Beiträge von Flipper79

    Aus aktuellem Anlass

    "In Verbindung mit der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an den Gymnasien ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung eines Einstellungskorridors für diese Schulform. Besetzbare Stellen stehen mit dem Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber sollen mit ihrer Einstellung an der Zielschule für eine gewisse Zeit teilabgeordnet werden, um an Schulen anderer Schulformen Ausfälle im Präsenzunterricht aufzufangen

    Das Ministerium für Schule und Bildung wird den Schulen einen aktualisierten Überblick über alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung beitragen können, geben. Die Änderungen des Lehrerausbildungsgesetzes, die u.a. einen dauerhaften Einsatz von SII-Lehrkräften im Beamtenverhältnis an Grundschulen ermöglicht, werden in Kürze eingepflegt."


    Quelle: https://www.schulministerium.n…jahresstart-2020_2021.pdf


    Haben hier anwesende Grundschullehrkräfte (oder auch SII Lehrkräfte) bereits Erfahrungen mit diesen Abordnungen gemacht?

    Von meinen Kolleginnen und Kollegen könnte es sich keiner vorstellen an einer Grundschule zu unterrichten.

    Ehem. ReferendarInnen meiner Schule, die in NRW nicht sofort an einem Gym/ Gesamtschule eine Anstellung finden, "wandern" lieber in andere BL aus oder begnügen sich mit einer SI-Schule oder tingeln als Vertretungskraft ...

    Wo soll das pädagogische Personal denn herkommen? Also - hier bei uns und in der Grundschule ist alles in der Schule, was nicht bei drei auf den Bäumen ist.

    Ach komm! Wenn Frau Gebauer sagt, dass mehr Lehrkräfte etc. eingestellt werden können, dann werden diese in Zeiten des chronischen Lehrermangels schon Schlagen stehen. Wie schrieb Herr Richter in seiner letzten Schulmail doch?

    "

    Die Schulen erhalten weitergehende Möglichkeiten –abhängig von den jeweiligen konkreten Erfordernissen vor Ort –Lehrkräftebedarfe befristet auszuschreiben. Diese Stellen sollen sowohl mit Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Lehramtsbefähigung als auch mit geeigneten anderen Personen besetzt werden können.

    Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sollen freiwillig zusätzlichen Unterricht bis zu sechs Stunden an ihrer Ausbildungsschule erteilen können, sofern das Ausbildungsziel dadurch nicht gefährdet wird.

    Die Schulleitungen sind angehalten, das Instrument der Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden von Lehrkräften zur Sicherung des Präsenzunterrichtes zu nutzen. Danach kann die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden einer Lehrerin oder eines Lehrers aus schulorganisatorischen Gründenfür einen begrenzten Zeitraum über-oder unterschritten werden. Die zusätzlich erteilten Unterrichtsstunden können ausnahmsweise auch im folgenden Schuljahr ausgeglichen werden.

    In Verbindung mit der Wiedereinführung des neunjährigen Bildungsgangs an den Gymnasien ergibt sich die Notwendigkeit der Schaffung eines Einstellungskorridors für diese Schulform. Besetzbare Stellen stehen mit dem Schuljahr 2020/2021 zur Verfügung. Bewerberinnen und Bewerber sollen mit ihrer Einstellung an der Zielschule für eine gewisse Zeit teilabgeordnet werden, um an Schulen anderer Schulformen Ausfälle im Präsenzunterricht aufzufangen

    Das Ministerium für Schule und Bildung wird den Schulen einen aktualisierten Überblick über alle Maßnahmen, die zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung beitragen können, geben. Die Änderungen des Lehrerausbildungsgesetzes, die u.a. einen dauerhaften Einsatz von SII-Lehrkräften im Beamtenverhältnis an Grundschulen ermöglicht, werden in Kürze eingepflegt.."


    Klappt schon irgendwie ... oder eben auch nicht ...

    Ich würde nich an einer Grundschule unterrichten wollen. Ich habe mit bewusst für "meine" Schulform entschieden.

    Ob es päg. sinnvoll ist, ist eben die Frage.

    Das mit dem Korrekturschlüssel (der "Musterlösung") sehe ich übrigens auch so wie @Wollsocken80 ! Wenn es einen gibt (und davon ist auszugehen), muss er doch sowohl dir als auch dem Erstkorrigierenden vorliegen und das "Muster" sein, an dem ihr euch beide orientiert. Da wäre m. E. nicht mehr viel Spielraum für Diskussionen.

    Natürlich tausche ich mich als Zweit- auch mit dem Erstkorrigierenden aus und es gab auch schon mal leichte Abweichungen (mal hätte ich einen Punkt mehr, mal einen weniger gegeben), aber wir konnten uns im Endeffekt immer schnell auf eine Note verständigen.

    Wir haben auch immer einen (detaillierten) Bewertungsbogen. Erst- und Zweitkorrektur weichen nur sehr selten stark voneinander ab. Meist 1 oder 2 Rohpunkte (wenn überhaupt), es bleibt aber bei der gleichen Note. Hin und wieder kommt es zu einem Notensprung. Dann wird eben das arithmetische Mittel genommen. Eine Kontaktaufnahme zwischen Erst- und Zweitkorrektor ist nicht erlaubt bei uns (wobei wir wissen, wer Erst- und die Zweitkorrektur macht)

    Ich wüsste jetzt nicht, warum am Gesamt- und Sekundarschulen eine Ausgleichs-Nachprüfung möglich sein sollte.

