Beiträge von Flipper79

    Um vielleicht zurückzukommen zum Ausgangsthema: Genau weil sexuelle Gewalt derart verbreitet ist, ist es ein absolutes Unding, was ihr an eurer Schule an Übergriffigkeit zelebriert Susannea . Da wundert es mich dann nicht mehr ganz so sehr, dass schon eure Grundschüler: innen offenbar häufiger Vorwürfe sexueller Gewalt erheben, denn wenn ihr diese dazu zwingt nackt zu duschen, übt ihr genau diese Gewalt kontinuierlich aus und normalisiert sie.

    Ich kann nur hoffen, dass deine Darstellungen stark übertrieben sind, weil es dir nicht möglich ist einzugestehen, wenn du dich verrannt hast in einer Debatte und ihr das alles nicht wirklich derart dogmatisch und vor allem übergriffig gestaltet, wie du das hier darstellst.

    Und wenn diese Schilderungen nicht übertrieben dargestellt sind und solche von dir geschilderten Vorwürfe tatsächlich vorkommen, sollte man an den eigentlichen Ursachen arbeiten, um in Zukunft solche Vorfälle zu verhindern. Damit meine ich nicht, dass man die Kinder dauerhaft beim Umziehen und Duschen überwacht.

    Damit meine ich, ein rigeroses Aufarbeiten (mit Schulsozialarbeiter:innen, externen Kräften etc) um solche Vorfälle auf anderem Weg zu verhindern. Wenn ein solches alternative Aufarbeiten bereits stattgefunden haben sollte und diese Vorfälle trotzdem noch vorkommen sollten, dann ist es erst Recht ein trauriges Bild.

    Vor allem da ja die Gefahr besteht, dass von eben diesen Schüler:innen, die nicht davor zurückschrecken bei Mitschüler:innen falsche Vorwürfe zu erheben bzw. sich sexuell gegenseitig belästigen, eben auch Kolleg:innen gegeüber diesen Vorwurf erheben können (auch wenn dann mehrere Zeug:innen im Raum sind.) Wie bereits von jemandem anders geschildert: Es besteht auch dann immer noch die Gefahr, dass die Schüler:innen beaupten, dass xy mit der Smartwatch gewisse Bilder gemacht hat ...


    Eure Schüler*innen denken vielleicht genauso, werden von euch aber in diese Situation gezwungen, weil sie lernen sollen, dass Nacktheit kein Problem ist. Ich finde das in hohem Maße übergriffig.

    Und sich nicht trauen genau dieses zu sagen (oder auch deren Eltern trauen es sich nicht zu sagen), da sie ggf Nachteile befürchten, wenn sie sagen: "Meinem Sohn/ meiner Tochter ist es aber unangenehm" oder wegen

    Sollten die Kinder doch besser Selbstbestimmung, "nein sagen" und "mein Körper gehört mir" vermittelt bekommen als einen Zwang, gemeinsam mit Lehrern nackt zu sein, weil diese beschlossen haben, es habe gefälligst für alle kein Problem zu sein.


    An Nacktheit ist nichts schlimm, das stimmt. Aber trotzdem haben Menschen ein Schamgefühl und müssen die Kontrolle darüber haben, wann sie sich vor wem nackt zeigen. Allein die Vorstellung, dass nackte Erwachsene Kinder in der (Vor)Pubertät dazu zwingen, sich vor ihnen auszuziehen, ist befremdlich.

    Sehe ich genauso. Und wenn meine Schulleitung / mein Schulträger mir sagen würde: Du musst dich (auch um gewisse Vorfälle zu vermeiden) mit den Kindern in einer Umkleidekabine umziehen und den Kindern auch beim Duschen zusehen, würde ich mich sofort an die Schulaufsichtsbehörde und mich beschweren (auch wenn es dieses Handreichung nicht geben würde). Auch als Schulbegleiter:in würde ich mich an höhere Stelle wenden und fragen, ob das so seine Richtigkeit hat. Und wenn sich ein Schüler nicht benehmen kann, dann muss er (soweit vorhanden) eben in einer extra Kabine umziehen oder zeitlich versetzt zu den anderen Kindern. Ich bin froh, dass ich in einem BL lebe, in dem es eine solche Handlungsempfehlung gibt und auf die uns auch meine Schulleitung explizit hingewiesen hat!

