Bewerte so wie du meinst. Weichen dann die Noten von dir und dem Erstkorrektor um 4 Notenpunkte und mehr, geht es zum Drittkorrektor.
Bei bis zu 3 Notenpunkten werden die Rohpunkte gemittelt.
Bewerte so wie du meinst. Weichen dann die Noten von dir und dem Erstkorrektor um 4 Notenpunkte und mehr, geht es zum Drittkorrektor.
Bei bis zu 3 Notenpunkten werden die Rohpunkte gemittelt.
Ich glaube, der TE meint Folgendes:
Arbeit 1: In Englisch wurde das "past perfect" abgefragt
Arbeit 2: Es wird das Future abgefragt und noch mal wiederholungsmääßig das past perfect.
Dann könnte der Schüler ja beim Thema past perfekt in der 2. Arbeit noch mal schauen, welche Fehler er in der 1. Arbeit gemacht hat und davon profitieren.
Er möchte wissen, wie wir dieses "Ich schau noch mal nach" finden.
Würde man das Grundgehalt der Lehrkräfte kürzen und dafür den Stundenlohn für Mehrarbeit drastisch erhöhen, wäre Unterrichtsausfall Geschichte.
Oder auch doch, da sich dann noch weniger Studierende für ein Lehramtsstudium interessieren oder fertige Referendar:innen in Bundesländer ausweichen, in denen das Grundgehalt nicht geringer ist.
In NRW definitiv nicht
Doch. Als TZ Kraft bekommt man dann die Überstunden voll vergütet bis 25,5, Stunden, danach wie eine Vollzeitkraft mit einem geringeren Stundenvergütung
Hallo handbasket,
ich kenne es auch nur so, dass die Abi-Entfall-Stunden für Bereitschaftsstunden genutzt werden können. Allerdings wird es teilweise auch so gehandhabt, dass geschaut wird, ob eine Kollegin/ ein Kollege viele Korrekturen hat oder ob sie/ er viele mündliche Prüfungen vorzubereiten hat. Es ist ja ein Unterschied, ob du einen Q2 LK in Deutsch oder Mathe hattest und dann vielleicht noch einen Q2 GK in Sowi (mit vielen mündlichen Prüfungen, einigen im 3. AF) oder ob du Kurse hattest, bei denen niemand (oder nur 1 Person) das Fach im Abi hat.
Laut ADO sind die Q2 Entfallstunden erst mal generell Minusstunden.
Liebe Grüße
Wenn ich mitbekommen würde, dass meine SL mir misstrauen würde, wenn ich mich krank melden würde und mich bespitzeln würde (oder dieses veranlassen würde), dann würde ich mich bei der vorgestzten Behörde beschweren bzw. erst einmal den Personalrat einschalten. Insofern wüsste ich schon gerne, wenn so etwas geplant wäre. Ich würde dann auch schleunigst einen Versetzungsantrag stellen, da ich in so einem Klima nicht arbeiten wollen würde. (Als Abteilungsleitung hätte ich auch keine Lust diesen "Dienstanweisungen" Folge zu leisten.)
Wenn ein Schulleiter Zweifel an der Erkrankung des Kollegen haben sollte (aus welchen Gründen auch immer), dann gibt es bessere Wege (Gespräch mit Kollegen suchen, Amtsarzt, ...).
Bei uns (BezReg MS) ist es so, dass die Versetzungsbewerber:innen ihre Elternzeit normal weitermachen und dann am Ende der regulären EZ zu uns kamen. Bis dahin wurden die Stunden halt anders verteilt.
Um vielleicht zurückzukommen zum Ausgangsthema: Genau weil sexuelle Gewalt derart verbreitet ist, ist es ein absolutes Unding, was ihr an eurer Schule an Übergriffigkeit zelebriert Susannea . Da wundert es mich dann nicht mehr ganz so sehr, dass schon eure Grundschüler: innen offenbar häufiger Vorwürfe sexueller Gewalt erheben, denn wenn ihr diese dazu zwingt nackt zu duschen, übt ihr genau diese Gewalt kontinuierlich aus und normalisiert sie.
Ich kann nur hoffen, dass deine Darstellungen stark übertrieben sind, weil es dir nicht möglich ist einzugestehen, wenn du dich verrannt hast in einer Debatte und ihr das alles nicht wirklich derart dogmatisch und vor allem übergriffig gestaltet, wie du das hier darstellst.
Und wenn diese Schilderungen nicht übertrieben dargestellt sind und solche von dir geschilderten Vorwürfe tatsächlich vorkommen, sollte man an den eigentlichen Ursachen arbeiten, um in Zukunft solche Vorfälle zu verhindern. Damit meine ich nicht, dass man die Kinder dauerhaft beim Umziehen und Duschen überwacht.
