Beiträge von Flipper79

    1. Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Gymnasiums, die ihre Vorabiturklausuren als Voraussetzung für die Zulassung zum Zentralabitur noch schreiben müssen.
    2. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems, die vor der Berufsabschlussprüfung und/oder der FHR-Prüfung stehen sowie alle Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der Bildungsgänge, die vor dezentralen Prüfungen zu Berufs- oder Weiterbildungsabschlüssen und zum Erwerb von FHR- oder AHR stehen und die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen des Beruflichen Gymnasiums.
    3. Schülerinnen und Schüler im Abschlussjahrgang der Fachklassen des Dualen Systems und den Klassen der Ausbildungsvorbereitung bzw. der einjährigen Bildungsgänge der Berufsfachschule Anlage B mit Blick darauf, dass diese mit den Noten des Abschlusszeugnisses die Vergabe eines Schulabschlusses erreichen können.

    steht in Mail 14

    Die schaffen die KuK dann aber privat an - schließlichw erden sie dadurch entlastet.

    Nur: Wie ist das mit dem Versicherungsschutz, wenn privat angeschaffte Geräte im Unterricht betrieben werden???

    Wie drückte Marie es gestern abend in einem anderen Thread aus?

    Egal! Ist halt Krisenzeit!


    Gibt halt ne Ausnahmegenehmigung, dass dann doch Versicherungsschutz besteht ... ist ja im Sinne des Infektionsschutzes :)

    Was sollen die den sagen? Die Arbeit wird am X.X.2020 in Raum Y unter Aufsicht von Herr/Frau Z in der Zeit zwischen A und B geschrieben. Machen die doch an anderen Schulen auch nicht.

    Mein Kommentar bezog sich auf die Praktikanten ... nicht auf irgendwelche Klassenarbeiten

    Ahhhhhhh ich werde wahnsinnig bei dem Hü und Hott:sterne: Können die ERST überlegen und DANN etwas schreiben / an die Presse weitergeben?

    (Betrifft mich zwar nicht, aber trotzdem)

    Die Ausführungen der 14. Schulmail legen – im Gegensatz zu den Ausführungen bzgl. der Abiturientinnen und Abiturienten – nahe, dass die Teilnahme am Unterricht für diese SuS nicht der Freiwilligkeit unterliegt.

    Ne, keine neuen Abivorschläge. Wir müssen die eh jedes Jahr machen für manche Bildungsgänge. Bitte nicht noch dezentrale Prüfungen 🙈


    Au ja, Abivorschläge wollte ich immer mal wieder machen, habe ich ja bis 2006 geübt. Und ich hätte so nette Aufgaben zum logistischen Wachstum super aktuell parat🤣


    Sagt dann bitte nicht, dass ich euch nicht vorgewarnt habe ...

    Ich bin nur gespannt, wie er ohne Lehrer denn dann Unterricht machen will, denn die meisten von uns haben noch mehr als 5 Wochen Urlaub für das Jahr und die gehen gerade so bei der Sommerferienlänge zu nehmen, bei vielen reichen die nicht mal.

    Wie wäre es mit ... Lehrerrobotern? ... und wo wir dabei sind:

    Statten wir die SuS alle von heute auf morgen mit Laptops/ IPads/ Tablets und entsprechenden Apps / Zoom whatever aus. Die hocken dann daheim und der Lehrerroboter erklärt's denen ...

    Oder wir entwickeln einen Chip ... den man den SuS ins Hirn implantiert ... und .... oh Wunder ... die SuS haben auf einen Schlag den "verpassten" Schulstoff nachhaltig im Hirn ...

    Zumindest müssten wir uns dann keine Gedanken mehr um den Infektionsschutz machen

    Punkte 1 - 3 sehe auch als problematisch an.

    Bzgl. Raumnutzungskonzept wäre es praktisch zu wissen, wie viele SuS in einem Raum / pro m² sich aufhalten dürfen.

    Bzgl. Personal wäre es praktisch zu wissen, wer denn zur Risikogruppe zählt

    Bzgl. Hygiene: Joah!