    Meinst du nicht, eine entsprechende Anweisung wär mittlerweile zu dir durchgedrungen?

    Würde ich auch sagen, vermutlich durch Schulmails.

    Ich würde es eher so halten: Wer zu viel fragt, bekommt zu viele passende (oder unpassende) Antworten. Ich würde maximal eine Absprache kollegiumsintern treffen, damit es nicht bei Kolleg:in A angestrichen wird, bei Kolleg:in B nicht.

    Unser Schulministerium schreibt in der bereits zitierten Handreichung gerade zu diesem Aspekt, dass die Schule eine Option finden muss, um den Rahmenlernplan und ihre Unterrichtsstunden erfüllen zu können:

    "Fall 1: Ein Sportlehrer betritt vor und nach dem Sportunterricht immer wieder ungefragt die Umkleidekabinen der Mädchen, während sich diese umziehen. Er inspiziert dann mit Blicken den BH einer Schülerin,der laut ihm kein Sport-BH sei und somit nicht für den

    Sportunterricht geeignet sei, mit dem Kommentar: „Da fallen dir ja gleich die Brüste raus, Schätzchen!“. Einige Mädchen haben ihn bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass ihnen dies unangenehm sei und er die Umkleidekabine nicht ungefragt betreten solle. Der Sportlehrer tut diese Aussagen ab und entgegnet, dass er für den reibungslosen Ablauf des Sportunterrichts Sorge zu tragen habe und nach dem Sportunterricht nachsehen müsse, ob die Kabinen leer seien und alle pünktlich zur nächsten Unterrichtsstunde kämen"


    Ja, in dem Fallbsp wird von einer Mädchen, aber weiter unten stehen folgende Regeln:

    "- Ich achte und bewahre meine eigenen Schamgrenzen als auch die der Mädchen und Jungen.

    - Ich achte darauf, dass ich den Umkleideraum sowohl der Schülerinnen als auch der Schüler nicht betrete, solange die Schülerinnen und Schüler sich dort umziehen.

    - Ich ziehe mich immer alleine in einem separatem Raum um und, wenn es den nicht gibt, zeitlich versetzt zu den Mädchen und Jungen. Ich achte beim Umkleiden darauf, dass Schülerinnen und Schüler mich dabei nichtbeobachten können."


    Dort steht keine Einschränkung in der Art, dass man die Umkleide betreten darf, wenn einzelne Schüler:innen eine konkrete 1:1 Aufsicht benötigen, damit man gewisse Übergriff verhindern muss.

    Wenn der besagte Schüler nicht in der Lage ist, sich ordentlich zu benehmen, müssen eben andere Vorkehrungen getroffen werden .... würden sie auch in NRW, aber nicht in der Art, dass ein Lehrer in die Umkleide geht und beim duschen Aufsicht führt.

    Susannea Ich bin verwirrt, dass Dich das verwirrt. Wenn ein Bundesland in ausführlichen Leitfäden empfiehlt, sich nicht gemeinsam mit Kindern umzuziehen, ist das doch ein deutliches Zeichen, die bisherige Verfahrensweise mal zu überdenken.

    Richtig, vor allem da man ja immer wieder in den Medien von gewissen Vorfällen, die durch die Empfehlungen in NRW verhindert werden sollen, die Rede ist. Manchmal muss man seinen Schüler:innen auch vertrauen, dass sie auch während des Umziehens/ des Duschens mal kurz unbeaufsichtigt sind. Die Lehrkraft ist ja nicht komplett aus der Welt und kann - falls ihre Hilfe benötigt werden sollte - jederzeit einschreiten. Dann aber liegt ein gerechtfertigter Grund vor.

