Steht das schon fest mit nach den Sommerferien? Wo steht das?
Bisher steht es noch nicht fest. Es wird nur spekuliert
Steht das schon fest mit nach den Sommerferien? Wo steht das?
Bisher steht es noch nicht fest. Es wird nur spekuliert
Die Klasse ist in Quarantäne, obwohl alle Masken getragen haben?! Waren das denn keine FFP2-Masken? Wenn von allen Betreiligten - also SuS und Lehrkräften - FFP2 getragen wurde, muss bei uns niemand in Quarantäne.
Hier ist wegen der niedrigen Inzidenz die Maskenpflicht ja tatsächlich ausgesetzt, aber die meisten SuS tragen trotzdem weiterhin zumindest eine OP-Maske und die Lehrkräfte FFP2. Alle wissen ja auch, dass ihnen höchstwahrscheinlich Quarantäne "blüht", wenn sie nicht FFP2 tragen.
Bei uns landen SuS und KuK auch in Quarantäne, falls jm. infiziert ist. Zumindest war es noch im April/ Mai der Fall.
Ich hoffe auch, dass die Masenpflicht nicht ausgesetzt wird, auch erst mal die ersten 2 Wochen nach den Sommerferien nicht.
Es gibt mittlerweile in immer mehr Städten mehr oder weniger ausufernde Partys etc. Was privat abgeht, wissen wir nicht.
Ich weiß nicht, wohin meine SuS in den Ferien fahren
Die Deltavariante wird kommen.
Da ist eine Maskenpflicht erst mal sinnvoll.
Selbst wenn ab nächster Woche keine Maskenfplicht mehr gilt: Ich hoffe, dass meine SL das weitere Tragen der Masken empfiehlt (wie es auch zu Beginn des SJ nach dem offiziellen Aussetzen der Fall war) und ich werde unabhängig von der Empfehlung meiner SL erst mal weiterhin meine FFP 2 Maske tragen.
Herzlichen Glückwunsch und einen guten Start
Heißt das, dass CAS nicht verpflichtend wird und man auch wieder auf den normalen wissenschaftlichen TR zurückkommen kann?
Leider nein.
https://www.schulministerium.n…s-zum-einsatz-von-gtr-der
ZitatFür das Fach Mathematik ist inzwischen absehbar, dass zukünftig keine Poolaufgaben entwickelt werden, die einen graphikfähigen Taschenrechner (GTR) als Hilfsmittel voraussetzen. Aller Voraussicht nach wird es daher für das Abitur im Jahr 2026 keine Aufgaben für den Einsatz des GTR mehr geben.
Gleichwohl erfordern Änderungen zum Einsatz von digitalen Hilfsmitteln in der schriftlichen Abiturprüfung eine entsprechende Übergangszeit.
Eine Entscheidung, welche digitalen Mathematikwerkzeuge neben Computer-Algebra-Systemen (CAS) in Nordrhein-Westfalen zukünftig in der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Mathematik zugelassen werden, wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage eines aktualisierten Kernlehrplans für die gymnasiale Oberstufe erfolgen, der die weiteren Entwicklungen zur einheitlichen Gestaltung des ländergemeinsamen Abituraufgabenpools im Fach Mathematik berücksichtigen und die technischen Möglichkeiten im Rahmen der Digitalisierung aufgreifen wird.
Heißt also: Entweder CAS oder ein anderes, jetzt noch nicht bekanntes digitales Messwerkzeug,
Die Frage ist eben, wann diese Entscheidung fällt und wie gut/ schlecht das dann mögliche digitale Messwerkzeug nutzbar ist.
Letztlich kann es nur darum gehen, irgendein Programm zu nutzen, dass mit dem Tablet (welcher Art auch immer) zu nutzen.
Dabei müssen dann aber alle möglichen Betriebssysteme, die möglich sind, berücksichtigt werden ... und für jede Schülerin/ jeden Schüler müsste ein solches Gerät zur Verfügung stehen (es sei denn, die Eltern müssen ein Tablet kaufen (statt einem CAS-Rechner).
Da meine ich nicht. Ich brauche einen Negativtest, um damit ins Schwimmbad zu kommen. Aber könnte ich stattdessen den Wisch aus der Schule nehmen, wenn er denn ausgestellt wird - und wenn nein, welchen Sinn hat der sonst?
Jup ... die Schule = neue Teststation.
Ja, meines Wissens dürfte sie "Physik bevorzugt" in die Ausschreibung notieren.
Steht in der Ausschreibung sonst noch irgendetwas, was "nur" du kannst (z.B. irgendwas mit "Erfahrungen hier und da sind erwünscht?"
