Beiträge von Catull

    Hallo Aktenklammer,


    die Pflicht zur Belegung endet nach der Klasse 10. Darüber hinaus hängt natürlich auch vom Kurswahlverhalten ab, ob entsprechende Kurse ab der 11 weiter belegt werden können. Bei uns wird es so gehandhabt, dass Schüler, die das Latinum erwerben wollen und daher ab der 9 bzw. 8 Latein wählen, ab der 11 (bzw. 10) auf jeden Fall einen Kurs eingerichtet bekommen. Ansonsten besteht bei zu geringer Kursgröße noch die Möglichkeit der Zusammenlegung von Kursen (z. B. Französisch ab 7 und Französisch ab 9). Ob die Schüler allerdings einen Rechtsanspruch auf Fortführung ihrer Sprachkurse haben, kann ich dir leider nicht sagen.


    Gruß,


    Catull

    Hallo,


    ich musste gerade noch einmal in meine Bewerbungsunterlagen schauen, weil ich mir nicht mehr so ganz sicher war ?(
    Bei mir halten sich die Schwankungen in Grenzen:


    Abitur: 1,9
    1. Staatsexamen: 2,3
    2. Staatsexamen: 2,0

    Hallo Jassy,


    ich habe mit dem Vater der Schülerin vereinbart, dass er mir jeweils nach vier Stunden das Geld überweist. Es ist für mich einfach die diskretere Art, aber das ist sicherlich Geschmackssache. Heute habe ich die 7. Stunde gegeben, beim ersten Mal (nach der 4.) kam das Geld pünktlich an. Als ich noch Lehrer der Schülerin war, hatte ich mal ein längeres Gespräch mit ihm und habe ihn dort als seriösen Mann kennengelernt. Da er ja die Initiative bei der ganzen Sache hatte, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er mich mit unzuverlässiger Bezahlung "ärgern" will.



    Catull

    Hallo Ace,


    ich glaube, ich hätte in deinem Fall auch so ein flaues Gefühl im Magen wie du. Auch ich habe eigentlich einen relativ lockeren Kontakt zu meinen Schülern, aber dein Maß an Kommunikation ginge mir persönlich zu weit.
    Ich selbst biete meiner eigenen Klasse 8, einer ausgesprochen netten Klasse, zu der ich einen sehr guten Draht habe, einen Tag vor einer Klassenarbeit an, im Chat der Plattform lo-net in einem begrenzten Zeitfenster von einer Stunde noch letzte aufgekommene Fragen mit mir zu klären. Das wird von einer Reihe von Schülern begeistert aufgenommen und natürlich sind in dieser leistungsstarken Klasse die fachlichen Fragen schnell ausgeschöpft, sodass es dann natürlich auch um privatere Dinge geht. Das ist immer ganz schön, weil man dann seine Schüler auch außerhalb des Unterrichts etwas besser kennenlernt, aber es ist, wie gesagt, eine begrenzte Zeit.


    Catull

    Hallo,


    ich habe es jetzt so gehandhabt, dass ich der Schülerin in einer siebten Stunde in der Schule Nachhilfe gebe, sodass also keiner extra fahren bzw. gefahren werden muss. Ich nehme für eine Schulstunde 20 Euro, was also einem (Zeit)- Stundenlohn von knapp 27 Euro entspricht. Der Vater der Schülerin hat mir sozusagen einen Blankoscheck gegeben, ich sollte seiner Tochter in der ersten Stunde einen Zettel mit meiner Bankverbindung und dem von mir gewünschten Betrag mitgeben, und er hat sich bis jetzt noch nicht beschwert :D
    Was die andere Sache angeht: Ich habe bei meinem Chef nachgefragt, ob das irgendwie unter Nebentätigkeit laufen muss, er verneinte dies und meinte nur, ich solle mich nicht unter Wert verkaufen.
    Noch einmal Danke für eure guten Anregungen.


    Catull

    Hallo Carla-Emilia,


    wie ich sehe, hast du fast den gleichen Schlaf-Rhythmus wie ich. Ich achte darauf, dass ich nachts etwa 6,5 Stunden Schlaf bekomme, gehe also zu unterschiedlichen Zeiten ins Bett, je nachdem, wann ich morgens aufstehen muss (zwischen 5.20 Uhr und 6.30 Uhr).
    Dafür brauche ich dann aber auch mittags nach der Schule eine etwa einstündige Auszeit, die ich mir auch eigentlich immer gönne, es sei denn, es liegen Konferenzen an (wie nächste Woche) oder der Stapel von Arbeiten/Klausuren ist mir zu hoch. Freitags fällt der Mittagsschlaf auch schon mal etwas länger aus.
    Am Wochenende bekomme ich schon etwa 8 Stunden Schlaf.
    Ich bin mit diesem "Modell" bisher ganz gut gefahren.


