Beiträge von Flipper79

    Gab es eine Altersbeschränkung?


    Mir fallen (basierend auf NRW) folgende Aspekte ein

    > verlässliche Schule (mind. für Schüler:innen bis Klasse 6 oder 7)

    > Aufsichtspflicht (zumindest für Schüler:innen der SI)

    > Was geschieht, wenn Schüler:innen (aller Alterstufen) auf dem Heimweg verunglücken, wenn sie eher gehen? (Strafrechtlich, Dienstrechtlich, Was sagen die Eltern?)

    Hä? Es geht doch darum, die Sorgen und Unsicherheiten erstmal von Spezialisten anschauen zu lassen.

    Und der Spezialist für sein Fach ist der Fachlehrer. Auch was die Notengebung angeht.

    Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine normale Klassenarbeit bewerte und ich mir unsicher bin, ob ein Schüler/ eine Schülerin bei einer bestimmten Aufgabe nun 5 P oder 6 P bekommt und dieses einen Einfluss auf die Einfluss auf die Note der Klassenarbeit hat (z.B. ob sie/ er eine 4- oder eine 5+ bekommt), ob ich ihm/ ihr in der mündlichen Leistung eine 4 oder eine 3 gebe oder ob ich wegen eines Täuschungsversuchs ohne stichhaltige Beweise eine 6 gebe und damit einen erheblichen Einfluss auf seine (Nicht-)Versetzung habe!

    Würde ich normalerweise auch so machen. Bei Zwangsabordnung nicht.


    edit: also die zwei Verbindungen früher würde ich machen. Losfahren um 5 sicherlich nicht. Wann steht man da auf, um 4? Wie lebt man auf Dauer so??

    Wenn man um 5 Uhr aufstehen müsste, um püntklich zur Arbeit zu kommen (und dann ggf. auch erst spät nach Hause kommt), sind auf Dauer Überlastungssymptome (z.B. Panikattacken wie bei Chemikus, Burn-Out-Symptome oder andere Stresssymtome) nicht weit entfernt (wäre bei mir im Zweifel auch so), die mich dann leider zwingen würden, eben für einige Zeit raus zu sein (während ich mich an meiner Stammschule vielleicht noch zusammenreißen würde, da ich nicht ausfallen möchte. Bei solchen Überlastungssymptomen schreibt einen auch jeder Arzt - vor allem bei einer entsprechenden gesundheitliche Vorgeschichte - erst mal krank.


    Und wenn ich bei einer Zwangsabordnung dann zu spät kommen würde, wäre das eben so!

    Bei einer studentischen Hilfskraft ohne Referendariat, geschweige denn Erstes Staatsexamen /Studienabschluss würde ich aber definitiv zur Schulleitung gehen, bevor ich eine 6 gebe.

    (Unterschleif kann doch nur Bayern sein, oder?)

    Würde ich auch als ausgebildete Lehrkraft machen ... schon allein, falls sich die Eltern bei der Schulleitung beschweren (Immerhin geht es scheinbar bei Schülerin A um eine versetzungsgefährdete Schülerin).

    Meine Frage: Weiß hier jemand, ab wann Gymnasialstellen ausgeschrieben werden?

    Das weiß ich leider nicht.

    Da aber Gymnasium gerade einen Lehrerüberhang haben und aufgrund der Umstellung von G8 auf G9 erst mal weniger Lehrkräfte gebraucht werdne, gehe ich davon aus, dass nur wenige Gymnasialstellen ausgeschrieben werden. In den letzten Verfahren war es auch immer so, dass bei den wenigen ausgeschriebenen Gymnasialstellen dabei stand, dass man entweder komplett oder für eine gewisse Stundenzahl an eine andere Schule/ Schulform abgeordnet wird (war glaube ich immer bis August 2026 der Fall).

    Ich würde die Schülerin einfach schriftliche nachschreiben lassen. Dann hat sie die gleichen Vorraussetzungen wie alle anderen auch.

    Ich kann eine Arbeit immer besser bewerten, als eine mündliche Prüfung.

    Für die verspätete Bahn kann sie nichts, auch nichts dafür, dass du sie weggeschickt hast.

    Ich hätte die Schülerin auch nicht vor der Klasse angeschnauzt. Zum einen werden die anderne Schüler:innen gestört. Ich hätte sie den Rest mitschreiben lassen und den Rest dann mit ihr unter vier Augen besprochen.

    Anscheinend scheinen eure Kinder da aber nun mal eine große Ausnahme zu bilden...