Viele Bewerber*Innen bewerben sich aber auf mehrere Stellen gleichzeitig und kommen dann entweder nicht zum Vorstellungsgespräch (da es Kollisionen mit deren anderen Gesprächen gibt) oder nehmen dann eine für sie bessere Stelle an.
Natürlich kann man als Lehrer nur bescheinigen, Dass der Test durchgeführt wurde und nicht dass die Kinder alles korrekt gemacht haben.
Mit den Bescheinigungen stelle ich es mir nicht ganz so kompliziert vor. Wer eine haben möchte, gibt das ausgefüllte Blatt der Lehrkraft, die kreuzt nachdem sie die Testergebnisse angeschaut hat "negativ" an und die Uhrzeit drauf und nimmt den Zettel in der Pause mit ins Lehrerzimmer. Da wird dann gestempelt. Ich denke, dass gar nicht alle das jedesmal haben wollen.
Naja Aufwand ist es trotzdem ... ok je nachdem wie viele SuS ein neg. Ergebnis bestätigt haben möchten ...
Selbst wenn nur 40 Tests bestätigt werden sollen. Es ist einfach weitere Zusatzarbeit ...
Über 165 ist bei euch auch noch das Wechselmodell angesagt?!?
Das ist in NDS anders: Inzidenz bis 50: Szenario A (Präsenzunterricht in voller Klassenstärke); Inzidenz zwischen 50 und 165: Szenario B (Wechselunterricht); Inzidenz über 165: Szenario C (Distanzunterricht) - mit Ausnahme von Abschlussklassen (auch an den BBS), 12. Klassen, 4. Klassen und Förderschulbereich Hören und Sehen, GE und KME, die auch dann im Wechselunterricht bleiben.
Sorry, ich war verwirrt. Bei über 165 ist bei uns bis auf Ausnahme von Abschlussklassen u.a. auch das Distanzmodell angesagt.
@ O. Meier: Sehe ich genauso. Selbst wenn es ein Vordruck ist, wo man alles nur eintragen muss.
Aber entweder macht es die Sekretärin für alle SuS der Schule (viel Arbeit, sie hat ja auch sonst nur marginal etwas anderes zu tun), der Fachkollege, der testet für seine Test-Klasse (wir haben ja sonst nix besseres zu tun) oder der Schulleiter (der sich wahnsinnig über die Zusatzaufgaben freut).
Das Problem ist aber, dass diejenigen, die das Verfahren festgelegt haben, keinerlei Kenntnisse davon haben, wie es an der Front abläuft. Diese sitzen hinter ihrem Schreibtisch, haben Luftreinigungsfilter in ihrer Behörde stehen, haben ggf. auch Plexiglasscheiben als Abtrennung ...
Zu deinem 2. Beitrag: Tja ... Auch darüber macht sich keiner Gedanken. Wir sind doch diejenigen, die überall zur gleichen Zeit bei 30 Kids sein können und genau bestätigen können, dass dieser Test ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Darf ich heute auch meine Schulleitung anrufen und sie darum bitten, dass sie mir morgen oder Dienstag morgen einen neg. Test bestätigt, da ich diesen am Di benötige? Wozu haben wir in diesen modernen Zeiten die Möglichkeit Videokonferenzen abzuhalten? Dann eben ein Test in einer Videokonferenz. Gemeinschaftliches Testen Sonntag Mittag um 11 Uhr, Montag Mittag um 11 Uhr ... oder zur Not zu individuellen Zeiten.
Ich fürchte, sie wird mich etwas komisch anschauen ... und noch mehr fluchen und um Hilfe schreien, wenn dann alle Kolleg*Innen mit diesem Ansinnen kommen.
Na super. Man könnte ja meinen, wir würden uns langweilen.
Naja ... rein hypothetisch
... Was geschieht, wenn die SL/ das Kollegium genau diesen Passus nicht an die Eltern- und Schülerschaft weitergibt und sich diese mit der neuen Regelung nicht genau auskennen? In den Medien & der Schulmail wurde dieses nicht thematisiert. Wenn die SuS (bzw. deren Eltern) nichts (oder zumindest größtenteils) nichts davon wissen, besteht doch die berechtigte Chance, dass die SuS (bzw. deren Eltern) den Nachweis nicht (zumindest größtenteils) einfordern. Bleiben die Eltern und die Kolleg*Innen übrig, die von dieser Regelung wissen. Wenn nun die SL - rein hypothetisch gesehen natürlich - auch dem Kollegium nichts von dieser Regelung mitteilt und das Kollegium sich - wiederum rein hypothetisch - mit dieser Regelung auch nicht auseinandersetzt (da sie auf die SL vertraut, dass diese ihnen alle wesentlichen Infos mitteilen) ... dann ...