Damit meine ich, ein rigeroses Aufarbeiten (mit Schulsozialarbeiter:innen, externen Kräften etc) um solche Vorfälle auf anderem Weg zu verhindern. Wenn ein solches alternative Aufarbeiten bereits stattgefunden haben sollte und diese Vorfälle trotzdem noch vorkommen sollten, dann ist es erst Recht ein trauriges Bild.
Vor allem da ja die Gefahr besteht, dass von eben diesen Schüler:innen, die nicht davor zurückschrecken bei Mitschüler:innen falsche Vorwürfe zu erheben bzw. sich sexuell gegenseitig belästigen, eben auch Kolleg:innen gegeüber diesen Vorwurf erheben können (auch wenn dann mehrere Zeug:innen im Raum sind.) Wie bereits von jemandem anders geschildert: Es besteht auch dann immer noch die Gefahr, dass die Schüler:innen beaupten, dass xy mit der Smartwatch gewisse Bilder gemacht hat ...
Ja, haben wir im Gegensatz zur Belästigung vom Personal mehrmals im Schuljahr, das dies behauptet wird oder sogar wirklich stattfindet.
"Tolles" Klima in deiner Klasse/ deiner Schule.
Eure Schüler*innen denken vielleicht genauso, werden von euch aber in diese Situation gezwungen, weil sie lernen sollen, dass Nacktheit kein Problem ist. Ich finde das in hohem Maße übergriffig.
Und sich nicht trauen genau dieses zu sagen (oder auch deren Eltern trauen es sich nicht zu sagen), da sie ggf Nachteile befürchten, wenn sie sagen: "Meinem Sohn/ meiner Tochter ist es aber unangenehm" oder wegen
Sollten die Kinder doch besser Selbstbestimmung, "nein sagen" und "mein Körper gehört mir" vermittelt bekommen als einen Zwang, gemeinsam mit Lehrern nackt zu sein, weil diese beschlossen haben, es habe gefälligst für alle kein Problem zu sein.
Hinzu kommt ja noch, dass es eventuell schon im Grundschulalter (oder auch in höhreren Klassen) Trans-Kinder gibt (oder auch Trans-Lehrkräfte). Und da ist das Schamgefühl für die Beteiligten dann noch mal ein Stück größer ... oder wenn ich als Frau meine Periode habe. Das müssen die Schüler dann nicht sehen.
An Nacktheit ist nichts schlimm, das stimmt. Aber trotzdem haben Menschen ein Schamgefühl und müssen die Kontrolle darüber haben, wann sie sich vor wem nackt zeigen. Allein die Vorstellung, dass nackte Erwachsene Kinder in der (Vor)Pubertät dazu zwingen, sich vor ihnen auszuziehen, ist befremdlich.
Sehe ich genauso. Und wenn meine Schulleitung / mein Schulträger mir sagen würde: Du musst dich (auch um gewisse Vorfälle zu vermeiden) mit den Kindern in einer Umkleidekabine umziehen und den Kindern auch beim Duschen zusehen, würde ich mich sofort an die Schulaufsichtsbehörde und mich beschweren (auch wenn es dieses Handreichung nicht geben würde). Auch als Schulbegleiter:in würde ich mich an höhere Stelle wenden und fragen, ob das so seine Richtigkeit hat. Und wenn sich ein Schüler nicht benehmen kann, dann muss er (soweit vorhanden) eben in einer extra Kabine umziehen oder zeitlich versetzt zu den anderen Kindern. Ich bin froh, dass ich in einem BL lebe, in dem es eine solche Handlungsempfehlung gibt und auf die uns auch meine Schulleitung explizit hingewiesen hat!
Meinst du nicht, eine entsprechende Anweisung wär mittlerweile zu dir durchgedrungen?
Würde ich auch sagen, vermutlich durch Schulmails.
Ich würde es eher so halten: Wer zu viel fragt, bekommt zu viele passende (oder unpassende) Antworten. Ich würde maximal eine Absprache kollegiumsintern treffen, damit es nicht bei Kolleg:in A angestrichen wird, bei Kolleg:in B nicht.
Unser Schulministerium schreibt in der bereits zitierten Handreichung gerade zu diesem Aspekt, dass die Schule eine Option finden muss, um den Rahmenlernplan und ihre Unterrichtsstunden erfüllen zu können:
"Fall 1: Ein Sportlehrer betritt vor und nach dem Sportunterricht immer wieder ungefragt die Umkleidekabinen der Mädchen, während sich diese umziehen. Er inspiziert dann mit Blicken den BH einer Schülerin,der laut ihm kein Sport-BH sei und somit nicht für den
Sportunterricht geeignet sei, mit dem Kommentar: „Da fallen dir ja gleich die Brüste raus, Schätzchen!“. Einige Mädchen haben ihn bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ihnen dies unangenehm sei und er die Umkleidekabine nicht ungefragt betreten solle. Der Sportlehrer tut diese Aussagen ab und entgegnet, dass er für den reibungslosen Ablauf des Sportunterrichts Sorge zu tragen habe und nach dem Sportunterricht nachsehen müsse, ob die Kabinen leer seien und alle pünktlich zur nächsten Unterrichtsstunde kämen"
Ja, in dem Fallbsp wird von einer Mädchen, aber weiter unten stehen folgende Regeln:
"- Ich achte und bewahre meine eigenen Schamgrenzen als auch die der Mädchen und Jungen.
