korrigieren (oder sich anderweitig beschäftigen) ist in Baden-Württemberg auch nicht zulässig. Dabei haben wir immer 2 Kollegen zur Aufsicht.
Einer führt die Toilettenliste (bei uns abgesperrt vom Rest der Schule) direkt am Raum (keine Begleitung), der andere hat und darf nichts (zu) tun.
Dürfen die Aufsichten bei euch Fragen beabtworten. Bei uns darf nur die Fachkehrkraft Fragen beantworten und zwar nur bei den Schüler:innen des eigenen Kurses . .. und eigentlich dürfen gar keine Fragen beantwortet werden. Es darf maximal gesagt werden: Bei uns im Kurs hatten wir diese und jene Schreibweise, in der Klausur ist das so und so, Oder halt was sagen, wenn ein Fehler entdeckt wurde und der durch das Ministerium bestätigt wurde.