Meinte Frau Gebauer nicht auch, dass es unter ihr keine erneuten schulschließungen gibt
Was stört mich mein Geschwätz von gestern?
Meinte Frau Gebauer nicht auch, dass es unter ihr keine erneuten schulschließungen gibt
Was stört mich mein Geschwätz von gestern?
Gegen Kälte im Klassenzimmer hilft "Klatschen" oder "eine Kniebeuge machen".
Sage nicht ich, sagt Fr. Merkel
https://www.noz.de/deutschland…chuelern-praktische-tipps
Ich schreibe morgen mit meinen SuS eine Klausur ... dann sage ich denen: Wenn euch kalt ist, klatscht, macht ne Kniebeuge ... das sagt Fr. Merkel ...
Ich glaube, meine Schüler schauen mich verschreckt an bevor ich das mit Fr. Merkel nachschiebe.
Leider ist es die Ecke von Hamburg, in der die Eltern mit ihren Kindern, die in Quarantäne sind, mittags im Supermarkt den Lehrern in die Arme laufen... Ich möchte das jetzt nicht verallgemeinern, aber ich ich fürchte der Anteil derer, die das alles nicht so ernst nehmen, ist in der Ecke ziemlich hoch.
Würde ich glatt beim Gesundheitsamt anzeigen .. konsequent. Dann sollen die sich kümmern ... so ein Bußgeld schmerzt manche Familien ja ziemlich ...
Inzwischen hatten wir schon mehrere Klassen in Quarantäne und die betroffenen Kollegen mussten leider feststellen, dass es nicht besser läuft als im Frühjahr, obwohl alle Schüler über die technischen Voraussetzungen verfügen und der Distanzunterricht/mebis geschult wurde.
Das wundert mich nicht. Unsere SuS haben auch im März bereits über die technischen Möglichkeiten verfügt (zwar in unterschiedlich gut ausgeprägtem Maße, aber nun gut). Es gab SuS, die während des Distanzunterrichts die Chance sahen, ihre Leistung [oder die der Eltern?] zu zeigen. Andere wiederum, die schon in regulären Zeiten keinerlei Unterstützung von zu Hause haben und / oder im regulären Präsenzunterricht faul sind, haben auch da nix gemacht.
An diesen Bedingungen (häusliche Bedingungen und Faulheit) hat sich jetzt auch nix geändert.
Ich freue mich für dich, dass du am 1.12. die neue Stelle antreten kannst.
Die TE ist ja aufgrund der phsych. Situation krank geschrieben. Fällt der belastende Faktor weg, fällt auch der Grund für die Krankschreibung weg. Soll der SL sie doch zum Amtsarzt schicken. Gegen eine psych. Erkrankung kommt er auch nicht an.
Vll. sehe ich das jetzt auch gerade zu naiv.
Ich würde auch keine Aufgaben schicken. Krank ist krank.
Ein Mitarbeiter / eine Mitarbeiterin im Finanzamt oder bei der Polizei muss auch nicht im Krankenstand den aktuellen Fall abschließen und mit den KuK telekonferenzen (lassen wir mal den Aspekt des Datenschutzes weg).
Ich weiß nur, wie es bei Nachteilsausgleichen am Gym ist (z.B. keine Bewertung der Rechtschreibung bei LRS; verlängerte Zeitdauer der Klassenarbeit wegen irgendwelcher Gründe): Es ist immer ein Beschluss der Klassenkonferenz nötig. Die Eltern müssen formlos beantragen. Eine Diagnose ist nötig (bei LRS weiß ich es jetzt nicht. Irgendwo gab es eine Ausnahme)
Wir haben viel Kurssystem und sehr verschiedene Anwesenheitszahlen, da wechselt die Besetzung schon häufig
Wir auch in der Oberstufe. Da nehmen die aber - solange sie im gleichen Raum haben - jede Stunden den gleich Sitzplatz ein.
In einer Lerngruppe habe ich in 2 Räumen. Ich habe am Anfang für jede Lerngruppe / jeden Raum einen Sitzplan angefertigt und abgegeben. Wenn die (vor den Herbstferien) wegen GA die Sitzanordnung geändert haben, notiere ich es. Solange nix Neues abgegeben wird, wird davon ausgegangen, dass der alte Plan gilt. Nach den Herbstferien haben sich die SuS nach den Ferien auch anders hingesetzt und da gab's halt einen neuen Plan.
Mr. Trump würde sagen:
Den Corona-Virus gibt es nicht in Schulen. Schulen sind sichere Orte! Die Hygienekonzepte wirken.
Die Infektionsraten sind gering.
OK ... das ist nur die halbe Wahrheit:
Viele Kolleginnen, darunter auch koordinierende Lehrkräfte und Schulleiterin halten traditionell das fruchtlose Gesabbel, das leider bei solchen Anlässen vorherrscht, für absolut notwendig.
Insofern befürchte ich, dass eine Diskussion darüber, was notwendig ist, länger dauern wird, als die Konferenzen selbst. Bei so etwas hilft nur eine abgeklärte und sachorientierte Schulleiterin. Die hat man oder hat man nicht. Man kann die nicht verordnen.
Da gibbet nix mit dem Kollegium zu diskutieren. Der Schulleiter entscheidet auf Grundlage der Verordnung.
@ Marie: Hast du diese Dienstmail bzgl. dem Verbot von Elternabenden & dem Tag der offenen Tür zur Hand?
Ich finde solche Aussagen auch mutig. Ich würde zu meine Hausarzt gehen und mich testen lassen.