    Das sehe ich auch so.

    Würde ich zu einer Geburstagsparty eingeladen werden bzw. einladen, die um 20 Uhr startet, gehe ich davon aus, dass dort keine Kinder etwas zu suchen haben, da der Großteil der Kinder im Kleinkindalter um diese Zeit schläft/ ins Bett geht. So ist es auch bei meinen Kolleg:innen.

    Selbst wenn ich diesen Umstand nicht berücksichtige und die Party z.B. schon um 15 Uhr starten würde, würde ich nicht am Tag der Feier (!) sagen: "Mein Babysitter ist abgesprungen. Wir bringen unsere Kinder mit". Ich würde nachfragen, ob dieses noch möglich ist, egal ob ich zu Hause, in einem Restaurant oder irgendwo anders eingeladen bin. (Tische wurden für x Erwachsene reserviert/ entsprechendes Essen (zu Hause) wurde eingekauft).

    Ich frage mich gerade, wie man auf die Idee kommen kann, seine 2 und 4 Jahre alten Kinder zu einer Geburstagsfeier, die um 20 Uhr startet, mitzubringen. Unabhängig davon, wie anstrengend diese Kinder sind, werden auch liebe nette Kinder bestimmt irgendwann quengelig, da es ihnen zu langweilig wird und sie müde werden.


    Könnt ihr nicht schreiben, dass ansonsten keine Kinder mitkommen und dass sich die Kinder bestimmt langweilen werden und ihr lieber ohne Kinder feiern möchtet?

    Hat jemand was von den Fehlern in Biologie mitbekommen? Bei uns am Gym gab es weder für den LK noch den GK Anweisungen wegen fehlerhafter Aufgaben tätig zu werden. Aber es wäre nett, dass ggfs vor Beginn der Korrekturen zu wissen.

    Die Aufgaben wurden rechtzeitig ausgetauscht.

    Danke, sowas meinte ich.

    In diesem Fall darfst du ohnehin nicht tätig werden. Du müsstest dann die Fachlehrkraft rufen lassen (z.B. Anruf im Sekretariat, Flutaufsicht informieren, WhatsApp, ...). Diese Fachlehrkraft kann dann - wenn bisher vom Ministerium nichts gekommen ist - bei Bedarf Rücksprache mit der Schulleitung nehmen (oder die Fehlerberichtigung so vornehmen und im Protokoll vermerken). Im Zweifelsfall ruft die Schulleitung bei der Hotline an und bittet um weitere Infos bzgl. des Vorgehens.

    Das war aber schon immer so.

    Haupttermin --> Zentral

    Nachschreibetermin --> Zentral


    Wenn dann jemand auch beim Nachschreibetermin krank ist = Kolleg:in muss eine eigene Klausur erstellen. Am Verfahren hat sich nix geändert.

    Aufgrund der Sonderregelung steigt vielleicht die Wahrscheinlichkeit, dass beim NT auch jemand krank ist, aber die Wahrscheinlichkeit war im letzten Jahr wegen Corona auch nicht gerade gering.

    Aber nicht genug, dass man von der irren Idee des dezentralen Nachschreibtermins mit Aufgabenerstellung durch die Fachlehrer abrückt...

    In dem verlinkten Artikel heißt es aber weiter:"

    Wegen des Zuckerfests am Freitag hatte das Schulministerium muslimischen Schülerinnen und Schülern einen Nachschreibtermin am 09. Mai angeboten. Die Aufgaben für diesen Termin werden wohl zentral vom Land bereitgestellt, wie das Ministerium am Donnerstag mitteilte."https://www1.wdr.de/nachrichten/landespolitik/nrw-abitur-pruefungen-donnerstag-finden-statt-100.html

    Verstehe ich anders:


    "Bei neuen Aufgaben, die am Freitag gestellt werden, handelt es sich um die Prüfungsunterlagen, die ursprünglich für einen Nachschreibtermin gedacht waren. Beim Zentralabitur sind stets zwei Sätze mit Prüfungsfragen vorbereitet: Einer für den Hauptprüfungstermin und einer für diejenigen, die beispielsweise krank sind und nachschreiben müssen. Für den Fall, dass es einen zweiten Nachschreibetermin braucht, müssen in NRW die Lehrkräfte die Aufgaben stellen."

    Es handelt sich im Mai ja um den ersten Nachschreibetermin.

    Es werden immer so viele Vorschläge eingereicht, dass die genug in den Schubladen liegen haben.

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