- Ich achte darauf, dass ich den Umkleideraum sowohl der Schülerinnen als auch der Schüler nicht betrete, solange die Schülerinnen und Schüler sich dort umziehen.
- Ich ziehe mich immer alleine in einem separatem Raum um und, wenn es den nicht gibt, zeitlich versetzt zu den Mädchen und Jungen. Ich achte beim Umkleiden darauf, dass Schülerinnen und Schüler mich dabei nichtbeobachten können."
Dort steht keine Einschränkung in der Art, dass man die Umkleide betreten darf, wenn einzelne Schüler:innen eine konkrete 1:1 Aufsicht benötigen, damit man gewisse Übergriff verhindern muss.
Wenn der besagte Schüler nicht in der Lage ist, sich ordentlich zu benehmen, müssen eben andere Vorkehrungen getroffen werden .... würden sie auch in NRW, aber nicht in der Art, dass ein Lehrer in die Umkleide geht und beim duschen Aufsicht führt.
Susannea Ich bin verwirrt, dass Dich das verwirrt. Wenn ein Bundesland in ausführlichen Leitfäden empfiehlt, sich nicht gemeinsam mit Kindern umzuziehen, ist das doch ein deutliches Zeichen, die bisherige Verfahrensweise mal zu überdenken.
Richtig, vor allem da man ja immer wieder in den Medien von gewissen Vorfällen, die durch die Empfehlungen in NRW verhindert werden sollen, die Rede ist. Manchmal muss man seinen Schüler:innen auch vertrauen, dass sie auch während des Umziehens/ des Duschens mal kurz unbeaufsichtigt sind. Die Lehrkraft ist ja nicht komplett aus der Welt und kann - falls ihre Hilfe benötigt werden sollte - jederzeit einschreiten. Dann aber liegt ein gerechtfertigter Grund vor.
Und man muss sich ja nicht unnötig einem gewissen Verdacht aussetzen. Wie schnell kann es passieren, dass ein Schüler der Lehkraft nur einen reinwürgen möchte? Bis der Verdacht dann ausgeräumt ist, kann es wenn es schlecht läuft, dauern.
Oh, jetzt wo du es sagst. Das schmeichelt meinem Ego.
(Nur, was mache ich dann, wenn ich nicht als Mod schreibe, also es kein offizieller Beitrag ist. *kopfkratz*)
Sind halt alles offizielle Beiträge bei euch mods
Nach 4 Wochen nach der Geburt kannst du wegen des MuSchu ohnehin noch nicht arbeiten gehen. Wenn du nach Ende des MuSchu wieder arbeiten gehen möchtest, meldest du deine Elternzeit erst später an, wenn du sie tatsächlich nehmen möchtest (oder bentragst sie und machst Teilzeit in Elternzeit)
Also ich hatte gelöscht, weil ich aufs hessische Beamtengesetz verwiesen hatte, was eine Direkteinstellung in eine Beförderungsstelle bei Beamten ausschließt. Danach hab ich gelesen, dass es beim TO um einen befristeten Angestellten ging. Die Antwort passte also nicht zum Fall.
Es ging Sissymaus glaube ich eher um das Löschen der Beiträge des TE und nicht von dir Kodi.
Sowas nennt man "Rasterzeugnis" umd im Gegensatz zu einem reinen Notenzeugnis für die einzelnen Fächer zeigt es auf, wie gut / nicht gut die einzelnen Kompetenzen beherrscht werden. Es ist also viel genauer und weniger oberflächlich als ein reines Notenzeugnis. (Und unter diesem Gesichtspunkt wesentlich besser. )
... und zeigt auch den Kompetenzzuwachs auf. Für einige Schüler:innen ist es ja schon in Mathe schon ein Fortschritt, wenn sie besser kopfrechnen können oder besser mit Brüchen rechnen können. Auf einem reinen Notenzeugnis wird dieses nicht so gut abgebildet.
Für NRW würde gelten:
Welche Lehrkraft ist am ehesten abkömmlich. Wenn eine Lehrkraft ein Magelfach hat oder eine betimmte Aufgabe (z.B. Unterstufenkoordination) inne hat oder einen Schwerbehindertenausweis hat, ist die Wahrscheinlichkeit geringern gehen zu müssen als wenn sie ein Fach hat, in dem ein Überhang herrscht. Mitunter sind in NRW (im Idealfall) auch Sozialpunkte (z.B. Kinder) oder eine Klassenleitung mitentscheidend, aber bei der aktuellen Abordnungswelle sind auch Personen mit Kindern und Klassenleitungskräfte nicht "safe", wenn es sonst keine geeigneten Kandidat:innen gibt.
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