Ja, der SL hat die Fahrt genehmigt.
Wenn ich den Frosch richtig verstehe, ist / sollte / müsste er damit für die Rückzahlung verantwortlich sein und nicht du / die anderen KlassenlehrerInnen (bzw. der Schulleiter Vertragspartner ist)
Ja, der SL hat die Fahrt genehmigt.
Wenn ich den Frosch richtig verstehe, ist / sollte / müsste er damit für die Rückzahlung verantwortlich sein und nicht du / die anderen KlassenlehrerInnen (bzw. der Schulleiter Vertragspartner ist)
Erst einmal danke für die Antworten, die für mich sehr interessant und informativ waren.
@ Zauberwald: IN NRW hat man auch 3 Jahre Oberstufe im G8 Bildungsgang. Man "spart" (im Vergleich zu G9) das Jahr in der SI.
Was mir aber wie gesagt einfach nicht in den Kopf will, ist dass Kollegen das einfach so mitmachen. Wir hatten an unserer Schule mal eine Kollegin die sich wegen sowas Jahre lang mit dem Land gestritten hat... Und zwar über Anwälte. Gott sei Dank hatte sie eine Rechtsschutzversicherung. Da sollten die Kollegen bei uns doch eigentlich sensibilisiert sein... Gut, ist sicher sieben, acht Jahre her.... Aber sowas vergisst man doch nicht?!
Könnte am Folgenden liegen (muss nicht sein):
Und du glaubst, dass der SL so etwas unterschreibt? Er wird schon die Weisung, das Privatkonto zu verwenden schon nicht verschriftlichen. Das sit ja der Driss an solchen Regelungen außerhalb der Regeln. So lange alles glatt läuft, sind alle Freunde und keiner will keinem was. Wenn aber etwas schief geht, haben alle ganz schenll die Finger aus dem Honigtopf, wussten von nix und einer wird gebissen.
Eben genau deswegen. Wenn ich diese Unterschrift nicht bekommen würde, würde ich mich - wie chilipaprika schrieb - schriftlich weigern. Nach dem Motto: "Ok Herr Schulleiter. Wenn Sie mir diesen Schrieb nicht unterschreiben, gebe ich Ihnen schriftlich (unter Angabe des Grundes), dass ich mich weigere.
Dass er diesen Schrieb nicht unterschreibt, ist mir schon klar. Es ist aber der Ausgangspunkt zu Plan B.
Oder es geht (bereits kurz vor dem Unterschreiben dieses Schriebs) doch auf einmal ganz ganz anders!
Kannst du deiner SL nicht das hier gepostete Dokument vorlegen, dass es nicht erlaubt ist?
Anderenfalls schriftlich geben lassen, dass es anders nicht geht und der SL die Konsequenzen übernimmt, falls etwas schief gehen sollte!
Evtl. diesen Schrieb selbst formulieren:
Aus den und den Gründen ist eine Überweisung auf das Privatkonto von Mrs. Peace die einzige Möglichkeit.
Mrs. Peace hat mich eindeutig darauf hingewiesen (Anhang, der in diesem Thread gepostet wurde beifügen / zitieren), dass eine Übeweisung von Schulgeldern aufs Privatkonto der Lehrkraft nicht erlaubt ist. Dennoch wird von der Übeweisung auf Privatkonto Gebrauch gemacht.
Hiermit übernehme ich (Name des SL) die volle Verantwortung für alle sich daraus ergebenden Konsequenzen / Folgen.
Ort _ Datum _ Unterschrift
Ggf. mal beim Personlarat / der Bezirksregierung (oder wie auch imemr es bei euch heißt) anfragen ... (am Besten MIT diesem Schrieb).
Den Tag der offenen Tür haben wir bei uns fürs kommende Schuljahr aus der Planung herausgenommen. Als "Grund für einen Ausgleichstag" brauchen wir ihn auch nicht. Die Feiertage liegen nächstes Schuljahr nicht mit Lücke zu den Wochenenden. Passt also.
Ihr habt für den ToT einen Ausgleichstag? Wie bekommt ihr das hin? Bei uns heißt es immer: "Geht nicht"
Inwiefern außerschulische Veranstaltungen für das 1. HJ / bis zum Ende des Kalenderjahres geplant sind, weiß ich nicht. Mir sind derzeit keine bekannt, allerdings werden Termine wie der ToT auf der 1. LK immer abgestimmt.
Uns verlassen am Ende der Klasse 9 oder am Ende der EF immer mehrere SchülerInnen und Schüler um am BK (Berufliches Gymnasium mit unterschiedlichen Schwerpunkten). Als Grund wird u.a. genannt, dass am BK das Abi ja leichter sei als am "normalen" Gymnasium (was wir uns nicht so recht vorstellen können, zumal es teils auch leistungsstärkere SchülerInnen sind). Teils werden auch plausible Gründe (z.B. das Angebot bestimmter LK's) genannt, teils können die SchülerInnen keinen richtigen Grund nennen (oder möchten es nicht).
Folgende Fragen an die BK-Lehrkräfte:
Ich würde zunächst einmal an der Wunschuni bei den Fachschaften / Studienberatungen nähere Infos erfragen / erlesen.