    Fr. Gebauer war gestern in der AKS. Auf die Frage der Moderatorin, dass ja diese 3 Tage Vorlauf doch recht knapp sind, meinte sie so: Ja ... aber es war ja klar, dass die Schulen irgendwann ab dem 20.4. wieder starten. Hätte man sich ja vorher Gedanken zu machen können (oder hab ich es irgendwo anders gelesen)?


    Ich denke mir so:

    Gute Frau (bezogen auf deine Fragen Kiray): Auch das Ministerium / die BL hatten genügend Zeit solche Konzepte zu erörtern und zu entwickeln. Und da kümmert ihr euch erst jetzt drum?


    Auch Bzgl. Notbetreuung wäre es nett zu wissen, auf welche Berufsgruppen etc. es ausgeweitet wird, damit wir es entsprechend planen können.


    Unser SL schweigt immer noch ... verständlich


    @ Marie: Für die Q2 hab ich alles durch ... nur für die anderen Jahrgänge bleiben die Fragen offen.


    Darf ich eine Prognose wagen?

    September 2020 (oder ein anderer Monat): Dem Ministerium fällt auf, dass der Stoff der Q-Phase ja nicht mehr schaffbar ist ... de KuK wird die Aufgabe auferlegt doch bitte Abivorschläge für "seine" Fächer zu erstellen ... hoffen wir, dass es dann im September ist und dass die nicht im Januar oder Februar 2021 auf den Trichter kommen.


    Was passiert, wenn angesetzte Klassenarbeiten aufgrund des Ruhens des Unterrichtsbetriebs nicht planmäßig durchgeführt werden können? Kann die Anzahl der Klassenarbeiten reduziert werden?

    Nach Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs können im Ausnahmefall bis zu drei Klassenarbeiten pro Woche angesetzt werden. Innerhalb der in den Verwaltungsvorschriften zu § 6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (APO-SI) vorgenommenen Bandbreiten kann die Schule die Anzahl der Klassenarbeiten selbständig reduzieren. Ob den Schulen von Landesseite eine darüberhinausgehende Reduktion der Klassenarbeiten ermöglicht wird, wird in Abhängigkeit zum Zeitpunkt des Wiederbeginns des Unterrichts entschieden.


    das las ich gerade auf https://www.schulministerium.n…e-Schule-Beruf/index.html
    Oben steht eine Aktualisierung, wenn das noch zutrifft, dann viel Spaß !

    Gilt für die EF / Q1 offenbar auch.

    ABER: Bei der Q2 steht auch noch drin, dass - obwohl Angebot freiwillig ist - die Leistungen, die nach der Wiederaufgnahme des Unterrichts erlangt werden (Sonstige Mitarbeit wohlgemerkt) auch noch mit in die Endnote fließen dürfen und v.a. wenn ein Schüler frei übersetzt unentschuldigt fehlt, die Leistung mit ungenügend bewertet werden darf.

    "

    Ich hoffe drauf, dass bei den anderen Aspekten "Anzahl der Klassenarbeiten" / Klausuren auch was vergessen wurde zu aktualisieren.

    Sollte nach den Osterferien wieder Unterricht für die Schülerinnen und Schüler der Q2 möglich sein, dann dient dieser vor allem dazu, die Abiturientinnen und Abiturienten auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten. Sofern die Gründe für die Nichtteilnahme an diesem Unterricht von den Schülerinnen und Schülern selbst zu vertreten sind, können dann nicht erbrachte Leistungen auch mit „ungenügend“ bewertet werden. Entschuldigtes Fehlen wirkt sich nicht auf die Leistungsbewertung aus. Es muss ungeachtet dessen aber eine ausreichende Bewertungsgrundlage vorliegen."


    https://www.schulministerium.n…00-Coronavirus/index.html


    Wir sprechen als von Unterricht, nicht von Vorabiklausuren!

    Könnne wir bitte auch aufhören zu sagen "Da und da ist es ja viel besser?" und "als Lehrer hat man aber diese und jene Nachteile"?

    Wem der Job nicht gefällt, der möge doch bitte den Job an den Nagel hängen. Ein Bekannter von mir ist diesen Schritt gegangen.

    Das bringt doch sonst alles nix ...

    Fr. Gebauer sagte, es solle eine einheitliche Regelung aller BL geben, wer als vorerkrankt gilt / wer unter die Kategorie "Altersgrenze" fällt.

    Mehr hat sie nicht gesagt.

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