Dass solche freiwilligen Angebote in erster Linie von leistungsstärkeren Schülern genutzt werden, ist aber doch bekannt, oder?
Die TE schrieb ja, dass sie damit gerechnet hat ... meine Frage implizierte auch, dass es mir klar war ... ![]()
Dass solche freiwilligen Angebote in erster Linie von leistungsstärkeren Schülern genutzt werden, ist aber doch bekannt, oder?
Die TE schrieb ja, dass sie damit gerechnet hat ... meine Frage implizierte auch, dass es mir klar war ... ![]()
Und diese Schüler vom Gym oder der Gesamt sind vermutlich auch noch leistungsstark?
Soweit ich weiß: Alleinige Klassenleitung nein, stellvertretende Klassenleitung geht.
Nein
"Gemäß der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) sollten Lehramtsanwärter*innen (LAA) in den beiden vollständigen Schulhalbjahren in der Mitte der Ausbildung jeweils durchschnittlich neun Stunden bedarfsdeckend unterrichten. In den ersten und letzten drei Monaten des Referendariats wird kein BdU erteilt. Die Stunden im BdU sind Teil der 14 Stunden Ausbildungsunterricht."
Quelle: https://www.gew-nrw.de/meldungen/deta…rendarin-1.html
Wegen Corona dürfen Reffis bis zu 6 Stunden mehr unterrichten, wenn es den Zielen der Ausbildung nicht entgegenwirkt
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…t-2020_2021.pdf
24 Stunden sind auf jeden Fall zu viel, zumal die Stunden im Seminar ja noch dazu kommen.
Wohl kaum. Das Dienstverhältnis wurde ja begründet, damit man hingeht. Krank, dienstunfähig, ja, da gibt es Möglichkeiten. Vielleicht sollte der TE mal mit seinem Arzt Rücksprache halten, ob das was er als Anlass für das Bedürfnis, sich zu sammeln, wahrnimmt, micht eine ausgewachsene (züchische?) Erkrankung ist. Ob bei der kurzen Dienstzeit da aber die Versorgung so prickelnd ist, weiß ich auch nicht. Inwiefern sich ein solcher Befund auf die auf das erfolgreiche Absolvieren der Probezeit auswirkt, weiß ich nicht. Müsste man mal klären.
Ganz unten gibt es immer noch Hartz 4. Allerdings sind auch da sperren möglich. "Einfach nicht mehr" hingegangen zu sein, könnte ein Grund für eine solche sein.
Also, schwierig. Auf jede Fall beraten lassen, medizinsch, dienst- und arbeitsrechtlich.
Auch das "Bitten um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis" dürfte dazu gehören.
Ich persönlich würde die Sommerferien nutzen um mich nach Alternativen umzusehen und dann das nächste Schuljahr erst mal als Lehrer weiter arbeiten bis ich einen Anschlussjob habe.
Wenn du dir sicher bist um Entlassung zu bitten (auch ohne Alternative): Mache es rechtzeitig! So kann die Schulleitung dich direkt ausplanen und muss nicht alles wieder über den Haufen werfen.
Das BL wäre entscheidend.
NRW:
Der Vorsitz darf die Prüfung (Vorschlag) ablehnen und Veränderungen verlangen. In einer harmonischen Kommission passiert dies aber nicht (von leichten, konstruktiven Verbesserungsvorschlägen abgesehen).
v.a. wären bei digitalen schulischen Endgeräten wären auch folgende Fragen hoffentlich geklärt
- Verarbeitung schülerbezogener Daten auf privaten Endgeräten entfiele
- SuS und KollegInnen hätten im Idealfall die gleichen Endgeräte und damit einheitliche Programme
- bessere Trennung privat / beruflich
- ich kann meinen privaten Krempel auf meinem privaten Laptop haben und den schulischen Krempel auf dem dienstlichen.
- SuS könnten bei digitalen Schülerendgeräten ihre Bücher online dabei haben --> leichtere Schultaschen
- fliegende Zettel, die verschütt gehen, gehören der Vergangenheit an.
- auch meine Schultasche würde leichter. Entweder schleppe ich das digitale Endgerät mit rum oder einen Stick. Wir haben übrigens IPads in der Schule. Privat wäre es mir zu teuer. Aber die Dinger sind leicht und schon toll ...
Man kann es nicht einmal damit entschuldigen, dass er ihnen das Format von 2018 beigebracht hätte. Das war nämlich dann nochmal anders...