Dort kann man vll. auch mit Studenten sprechen und diese fragen, welche Erfahrungen sie mit den entsprechenden Fächern gemacht haben und danach eine Entscheidung treffen. Vll. auch einfach mal bei einer Schule anfragen, ob man zumindest 1 Tag mal hospitieren kann / mit entsprechenden Lehrkräften sprechen kann.
Wenn man ein Fach unterrichtet / studiert, an dem man keinen Spaß hat und nur gute Einstellungsmöglichkeiten hat, ist keine gute Alternative: Entweder gibt man im Studium dann schneller auf ... oder man unterrichtet es in der Schule nur halbherzig. Und SchülerInnen merken so etwas ... sehr ... schnell
Und was in 5 Jahren ist kann jetzt eh noch niemand absehen. Ich kann mich an Zeiten erinnern, an denen das Grundschullehramt hoffnungslos überlaufen war und entsprechende Lehrkräfte kaum einen Job fanden, es sei denn sie hatten ein super Examen (und selbst da war es nicht sicher, selbst nicht in Brennpunktbezirken). Heute fehlen GS-Kräfte an allen Ecken (sieht man mal von beliebten Großtstädten ab)
40 € Brutto für kaum Aufwand? Warum nicht
Ironisch gemeint oderbernsthaft?
Wenn man im Urlaub ist dann geht das nicht. Aber das neue Schuljahr vorbereiten? Was bereitet ihr denn immer so vor?
in den letzten 2 Wochen schon mal die ersten Unterrichtsreihen.
Ich bin heute von meiner neuen SL angeschrieben worden ob ich mir vorstellen kann zu unterrichten. Da ich nur an vier Tagen in der zweiten Woche Zeit habe, muss ich als Vergütung die Bezahlung nehmen. Also werden es maximal 480€ sein. Bleiben werden davon vielleicht um die 250€. Das sind nichtmal 7% meines Monatsgehalts... Naja...
Ich hätte stumpf "Nö" gesagt. Was will er denn machen?
muss in dem Brief unbedingt stehen, dass es eine Schülerin aus dem 3. Jahrgang war?
Aktuelles Schreiben der GEW-BW zu den Lernbrücken zum Download angehängt.
Gut geschrieben von der GEW.
Liebe BW'ler_ Haltet uns bitte mal auf dem Laufenden wie das Angebot wahrgenommen wird.
Warum gibt es eigentlich vom Land keine Anweisung, wie zu verfahren ist? Hat da mal jemand nachgefragt? Andere Schulen stehen doch vor dem gleichen Problem.
Also ob das Land so weit denkt und sich dafür interessiert. Die delegieren lieber alles nach unten.
Rundschreiben an die Eltern ... das Geld kann in der Woche von x bis y im Sekretariat / Direktorat abgeholt werden. Einverständniserklärung, dass SuS es abholen dürfen, sonst geht es nur an die Eltern ?
Ich glaube nicht, dass das Sekretariat begeistert wäre so viel Geld dort liegen zu haben ... es geht ja auch um die Gefahr, dass das Geld geklaut wird ... Tresor hin, Tresor her ...
Das sollte die paar Extracent für die Überweisung ja wert sein und selbst wenn nicht, gehören diese Kosten eben dazu.
Aber nicht auf meine Kosten! Sind ja manchmal nicht nur ein paar Cent, sondern bei ein paar Banken 2,50 € pro Person.
Wenn ich es von der Erstattung an die Eltern abziehen kann ... jein ... es bleibt aber immer noch das Problem der Nutzung des privaten Kontos.
Das heißt, du würdest erst mal ewig hinter der IBAN der Eltern hinterherrennen? Klar, die meisten werden fix sein, da sie das Geld ja zurück bekommen, aber ich kenne da so einige Hansels, bei denen man 100 mal anrufen muss, bevor Mäxchen endlich das Geforderte beibringt.
Letztlich müssten die Eltern ja ihre IBAN auch aufschreiben (handschriftlich / PC). Mögliche Fehler: unleserliche Schrift, Eltern vertun sich selbst ...
Ich hätte da auch ein mulmiges Gefühl. Bei manchen Banken gibt es ja auch Gebühren dafür, dass man eine Überweisung tätigt. Die Frage ist ja, wer dann für diese Gebühren aufkommen würde, wenn ich z.B. 30 Überweisungen tätige.
Krümelmama : Generell ja. Aber die TE könnte ja bei den langen IBAN Nummern einen doofen Fehler reinhauen (ok, viele Fehler fallen auf). Aber was ist, wenn ein Elternteil steif und fest behaupten würde, das Geld nie bekommen zu haben? Was, wenn die Eltern aus welchen Gründen auch immer die Bank gewechselt haben?
Beim BV gibt es einen Unterschied zwischen einem generellen BV (würde bei dir in Betracht kommen, d.h. kein Homeoffice, kein Bürojob) und einem eingeschränkten BV (d.h. z.B. nur nicht vor der Klasse stehen, nur x Stunden vor der Klasse stehen).
Aber Susannea kennt sich hiermit super aus!
Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!
Woher nehmt ihr die ganzen Klassenräume?
Wir hatten immer A- und B-Gruppen verschiedener Jahrgänge, aber A und B an unterschiedlichen Tagen (Oberstufe) bzw. das gleiche Fach von A und B zu unterschiedlichen Zeiten (S I). Aber nie hatten wir alle Jahrgänge im Haus. Max. 2,5 - 3 Jahrgänge.
Werbung