    Gruß,


    Catull

    Hallo Maya,


    die DAK würde ich aufgrund des hohen Beitragssatzes auch nicht empfehlen. Soviel ich weiß, sind mehr als 90 % aller Leistungen für alle Krankenkassen gesetzlich vorgeschrieben, sodass es tatsächlich nur geringe Unterschiede zwischen den Kassen gibt. Der Unterschied zwischen den (günstigen) BKKs und den Großen (wie AOK, BARMER oder Techniker) sind eher in der Filialdichte vor Ort zu sehen. Wenn bei dir also nicht absehbar ist, dass du deine Krankenkasse häufig in Anspruch nehmen wirst, würde ich dir auch eine BKK empfehlen.
    Auf folgender Seite findest du die aktuellen Beitragssätze:
    http://www.krankenkasseninfo.de/gkv-beitraege.php?id=9


    Gruß,


    Catull

    Danke schon mal für eure Tipps bzw. Anhaltspunkte.
    Ich werde jetzt erst einmal den erneuten Anruf des Vaters abwarten und mal hören, was er anbietet. Als ich gestern zuerst zögerte und um Bedenkzeit gebeten habe, sagte er direkt, dass er es gut bezahlen wird (er ist Arzt, ich glaube sogar Chefarzt). Es geht mir bei meinen Bedenken eigentlich auch weniger um 5 Euro mehr oder weniger, sondern mehr um den ersten Teil meines ersten Posts, was die beamtenrechtlichen Dinge angeht. Ich habe heute mal einen Kollegen aus dem Lehrerrat gefragt und der sagte, man müsse es ja nicht an die große Glocke hängen. Seht ihr das genauso oder würdet ihr euch bei eurem Chef absichern?


    Catull

    Hallo zusammen,


    gestern rief mich ein Vater eines Mädchens an, das im letzten Jahr noch meine Schülerin war, und fragte mich, ob ich seiner Tochter Nachhilfe geben könne (Latein, 9. Klasse). Ich habe ihn erst einmal um 24 Stunden Bedenkzeit gebeten.
    Meine Frage (als gewissenhafter Beamter :) ) ist nun: Wenn ich es machen sollte, muss ich irgendetwas beachten (ist es z. B. eine beim Schulleiter genehmigungspflichtige Nebentät o. ä.)?
    Zweite Frage: Welche Bezahlung haltet ihr für angemessen (vielleicht hat jemand eigene Erfahrungen)? Ich meine, in einem anderen Thread wäre einmal von 20 Euro pro Stunde die Rede gewesen.
    Danke für eure Antworten.

    CDU und FDP geht es um eine konsequente Ausrichtung der Leistungen an möglichst objektiven, sprich curricularen Maßstäben. Wenn beispielsweise die Hälfte der Klasse keine angemessene Einstellung zeigt und sich nicht auf eine Arbeit vorbereitet, könnte diese dann unter Umständen (Schulleiter) noch dadurch belohnt werden, dass die Arbeit wiederholt wird oder künstlich ein Teil der Klasse mindestens eine 4 bekommt, um die Quote zu erfüllen.
    Dies hat den beiden Parteien nach zur Folge, dass sich bewusst oder unbewusst eine Senkung der Leistungsanforderungen ergibt, da viele Lehrer eher den Weg des geringsten Widerstands suchen und den Gang zum Schulleiter bei konsequenter Benotung scheuen.


    Wie ist das bei euch in der Praxis? Offen gestanden habe ich auch schon mal den Bewertungsmaßstab nachträglich angepasst, um die Genehmigungspflicht zu vermeiden.


    Catull.

    Hallo Justus,


    da es bei mir nun auch wieder mit den Klassenarbeiten losgeht, habe ich mir am letzten Wochenende auch diese Frage gestellt und ein wenig recherchiert.
    Wenn ich die Lage richtig überblicke, steht die Absicht, den Drittelerlass aufzuheben, zwar in der Koalitionsvereinbarung unserer neuen Landesregierung, umgesetzt ist dies aber wohl noch nicht. In der aktuellen APO-S I http://www.bildungsportal.nrw.…chriften/APOen/APO_SI.pdf , die durch eine Verordnung am 13. Juli 2005 (also nach dem Regierungswechsel) geändert wurde, steht der Drittelerlass noch in §6, Absatz 8. Auch in den Protokollen der Landtagssitzungen habe ich außer einer verbalen Ankündigung nichts entdeckt.
    Das heißt im Falle der Fälle weiterhin: Notenlifting oder Antanzen beim Chef.


    Catull.

    Hallo nochmals,


    ich kann die Probleme, die hier angesprochen werden, nicht bestätigen. Vielleicht funktioniert die momentan aktuelle Version 3.5 einfach besser als die Vorgänger.
    Aber Ventis Idee mit der Demo-Version ist natürlich gut, da das Programm wie gesagt nicht billig ist und man die Katze nicht im Sack kaufen will. Auf der Time-Tex-Homepage (Link siehe oben) gibt es die Möglichkeit, eine 30-Tage-Laufzeit-Version kostenlos herunterzuladen und alles auszuprobieren (Habe ich vor dem Kauf auch gemacht).