Entweder nehme ich dann einen kostenlosen Test wahr (wir haben ja 3 mal die Möglichkeit und ohne Anlass zu testen) oder ich bitte ihn,
mich zu testen und halte ihm die Warnapp unter die Nase.
Er hatte Probleme eine Stelle zu finden, da an den öffentlichen Schulen keine geeignete Stelle frei war (ebenfalls regional gebunden).
Er hat sein Ref an einer öffentlichen / staatlichen Schule gemacht. 1. Stelle bei einer kirchlichen Schule. Danach Wechsel an öffentliche Schule, was keine Probleme ergab (gerade weil er nur angestellt war ...)
Irgendein Richter hat ein "schräges" Urteil gefällt:
Ein ungewöhnliches Urteil am Amtsgericht Dortmund sorgt für Debatten im Internet: Ein Richter hat gestern drei Männer freigesprochen, die im Frühjahr gegen die damals geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben sollen. Seine Begründung: Ein derart gravierender Grundrechtseingriff bedürfe eines förmlichen Gesetzes durch das Parlament - und nicht nur einer Verordnung durch die Regierung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Amtsgericht hat die Staatsanwaltschaft bereits Beschwerde eingelegt, über die jetzt das Oberlandesgericht Hamm entscheiden muss. Das Urteil wurde laut Amtsgericht von dem Kollegen "ausführlich begründet" und soll zeitnah veröffentlicht werden. In Foren von Coronaschutz-Gegnern wird der Richterspruch als bahnbrechend bewertet.
Quelle: Westfälische NAchrichten
Vera Maria : Ja zuerst auch, trotz angeblicher Mangefächer und super Noten (er hat sich quasi immer selbst neu erfunden).
Ein ehemaliger Mitreferendar hat auch zunächst eine Stelle an einer kirchlichen Schule angenommen und sich nach einigen Jahren versetzen lassen. Gerade wenn du regional gebunden bist, würde ich erst mal die Stelle an der kirchlichen Schule annehmen und danach sehen, ob du dort dauerhaft bleiben musst (die Verbeamtung muss / sollte nicht den Ausschlag geben; es kann auch Vorteile haben) oder ob du irgendwann wechseln möchtest.
Selbst wenn an deiner aktuellen Schule eine Stelle frei wird, heißt es noch lange nicht, dass du diese Stelle auch bekommst. Sobald ein Bewerber/ eine Bewerberin mit einer besseren Note dabei ist (bei gleicher Fächerkombi etc) muss schon sehr genau begründet werden, warum man dich vorzieht (z.B. du hast irgendeine Zusatzquali, die niemand sonst hat und diese Zusatzquali ist wichtig. Was weiß ich: Du hast Erfahrung mit dem gemeinsamen Lernen und an deiner Schule wird das gemeinsame Lernen praktiziert.)
Wenn die KollegInnen deines Vaters in den Urlaub fahren möchten, lass sie doch. Solange sie nicht in Riskogebieten im Ausland waren oder sich am Urlaubsort unvernünftig benommen haben, ist es generell kein kein Problem. Ein Kollege ist in den Sommerferien auch in ein Ferienhaus gefahren, wobei auf der Anlage nur 2 Familien wohnten und die Häuser genügend Abstand hatten. Man muss ja nicht gleich in einem Gebiet Urlaub machen (D oder Ausland), wo ein Hotspot ist und in diesem Hotspot noch mit anderen Menschen Party macht und knuddelt.
Wenn deine Eltern sich unsicher fühlen in der Schule und einer Risikogruppe angehören, so steht es ihnen frei, sich ein Attest zu besorgen und ins Homeoffice zu gehen. Deine Eltern sind alt genug für sich selbst zu sorgen.
Ja, ich bin auch gespannt, wie lange die Schulen noch offen sind, aber ich kann mich so gut es geht schützen (z.B. statt einer Community-Maske eine FFP 2 oder FFP 3 Maske aufsetzen; Abstand zu SuS halten so gut es geht; Hygienemaßnahmen einhalten). Wenn es mir im Lehrerzimmer zu voll wäre und ich Bedenken habe, ziehe ich mich aus dem Lehrerzimmer zurück und suche mir während der Pausen& Freistunden Aufenthaltsorte in der Schule, wo es ruhiger ist (genau das machen übrigens KollegInnen von mir.) Das ist kein 100% iger Schutz, aber trotzdem.
Ich bin vorsichtig, aber ich mache mich nicht total verrückt, dass ich morgen infiziert sein könnte, da mich z.B. ein Schüler oder jemand aus dem Kollegium ansteckt.
Die meisten BL haben so weit ich weiß eine Maskenpflicht im Unterricht (ok abhängig von der Altersgruppe der SuS; NRW z.B. erst ab Klasse 5). Wir Lehkräfte müssen offiziell auch nur eine Maske tragen, wenn wir weniger als 1,5 m Abstand zu den SuS haben. Trotzdem tragen alle KollegInnen immer eine
Hör auf deinen Körper und lasse dich krank schreiben.
Alles anzeigenHallo Ihr,
Habe aber auch von Kollegen gehört die schon länger da sind, dass sie nur eine Impfung haben (bei Gesprächen die im LZ so gelaufen sind).
Und da ich bisher wirklich noch gar keine Impfung vorzeigen musste, war ich mit dem Prozedere leider noch nicht vertraut. Wo ich von der biologischen Seite her aber natürlich Bescheid weiß. Also, Ihr wisst was ich meine.
Liebe Grüße
Theoretisch reicht ja auch eine Impfung, wenn gleichzeitig eine Immunität (z.B. Titertest) nachgewiesen werden kann.
Ich habe auch nur eine Impfung.
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