Beiträge von Flipper79

    Spontan würde ich sagen, dass du ohne weiteren Zusatz in dem Antrag deinen Job los bist. Inwiefern man dann noch reinschreiben kann, dass man als angestellte Lehrkraft weiterarbeiten möchte, weiß ich nicht.


    Aber immer wenn man Beiträge zum Thema "Enlassung aus dem Beamtenverhältnis" liest, steht dort immer, dass der AG die betroffene Person noch 2 (oder 3 Monate) zum Dienst "verpflichten" kann, um eine geordente Übergabe vorzubereiten.

    Aber wovon reden wir hier? Du hast i.R. 12 Wochen Ferien. 6 Woche nutzt du für deinen offiziellen Jahresurlaub. Maximal 1 Woche sind blockiert durch Pflichttermine zum Start des neuen Schuljahres (bei uns eher 2-3 Tage). Dann haben wir 5 Wochen für Korrekturen, Vorbereitung etc.. Jetzt bleibt die Frage, wie oft dein Chef in der Zeit in die Schule zitiert. Normalerweise gar nicht. Beim Ausgangspost geht es um einen Tag. Das wird auch in 95% der Fälle so sein. Entweder gar nicht oder 1-2-3 Tage. Das sollte alles passen. Zumal du auch nicht 8 h in der Schule bist, sondern meistens nur kurz.

    Geht mir genauso. Meine Schulleitung lässt uns mit "Kommt in den Ferien vorbei wegen Dienstgeschäften" ziemlich in Ruhe. Wir müssen in den Sommerferien in der letzten Ferienwoche wieder anwesend sein, anonsten sind wir flexibel in der Urlaubsplanung (klar, die (erweiterte) Schulleitung ist auch in den Ferien öfters präsent.

    Deshalb ja mein weiter oben geäußerter Vorschlag, sich bei Bedenken rechtzeitig vor schwer vertrebaren, besonderen Ereignissen wie Klassenfahrten nachimpfen zu lassen. Auch wenn man nicht zur Zielgruppe für Impfungen entsprechend der RKI-Empfehlung gehört. Eine frische Impfung bietet immerhin für einige Wochen einen fast 100%igen Infektionsschutz.

    Falls der Impfstoff auf die aktuelle Corona-Variante (schon) angepasst ist.

    Das ist wirklich fürchterlich, ich finde Schwimmenlernen so wichtig und bin auch dafür, dass die Kinder es möglichst früh lernen und in einem Schwimmkurs darf so was einfach nicht passieren - genau deshalb macht man ihn ja!! Unvorstellbar, wie die Eltern sich womöglich selbst Vorwürfe machen...


    (Ich erinnere mich unweigerlich an eine Schwimmkurs-Erfahrung, bei der ich mein 2. Kind (mit 5 J) in dem gleichen Kurs wie das 1. Kind geschickt hatte, den ich zuvor super fand und dessen Lehrerin ich sehr vertrauenserweckend fand (alles lief geordnet ab und die Kinder, die grad nicht dran waren, saßen im Blickfeld der Lehrerin am Beckenrand oder alle übten in einer Reihe und sie hatte alle im Blick). Bei der Lehrerin des Kurses, an dem Kind 2 teilnahm, war von Anfang an alles sehr unübersichtlich, manchmal hat sie mit einem Kind geübt und hinter ihrem Rücken tobten die Kinder im Wasser herum, in dem sie nicht richtig stehen konnten. [...] Mein Kind rutschte auch einmal vom Beckenrand ins Wasser ab, ohne, dass die Lehrerin das mitbekam, aber fing sich wieder und zog sich hoch. Ich sprach sie darauf an, aber sie pflaumte mich nur an, dass ich nicht loslassen könne und es dann lieber sein lassen solle (komisch, dass ich beim 1. Kind super loslassen konnte, bei diesem Kurs aber nicht)..

    Ich stimme dir zu, dass es wirklich schrecklich ist, was passiert ist. Für die anderen Kinder, die das vielleicht mitbekommen haben (Kinder bekommen so etwas ja schneller mit als einem lieb ist), muss es sehr traumatiserend sein, für die Eltern des Mädchens erst Recht.