    Und man muss sich ja nicht unnötig einem gewissen Verdacht aussetzen. Wie schnell kann es passieren, dass ein Schüler der Lehkraft nur einen reinwürgen möchte? Bis der Verdacht dann ausgeräumt ist, kann es wenn es schlecht läuft, dauern.

    Nach 4 Wochen nach der Geburt kannst du wegen des MuSchu ohnehin noch nicht arbeiten gehen. Wenn du nach Ende des MuSchu wieder arbeiten gehen möchtest, meldest du deine Elternzeit erst später an, wenn du sie tatsächlich nehmen möchtest (oder bentragst sie und machst Teilzeit in Elternzeit)

    Also ich hatte gelöscht, weil ich aufs hessische Beamtengesetz verwiesen hatte, was eine Direkteinstellung in eine Beförderungsstelle bei Beamten ausschließt. Danach hab ich gelesen, dass es beim TO um einen befristeten Angestellten ging. Die Antwort passte also nicht zum Fall. ;)

    Es ging Sissymaus glaube ich eher um das Löschen der Beiträge des TE und nicht von dir Kodi.

    Sowas nennt man "Rasterzeugnis" umd im Gegensatz zu einem reinen Notenzeugnis für die einzelnen Fächer zeigt es auf, wie gut / nicht gut die einzelnen Kompetenzen beherrscht werden. Es ist also viel genauer und weniger oberflächlich als ein reines Notenzeugnis. (Und unter diesem Gesichtspunkt wesentlich besser. )

    ... und zeigt auch den Kompetenzzuwachs auf. Für einige Schüler:innen ist es ja schon in Mathe schon ein Fortschritt, wenn sie besser kopfrechnen können oder besser mit Brüchen rechnen können. Auf einem reinen Notenzeugnis wird dieses nicht so gut abgebildet.

    Für NRW würde gelten:

    Welche Lehrkraft ist am ehesten abkömmlich. Wenn eine Lehrkraft ein Magelfach hat oder eine betimmte Aufgabe (z.B. Unterstufenkoordination) inne hat oder einen Schwerbehindertenausweis hat, ist die Wahrscheinlichkeit geringern gehen zu müssen als wenn sie ein Fach hat, in dem ein Überhang herrscht. Mitunter sind in NRW (im Idealfall) auch Sozialpunkte (z.B. Kinder) oder eine Klassenleitung mitentscheidend, aber bei der aktuellen Abordnungswelle sind auch Personen mit Kindern und Klassenleitungskräfte nicht "safe", wenn es sonst keine geeigneten Kandidat:innen gibt.

    Erst einmal alles Gute für deine OP. was mir einfällt

    > Bücher doppelt haben (einen Satz in der Schule, den man zur Not im LZ irgendwo lagert; einen Satz zu Hause oder wenn ihr habt: eine digitale Variante)

    > Trolli, den man hinter sich her zieht (Aufzug aber notwendig)

    Kann man mit einer Realschulempfehlung auf dem Gymnasium anmelden? Ich frage, weil du das oben angedeutet hast.

    Ja, ggf. führt die SL mit dem Kind/ den Eltern ein Beratungsgespräch.

    Wenn das Gymnasium sehr überlaufen ist, kann die Schule festlegen, dass nur Kinder mit (uneingeschränkter) Gymnasialempfehlung aufgenommen werden. Ich keinen ein solches Gymnasium. Aber an den meisten Gymnasien kommt man auch mit einer Realschulempfehlung an ein Gymnasium.

    Aber in NRW zählt nur der Elternwille.

    @ Platty: Du kannst ja Mo mal an der Gesamtschule im Nachbarort anrufen.

    Ich finde das Fach jetzt auch nicht sooooooooo schlecht.

