Dem kann ich mich nur anschließen. Da macht sicher jemand was falsch.
Richtig!
1) Werden Bezügemitteilungen nur verschickt, wenn sich etwas verändert hat
https://www.finanzverwaltung.n…er-bezuegemitteilung-2022
Ausnahme: Der Januar, der Februar und der März sowie der Dezember.
https://www.bva.bund.de/Shared…120bezuegemitteilung.html
2) Macht es auch Sinn, dass die Bezügemitteilungen nach Hause geschickt werden. Wenn z.B. Überstunden im Juni / Juli abgerechnet werden, kann es aufgrund der Sommerferien sein, dass diese sonst erst mal in der Schule rumdümpeln würden. Falls man dann gegen falsche Bezügemitteilungen angehen möchte, kann es nach den Sommerferien ggf. zu spät sein.
Bekommt man vll. an Schulen in kirchl. Trägerschaft etc. Bezügemitteilungen jeden Monat ins Fach im LZ? (Falls @SwinginPhone nicht im staatl. Schulsystem Lehrkraft ist).