    Die 2. Lehrerin war ja echt verantwortungslos. Ich habe zwar keine Kinder, aber man sollte eigentlich immer damit rechnen, dass auch ruhige, liebe Kinder einfach abrutschen (und erst Recht Kinder, die eeher lebendig sind). Vielleicht hat die Beschwerde beim 2. Kind auch nichts gebracht, da so ein Fachkräftemangel herrscht (besser eine nicht so umsichtige Lehrkraft als gar keine?)

    Ich stimme chili zu. Machmal schreiben Ärzte/ Ärtzinnen Sachen in die Rechnung rein, die so nicht stattgefunden haben oder berechnen mehr als das 2,3 fache. Wenn die Rechnung über mich läuft, habe ich noch die Möglichkeit zu intervenieren.


    Außerdem gibt es bei meiner KK eine Beitragsgrückvergütung und ich kann dann selbst entscheiden, ob ich die Rechnungen einreiche oder nicht (und die Beitragsrückvergütung) in Anspruch nehme


    (ungünstig ist es nur, wenn hohe Beträge zu zahlen sind. Meine KK ist da recht schnell, die Beihilfe braucht ewig)

    Bleibt hoffentlich auch so.

    Hoffe ich auch.

    Bei all den Auslandsfahrten meiner Schule (auch nach Frankreich) hat auch niemand (weder von den Einheimischen noch von unseren Schüler:innen und Kolleg:innen) Maske getragen (zumindest die Einheimischen, die die Lerngruppen gesehen haben).

    Auch Drosten wird keine Maske mehr tragen (es sei denn, es kommt wieder eine Maskenpflicht, wovon er aber nicht ausgeht).

    Das Wort „Kündigung“ ohne ausreichenden Kontext meint meinem Verständnis nach erst einmal jede Form der Kündigung, ordentliche, wie außerordentliche.

    Bei mir auch.

    Und der TE wollte ja nur wissen, ob eine Kündigung (in welcher Form auch immer) möglich ist.

    Aber solange das nicht verlangt wird (und man dann eben auch genauso an den anderen Tagen Überstunden abbummeln kann usw.) kann auch niemand verlangen, dass man immer erreichbar ist.

    Deshalb ja der Rat an den TE:

    Lieber SL, ich bin leider bis zum ... verreist. Danach kann ich gerne dann und dann kommen. Hätten Sie dann Zeit?"

    Wenn dir der Termin, der von der SL vorgeschlagen wurde, nicht auskommt, da du z.B. im Urlaub bist oder einen anderen Termin hast, würde ich die SL einfach ansprechen: An Tag X kommt es mir nicht aus, aber ich hätte dann und dann Zeit. Könnten Sie dann?

    Und manchmal haben SL auch nur während der Ferien länger Zeit, um fachliche Apsekte mit einer Lehrkraft zu klären.

    Ich bin auch froh, dass die ganzen Corona-Bestimmungen nicht mehr gelten und ich z.B. keine Maske mehr tragen muss (ging ja schon vor Februar 2023), Klassenfahrten wieder möglich sind und sich unsere Schüler:innen wieder so verhalten wie vor Corona und keinen Abstand mehr einhalten müssen.

    Wenn es wirklich gebrannt hätte: Herzlichen Glückwunsch, dass die Klassenarbeit fertig geschrieben wurde. "Pech", dass dabei leider Schüler:innen durch eine Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gekommen sind. Aber immerhin haben sie die Arbeit bis zum Ende geschrieben.


    Dann stellt man halt eine neue Arbeit oder bewertet soweit wie sie gekommen sind.


    Der Referendar wäre bei mir auch durchgefallen. Selbst wenn ein Referendar von mir in der Stunde vor einer UPP/ einem UB drin bleiben würde, während einer Alarmübung, würde ich sowas von zusammenfalten!

    Ja, auch wenn du in EZ bist, bist du (nach der EZ) dienstfähig.

    Nicht dienstfähig würde bedeuten, dass du durch eine körperliche oder geistige Beeinträchtigung deinen Dienst (dauerhaft) nicht antreten kannst.

    Es kann ja auch passieren, dass du zu, 1.8.2024 versetzt wirst und du dir am 31.7.2024 das Bein brichst, sodass du deinen Dienst nicht püntlich zum Schuljahresbeginn antreten kannst, aber mit z.B. 4 Wochen Verspätung.

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