Ich habe mittlerweile mit der Abteilungsleitung gesprochen. Das Problem ist "bekannt" und es wird ein Gespräch mit dem Kollegen geführt werden. Wie nun allerdings die Endnoten festgelegt werden, lass ich mich überraschen. Ich denke nicht, dass es an meiner Korrektur was auszusetzen gibt.
Halte uns mal bitte auf dem Laufenden, wie es weitergeht,
Sind diejenigen, die Teacherstudio nutzen, zufrieden?
PS: ich hatte dieses Jahr unter meinen Abiturient*innen einen Schüler einer asiatischen Familie (Eltern zugewandert). Er kam von der Realschule, will einen Beruf ergreifen, für den man eine Ausbildung braucht und wo er soooo gut geeignet wäre (und der nebenbei gesagt, einer der Jobs mit garantierter Anstellung ist, mir fallen spontan mindestens aktuell 4 offene Stellen in meiner kleinen Stadt). Aber die Eltern wollten, dass er Abitur macht (sonst würde sich die Familie schämen). Spoiler: die Ausbildung wird er nicht machen, sondern studieren. Was? weiß er nicht. Ist auch egal, er ist zum jetzigen Zeitpunkt für kein Studium geeignet. (und das weiß er). Aber er will nicht die Schande auf die Familie bringen. Sein Cousin macht eine Ausbildung. Seitdem ist er aus jedem Familiengespräch rausradiert, die Tante schämt sich zu sehr.
Traurig. Was ist an einer Ausbildung so schlecht (v.a. mit garantierten Anschlussjobs?)
Bei uns gehen nach der Q1 einige Schüler ab (bei denen keine Gefährdung besteht) und haben einen Ausbildungsvertrag in der Tasche (im Übrigen gegen den Willen der Eltern ...). Ich denke mir nur: Wenn diese Schüler glücklich sind, ist's doch besser als wenn sie ein Jahr verlieren und Abi machen, obwohl dieser Abschluss für ihre Ausbildung gar nicht benötigt wird.
Und wenn dein Schüler erst ne Ausbildung machen würde und nach einigen Jahren vll. doch noch studieren möchte, dann ginge es doch auch noch ...
Auch bei uns gibt es Schülerinnen und Schüler, die sich seit der Unter- und Mittelstufe qäulen und die (bzw. ihre Eltern) beratungsresistent sind und bei uns / am BK [wo es ja leichter sein soll] unbedingt Abi machen wollen. Corona und seine Versetzungsbestimmungen tun dann das Übrige. Man ist ja versetzt ... warum wiederholen oder abgehen?
Aus aktuellem Anlass
"In Verbindung mit der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an den Gymnasien ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung eines Einstellungskorridors für diese Schulform. Besetzbare Stellen stehen mit dem Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber sollen mit ihrer Einstellung an der Zielschule für eine gewisse Zeit teilabgeordnet werden, um an Schulen anderer Schulformen Ausfälle im Präsenzunterricht aufzufangen
Das Ministerium für Schule und Bildung wird den Schulen einen aktualisierten Überblick über alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung beitragen können, geben. Die Änderungen des Lehrerausbildungsgesetzes, die u.a. einen dauerhaften Einsatz von SII-Lehrkräften im Beamtenverhältnis an Grundschulen ermöglicht, werden in Kürze eingepflegt."
Quelle: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…t-2020_2021.pdf
Haben hier anwesende Grundschullehrkräfte (oder auch SII Lehrkräfte) bereits Erfahrungen mit diesen Abordnungen gemacht?
Von meinen Kolleginnen und Kollegen könnte es sich keiner vorstellen an einer Grundschule zu unterrichten.
Ehem. ReferendarInnen meiner Schule, die in NRW nicht sofort an einem Gym/ Gesamtschule eine Anstellung finden, "wandern" lieber in andere BL aus oder begnügen sich mit einer SI-Schule oder tingeln als Vertretungskraft ...
Wo soll das pädagogische Personal denn herkommen? Also - hier bei uns und in der Grundschule ist alles in der Schule, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.
Ach komm! Wenn Frau Gebauer sagt, dass mehr Lehrkräfte etc. eingestellt werden können, dann werden diese in Zeiten des chronischen Lehrermangels schon Schlagen stehen. Wie schrieb Herr Richter in seiner letzten Schulmail doch?
"
Die Schulen erhalten weitergehende Möglichkeiten –abhängig von den jeweiligen konkreten Erfordernissen vor Ort –Lehrkräftebedarfe befristet auszuschreiben. Diese Stellen sollen sowohl mit Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung als auch mit geeigneten anderen Personen besetzt werden können.
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen freiwillig zusätzlichen Unterricht bis zu sechs Stunden an ihrer Ausbildungsschule erteilen können, sofern das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird.