    Heiko

    Hallo Holger,


    sorry, ich habe deinen Beitrag erst jetzt gelesen, deshalb habe ich auch nicht früher geantwortet.
    Ich arbeite seit einiger Zeit mit dem Programm "TimeTex" aus dem Hermedia Verlag http://www.timetex.de/ . Neben umfangreichen Möglichkeiten zur Notenverwaltung kann man auch Listen verwalten, die deinen Vorstellungen relativ nahe kommen dürften, zumindest was die Fehltage angeht (Gefehlt ja/nein, entschuldigt/unentschuldigt). Bei den Hausausfgaben kann man jedoch nur gemacht bzw. nicht gemacht eintragen.
    Das Programm ist zwar nicht ganz billig, meiner Meinung jedoch empfehlenswert.


    Bis dann,


    Heiko.

    Hallo Rotfloh,


    ich war im Februar des letzten Jahres in derselben Situation. Damals habe ich Anfang März eine erste Abschlagszahlung bekommen, die allerdings bereits annähernd einem vollen Monatsgehalt entsprach. Zwei Wochen später kam dann bereits das März-Gehalt.
    Zunächst heißt es jedoch höchstwahrscheinlich: Einen Monat durchhalten . Gut möglich, dass im Notfall aber auch früher was machbar ist. Einfach mal .


    Catull

    Hallo Jewel,


    einen Gehaltsrechner für 2005 gibt es hier


    http://www.metier2000.de/bnl2000.htm


    Das macht bei den Daten, die Conni zu Grunde gelegt hat, ein Nettogehalt von 1660,52 Euro (etwas mehr wegen der Steuersenkung zu Beginn des Jahres).


    Eine Liste der aktuellen GKV-Beiträge findest du auf dieser Seite


    http://www.krankenkassenratgeber.de/gkv-beitraege.php?id=9


    Dabei unterscheiden sich die Krankenkassen in den Leistungen kaum voneinander, da meines Wissens über 90 % der Leistungen für alle Kassen gesetzlich vorgeschrieben sind. Unterschiede gibt es natürlich hinsichtlich der Filialdichte: Barmer, Techniker u. ä. haben da natürlich Vorteile, auf der anderen Seite haben BKKs und Direktkrankenkassen dafür geringere Beitragssätze.


    Catull

    Hallo Jewel,


    ich hatte im letzten Jahr einen Geld-statt-Stellen-Vertrag von Februar bis zu den Sommerferien. Nach den Ferien wurde daraus an derselben Schule eine feste Stelle. Während des ersten halben Jahres war es bei mir so, dass die Osterferien voll bezahlt wurden, ebenso die Feiertage. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung gibt, aus eigener Erfahrung kann ich dazu nichts sagen, da ich natürlich bis zu den Sommerferien nicht krank war.
    Ich bin mir nicht sicher, was mit deiner Krankenversicherung während der Sommerferien ist. Die Pflichtversicherung endet natürlich mit deinem Arbeitsvertrag, und du musst dich auf andere Weise versichern. Bei mir war es so, dass ich über die Familienversicherung meiner (zu dem Zeitpunkt berufstätigen) Frau versichert war. Es ist möglich, dass eine Möglichkeit über das Arbeitsamt (bzw. Agentur für Arbeit) besteht, wenn du dich arbeitslos meldest, das allerdings ohne Gewähr.


    Catull

    In NRW werden erstmals im Abitur 2007 für die schriftlichen Prüfungen die Aufgaben zentral und landeseinheitlich für das jeweilige Abiturfach gestellt, d. h. die jetzige Jahrgangsstufe 11 ist der erste betroffene Jahrgang. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass genau festgelegte Inhalte während der Sek. II bearbeitet werden müssen. Entwürfe entsprechender fachspezifischer Vorgaben liegen auf dem learn-line-Server vor http://www.learn-line.nrw.de/angebote/abitur/
    Was haltet ihr davon? Ich befürchte, dass sich die Arbeit in der Oberstufe stark ändern wird und das Stoff-durchziehen-müssen-um-jeden-Preis stark im Vordergrund stehen wird. Interessant wären auch Beiträge und Erfahrungswerte aus Bundesländern, die bereits ähnlich verfahren.
    Persönliche Nebenbemerkung: Geradezu grotesk finde ich im Fall NRW den Zeitablauf. Die entsprechenden fachspezifischen Vorgaben stehen seit dem 6.1. im Netz, bis zum 24.1. haben die Schulen Zeit, Rückmeldungen an das Ministerium zu richten, damit dieses "nach ggf. auf dem Hintergrund der Rückmeldungen erforderlichen Überarbeitungen die Vorgaben für das Abitur 2007 mit Wirkung vom 01.02. (!) 2005 endgültig in Kraft" setzen kann.


    Über eine kontroverse Diskussion würde ich mich sehr freuen.



    Catull

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