@ OldSchool: Soweit ich weiß, gilt in NRW derzeit die Regelung, dass Schwangere - wenn der SL eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung schreibt - in den Distanzunterricht wechseln dürfen. Ein vernünftiger SL wird in Rücksprache mit der Schwangeren sich dafür aussprechen. Soweit ich weiß, müsste jede Schwangere, wenn sie im Präsenzunterricht ist, erst mal für 14 Tage raus ist, sobald ein Covid-Fall auftritt (bin mir aber nicht ganz sicher, da wir derzeit keine Schwangeren haben, die in Präsenz unterrichten)
@ Frau Du: Sprich mit deinem SL und frage ihn, ob eine solche Regelung auch für dein BL gilt.
NRW bis zu den Sommerferien: Schwangere = Automatisch im DU
Sommerferien bis Herbstferien: Schwangere auf eigenen Wunsch im DU
aktuell: SL entscheide, ob die Schwangere im DU gehen kann (es sei denn es gibt eine neue Regelung in NRW seit dem Wegfall der Maskenpflicht)
Gerade aufgrund der rasant steigenden Infektionszahlen (gerade bei Kindern und Jugendlichen) sollte jeder vernünftige SL (wenn er die rechtliche Grundlage hierfür hat), jeder Schwangeren ermöglichen in den DU zu gehen. Gerade wenn du keine FFP 2 (und nach deinen Infos keine med. Maske) tragen kannst, solltest du ihn genau nach einer solchen Regelung fragen.