Laut aktueller Coronabetreuungsverordnung müssen wir ab dem 31.5 bescheinigen, dass die SuS einen negatives Ergebnis bekommen haben.
Wo steht das?
Habe ich das richtig mitbekommen?
Unter 100 Inzidenz gehts wieder in Vollpräsenz mit allen SuS ab 31.05. Manche Kreise dümpeln gerade irgendwo bei 95-99 Inzidenz rum seit ein paar Tagen. Wenn jetzt ein "Ausreißer" der Inzidenz nach oben über 100 kommt, ist dann das "mehrere Tage stabil unter 100" wieder dahin bzw. die Zählung fängt von vorne an und es ist doch wieder Wechselunterricht? Ich würde gerne mal wissen, was denn nun angesagt ist ab 31.05. Stand der letzten Tage war "alle kommen wieder". Gut, alle Pläne übern Haufen schmeißen, alle informieren und alles neu planen. Und das wird dann wieder vom Tisch gefegt, wenn es über 100 geht?
Ja, stabile Inzidenzien unter 100 ---> kompletter Präsenzunterricht. In der Region, in der meine Schule liegt, sind wir deutlich drunter ... noch.
Inzidenzien > 100 (aber kleiner 165) an (mehr) als 3 Tagen --> Wechselmodell ab dem übernächsten Tag
Inzidenzien > 165 --> Wechselmodell
Ich bin gespannt wie es weiter geht.
yestoerty
Bei dem Wort Entlas*ung kannst Du Dich jetzt für ein s oder ein t entscheiden. Ersteres fände ich durchaus auch vorstellbar und irgendwie lustig.
Freut v.a. den Schulleiter von yesoerty.
Frau G schafft mich echt... 31. Mai...... hatte auf Mitte Juni gewettet.....
Und was es genau heißt weiß wie üblich keiner. Oder gibt es eine Schulmail?
Warum schafft sie dich?
Wir haben heute den 19.5. Präsenzunterricht ab dem 31.5.
Da ist doch verhältnismäßig viel Vorlauf ... sie hätte doch auch sagen können: Ab dem 26.5. wieder Präsenzunterricht.
Wozu soll es nötig sein?
Ich habe meine Masernimpfung nachgewiesen, ein Häkchen wurde in der hausinternen Datei gemacht (dass Masernimpfschutz vorliegt).
Falls es irgendwann aus irgendwelchen Gründen nötig sein sollte, dass man auch den Corona-Impfschutz nachzuweisen, lege ich auch den vor. Im Moment steht das aber noch nicht zur Debatte. Selbst wenn ich im Falle einer 2 maligen Impfung (+ Auffrischungen) keine Maske mehr tragen muss, würde ich auf freiwilliger Basis weiter Masken tragen. Das selbe gilt für Testungen, die im Falle einer Impfung nicht mehr nötig sein sollte, solange eine Testung noch gratis ist.
Die Schule geht es in meinen Augen nicht an, welche Impfungen ich habe.
Hallo Hanna,
herzlichen Glückwunsch
Möchtest du die Versetzung denn?
Wir in NRW hatten solche Fälle auch schon und die Versetzung lief ganz normal.
Also für uns passt das vorne und hinten nicht. Unsere Abschlussklassen kommen in voller Stärke jeden Tag. Wenn wir 2x die Woche testen klappt das nicht mit den 72 Stunden. Egal welche Tage man nimmt. Allerdings habe ich von dieser 72 Stunden_Regel auch noch nie etwas gelesen.
Ich auch nicht. Es heißt nur 2 mal/ Woche testen. Wann ist egal (zumindest in NRW), es muss nur unter Aufsicht der Lehrkraft sein (SuS). Lehrkräfte können sich auch zu Hause testen.
Welche Zahlen zählen eigentlich? Die vom rki oder die vom lzg NRW? Oder noch andere?
Ist ein Fall von "Ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"
Warum unterscheiden sich die Werte eigentlich? Ist doch irgendwann keinem mehr zu vermitteln.
@ Frosch: Gibt es Ausnahmen für Abschlussklassen? Wenn ja: Wer zählt zu Abschlussklassen?
Alles anzeigenKurze Frage: die 165-Inzidenz bezieht sich auf
a) Stadt
b) Kreis
c) Region
d) Bundesland
Antwort a-c habe ich beim Nachschauen gefunden.
Frage für einen Vater.
kl. gr. frosch
Was gilt für Abschlussklassen? Theoretisch können die weiter beschult werden ... Abschlussklasse auch Q1?
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