,
da ich in der Suchmaschine nicht wirklich fündig geworden bin, stelle ich meine Frage nun hier.
Ich bin mittlerweile im 2. Semester für Deutsch/Geo Gymnasiallehramt und habe mir soeben erneut die ZIB Proschüre für Germanistik durchgelesen.
Dabei ist mir etwas gravierendes aufgefallen, das ich bisher überlesen hatte.
Es betrifft die Prüfung zum Staatsexamen, ich zitiere mal:
Die Prüfungsordnung führt in Anlage A für das Fach Deutsch als fachspezifische Voraussetzungen nur auf:
Kenntnisse in zwei Fremdsprachen
Leider habe ich vor einigen Jahren den Fehler gemacht in der 11. Klasse sowohl Französisch als auch Spanisch abzuwählen. Im Abitur habe ich lediglich Englisch gemacht.
Kann ich das als Fremdsprachenkenntnis in zwei Fremdsprachen gelten lassen oder muss ich dafür einen Hochschulkurs besuchen oder gar das Studium schmeißen?
Habe bei meiner Uni (Karlsruhe) deswegen angerufen, da hieß es aber ich solle beim Amt für Staatsexamen (?) anrufen.
Davon habe ich jedoch noch nie etwas gehört geschweige denn etwas im Internet dazu gefunden.
Würde mich sehr über eure Antworten freuen.
Liebe Grüße.