Die Schulleitungen sind angehalten, das Instrument der Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden von Lehrkräften zur Sicherung des Präsenzunterrichtes zu nutzen. Danach kann die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers aus schulorganisatorischen Gründenfür einen begrenzten Zeitraum über-oder unterschritten werden. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden können ausnahmsweise auch im folgenden Schuljahr ausgeglichen werden.
In Verbindung mit der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an den Gymnasien ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung eines Einstellungskorridors für diese Schulform. Besetzbare Stellen stehen mit dem Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber sollen mit ihrer Einstellung an der Zielschule für eine gewisse Zeit teilabgeordnet werden, um an Schulen anderer Schulformen Ausfälle im Präsenzunterricht aufzufangen
Das Ministerium für Schule und Bildung wird den Schulen einen aktualisierten Überblick über alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung beitragen können, geben. Die Änderungen des Lehrerausbildungsgesetzes, die u.a. einen dauerhaften Einsatz von SII-Lehrkräften im Beamtenverhältnis an Grundschulen ermöglicht, werden in Kürze eingepflegt.."
Klappt schon irgendwie ... oder eben auch nicht ...
Ich würde nich an einer Grundschule unterrichten wollen. Ich habe mit bewusst für "meine" Schulform entschieden.
Ob es päg. sinnvoll ist, ist eben die Frage.
Fr. Gebauer plant alle
- Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten auszustatten
- "bedürftige" Lernende mit digitalen Endgeräten auszustatten
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Minist…nsive_final.pdf
Da ist halt nur nicht die Rede davon WANN das alles geschehen soll.
Was bringt es, wenn die Korrektur anonym bleibt?
Ich kann ja noch nachvollziehen, dass es sinnvoll sein kann, wenn der Zweitkorrektor nicht die Bepunktung des Erstkorrektors sieht (keine Beeinflussung).
Im Ernst? Du wohnst also hier: http://www.stugnet.de/objekt.asp?id=6313 ???
Mit Bullerbü meinte ich: Tolle Schule: Nettes Schüler- und Elternklientel, ländlich gelegene Schule, sehr gute Hygienestandards (Schutzmaske gestellt, Desinfektionsmittel vorhanden, Seife auf Toilette, ...)
Das mit dem Korrekturschlüssel (der "Musterlösung") sehe ich übrigens auch so wie @Wollsocken80 ! Wenn es einen gibt (und davon ist auszugehen), muss er doch sowohl dir als auch dem Erstkorrigierenden vorliegen und das "Muster" sein, an dem ihr euch beide orientiert. Da wäre m. E. nicht mehr viel Spielraum für Diskussionen.
Natürlich tausche ich mich als Zweit- auch mit dem Erstkorrigierenden aus und es gab auch schon mal leichte Abweichungen (mal hätte ich einen Punkt mehr, mal einen weniger gegeben), aber wir konnten uns im Endeffekt immer schnell auf eine Note verständigen.
Wir haben auch immer einen (detaillierten) Bewertungsbogen. Erst- und Zweitkorrektur weichen nur sehr selten stark voneinander ab. Meist 1 oder 2 Rohpunkte (wenn überhaupt), es bleibt aber bei der gleichen Note. Hin und wieder kommt es zu einem Notensprung. Dann wird eben das arithmetische Mittel genommen. Eine Kontaktaufnahme zwischen Erst- und Zweitkorrektor ist nicht erlaubt bei uns (wobei wir wissen, wer Erst- und die Zweitkorrektur macht)
Darf ich mal fragen, wo innerhalb von NRW dieses unvorstellbare Paradies liegt? Oder ist das zu indiskret? Dann entschuldige.
Ich bin auch in Bullerbü ![]()
... Augenscheinlich unterschiedliche Schulen ![]()
Eben, die gibt es ja auch nicht wie du in dem Link von meinem 1. Beitrag nachlesen kannst oder wie Kodi geschrieben hat.
Was weiß ich, wie das von dir zitierte Gymnasium darauf kommt. Jedenfalls verbreitet dieses Gymnasium Fake-News.
Ich wüsste jetzt nicht, warum am Gesamt- und Sekundarschulen eine Ausgleichs-Nachprüfung möglich sein sollte.
(2)
In den Fällen des § 44c Absatz 4 kann eine Schülerin oder ein Schüler eine
Verbesserungsprüfung ablegen, um eine Kurszuweisung auf die Erweiterungsebene
in der Gesamt- oder Sekundarschule zu erreichen. Dies gilt auch dann, wenn die Verbesserung
um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist.
§ 44 f
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