    (2)
    In den Fällen des § 44c Absatz 4 kann eine Schülerin oder ein Schüler eine
    Verbesserungsprüfung ablegen, um eine Kurszuweisung auf die Erweiterungsebene
    in der Gesamt- oder Sekundarschule zu erreichen. Dies gilt auch dann, wenn die Verbesserung
    um eine Notenstufe in mehr als einem Fach erforderlich ist.

    § 44 f

    Zu 1) Verstehe ich auch so.

    Zu 2) Da es theoretisch sein kann / so sein wird, dass noch nicht alle Lehrkräfte wieder zur Verfügung stehen? Wer bisher (NRW) mit Attest zur Risikogruppe zählte, wird es nach den Ferien immer noch und da jederzeit wieder für alle Lernen auf Distanz stattfinden kann?



    By the way: https://www.spiegel.de/karrier…ocket-newtab-global-de-DE

    Gute Frage

    Schüler- und Elternschaft (bei uns)

    - Wir mögen den Schülerinnen und Schülern zu ihren eingereichten Lösungen doch bitte Rückmeldungen geben. Nur Aufgaben und Lösungen zur Kontrolle reichen nicht.

    - Wir mögen doch bitte (im Idealfall) Videokonferenzen anbieten.

    - Wir mögen den Schülerinnen und Schülern doch alles in dem Maße erklären, wie sie es aus der Schule gewohnt sind.

    Ich habe aus unserer Schülerschaft (auch Oberstufe) öfter gehört, dass es wahnsinnig anstrengend gewesen sei, sich alles selbst beizubringen.


    Dass das nicht immer leistbar ist, wird oft übersehen (zum Glück sieht es unsere SL anders)


    Das Problem war halt, dass viele Schülerinnen und Schüler wussten, dass nicht erbrachte Leistungen nicht negativ in die Noten einfließen dürfen.

    Am Ende war es so, dass

    - meist die ohnehin leistungsstarken / motivierten Schülerinnen und Schüler etwas einreichten

    - die leistungsschwächeren / unmotivierteren Schülerinnen und Schüler eher nichts einreichten

    - (teilweise) auch Schülerinnen und Schüler etwas einreichten, die sonst stiller sind / von denen man es nicht unbedingt erwartet hätte

    Ist denn der letzte Schultag der Q2 weiterhin der vor den Osterferien oder haben die nach den Osterferien noch neun Tage weiteren Unterricht?

    Ich verstehe es so, dass die Q2 dann ihren letzten Schultag 9 Schultage nach den Osterferien hat.

    Ja, in Mathe (Deutsch und Englisch) gibt es leider nicht mehr Zeit.

    Ich muss am Anfang der Q2 erst noch das Thema Analysis beenden und fange dann mit analyt. Geometrie an.

    Ich bin froh, dass am Gym nächstes Jahr kein dezetrales Verfahren für Abituraufgaben etabliert wird, sondern dass die Schulen mehr Auswahl bekommen sollen. Ich hatte nämlich befürchtet, dass wir Lehrkräfte wieder Vorschläge erstellen müssen. (NRW)

    Ich hoffe, dass diese Auswahlbedingungen fair sind und dass man so Themen, die man nicht so ausführlich behandelt hat, rauskicken kann (oder die SchülerInnen).

    Inwiefern die 9 Tage mehr Vorbereitungszeit ech helfen, sei mal dahin gestellt (aber besser als nix)

    Nein - aber war eine angekündigt?

    Ja, haben die gestern bei Westpol gesagt. Fr. Gebauer sagte

    - Schule sollten morgen (also heute) informiert werden. Diesmal zuerst Info an Schulen, dann Info der Öffentlichkeit

    - Fr. Gebauer verspricht den Abiturienten 2021 faire Bedingungen.

    - Geht um die Zeit nach den Sommerferien in dieser Schulmail

    Also bei uns sind mehrere Schüler aus unterschiedliche Jahrgängen betroffen und es passiert..... nichts.


    Aussage der SL: Da wir Kontakte der 2. Stufe sind und die Maßnahmen eingehalten werden, besteht keine Notwendigkeit für Quarantäne oder Schließung. Soviel zum Thema Fürsorgepflicht.

    Die Meldung vom Gesundheitsamt kam heute, das Kind ist seit dem 12.06. in Quarantäne. Schnelle Reaktionszeit sag ich nur.

    :staun:


    Hat einer der hier anwesenden Schulleiterinnen und Schulleiter die für heute angekündigte Schulmail erhalten? Oder kommt die wie üblich um 22.30 Uhr?

    1. Naja Beihilfe: Da hab ich erst mal ne Kostendämpungspauschale, auf der ich def. sitzen bleibe und habe ich normaler Weise ne Kostenrückerstattung bei der KK, wenn ich deren Dienste nicht in Anspruch nehme.

    2. Wäre schön

    3. und 4. Hast du Recht.

    Meidinger fordert, dass alle LehrerInnen einmal wöchentlich einen corona-Test machen (offenbar nicht nur NRW).

    Da stellt sich mir die Frage

    1) Wer zahlt das, wenn ich den machen MUSS? Ich garantiert nicht!

    2) Wie soll das organisatorisch funktionieren? Muss ich dann in meiner Freizeit extra zum Gesundheitsamt latschen?

    3) Wird das Gesundheitsamt nicht überlastet?

    4) Reichen die Testkapazitäten?

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