    "Gängige Schönheitsideale hinterfragen". Why not? Wenn ich sehe, welchen gängigen Schömheitsidealen meine Schüler:innen z.ZT unreflektiert hinterherrennen und auch teilweise nicht kritisch hinterfragen, dass Fotos bei Insta & Co gefakt sein können ...

    Manchmal muss man ja schon Schüler:innen, die nicht gertenschlank sind sagen, dass sie so gut sind, wie sie sind.


    Und wie JoyfulJay schrieb: Es gibt Jugendliche, die aus bildungsfernen Familien stammen und die nicht von zu Hause die notwendige Unterstützung haben. Denen helfen wir dann auch bei Bewerbungen z.B. Und wenn man denen dann vielleicht auch sagt, auf was sie bei einem Mietvertrag etc. achten müssen, umso besser!


    Und: Wir haben auch SuS mit einem Förderbedarf in der geistigen Entwicklung/ im Lernen: Gerade für diese SuS (plus die, die von zu Hause nicht die nötige Unterstützung haben), wäre ein solches Fach schon wichtig und sicherlich besser als irgendein Wahlfpflichtfach in NW (und das sage ich als NW Lehrkraft).

    Bestimmte Formen des Nachweises sind auch an fast allen anderen Stellen nicht vorgegeben, aber es ist klar, dass ich die Erfüllung meiner Dienstpflicht im Zweifelsfall nachweisen können muss. Darum schreibe ich und tausende andere Lehrkräfte die Begehung der Fluchtwege ins Klassenbuch, die Sicherheitsbelehrung in Physik lasse ich mir von jedem Schüler unterschreiben.

    Richtig und deshalb mache ich auch immer eine Gefährdungebeurteilung vor Versuchen. Das ist gerade für Chemiker:innen notwendig.


    Und genau deshalb lassen wir uns auch schriftlich von den Eltern geben, ob das Kind/ der Jugendliche eine Vorerkrankung/ Allergie hat oder ob es Medikamente nimmt. Wenn das Kind / der Jugendliche dann eine Tablette nimmt und es dadurch zu einem Notfall, bin ich wenigstens hinsichtlich der erfolgten Abfrage auf der sicheren Seite. Und das lassen wir uns auch dann geben, wenn Lehrkräfte mitfahren, die die Kinder/ Jugendlichen kennen.

    Wie klärt ihr das, wenn die Eltern nicht kommen oder nicht zu erreichen sind?

    Wenn die Eltern nicht zu erreichen sind, haben wir im Idealfall andere Notfallnummern (Oma. ...).
    Zum Glück hatten wir noch nicht den Fall, dass die Eltern (oder eine andere Betreuungsperson) nicht kommen konnten bzw. nicht zu erreichen waren (nur, dass die Eltern gemeckert haben, ob das denn unbedingt notwendig sei).

    Wir lassen uns immer schriftlich geben, welche Vorerkrankungen vorliegen, welche Medikamente die Schüler:innen nehmen und ob auf bestimmte Essgewohnheiten Rücksicht genommen werden muss. Bei einigen Fahrten fragen wir auch gezielt ab, welches Schwimmabzeichen vorliegt (mit Nachweis).


    Und: Uns wird immer geraten, lieber einmal zu viel die 112 zu wählen als einmal zu wenig, nämlich immer dann, wenn wir nicht ausschließen können, dass es normale Kopfschmerzen z.B. sind oder eine "normale" Übelkeit. Selbst wenn sich das Kind während des Tages krank meldet, rufen wir die Eltern an und fragen nach, ob das Kind alleine kommen darf oder abgeholt werden soll. Wenn wir - auch entgagen der Einlassung der Eltern - nicht gewährleisten können, dass das Kind sicher nach Hause kommt, dann müssen die Eltern das Kind abholen.


    Wenn ich erfahren würde, dass es einer Schülerin/ einem Schüler sehr schlecht geht, würde ich auf einer Klassenfahrt immer einen Rettungswagen rufen oder zumindest auf der Leitstelle anrufen und die Symptome schildern.

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