Beiträge von Flipper79

    Ein anderes Beispiel: Nehmen wir einen Beamten, der beim Finanzamt z.B. arbeitet. Er ist seit November krank. Würde der AG dann auch verlangen, dass "Fristsachen" vom erkrankten Kollegen von zu Hause aus bearbeitet werden?

    Nö! Da gibt es eine Vertetung.

    Apropos Vertretung. Irgendwer muss doch auch die Klassen der Kollegin vertreten. Kann den Kram nicht diejenige oder derjenige korrigieren, der die Klasse(n) jetzt hat?

    Na, dann hoffe ich mal, dass wir demnächst dein Bild mit einer passenden Schlagzeile in der Zeitung sehen!

    Wenn es nur mal ein Bild in der Zeitung ist.

    Wenn man nackt in der Schule erscheint, dürften wohl dienst- und strafrechtliche Konsequenzen folgen.


    Aber hey! Mach nur! Die SuS dürften sich freuen und dich dann fotografieren und dann steht das garantiert nicht nur in der Zeitung, sondern auch irgendwi bei WhatsApp, Insta & Co (wenn es da bleibt)

    Laut WDR APP

    • Mehr als 28.000 SuS in NRW in Quarantäne
    • In den ersten Tagen nach Schulbeginn: 20.200 SuS pos. getestet
    • Diese Zahl (20.200) umfasst schul. und außerschul. Tests
    • 0,99% aller Tests Pos. (vor Ferien: 0,28%)
    • an weiterführenden Schulen: mehr als 3 Mio Tests, darunter 7.583 pos = 0,25%; vor Ferien: 0,12%

    Wie kann das? Ich dachte, Schulen sind Hygienefilter und sichere Orte

    Ich kann aus NRW sagen:

    Die SL sind angehalten die Bestnote nicht zu oft zu verteilen (Bestenauslese). Vergibt ein SL zu oft zu gute Noten, kann es sein, dass der die Beurteilungen zurück bekommt mit der Bitte der Überprüfung.

    Standardnote soll in NRW (bei A14 Beförderungen) 3 Punkte sein (5 Punkte wären die Bestnote, 1 Punkt die schlechteste Note)


    Außerdem bedarf es in NRW einer besonderen Begrüdung, wenn ein Notensprung (von 3 auf 4 P, von 4 auf 5 P) im Vergleich zur letzten Beurteilung stattgefunden hat.

    Ich habe auch einen Herzfehler und meine Hausärztin hat kein Problem darin gesehen, dass ich mich impfen lasse.

    Ich habe mir sogar meine 3 Impfungen nicht bei meiner Hausärztin abgeholt.

    Komplikationen hatte ich so gut wie keine (nur Schmerzen an der Einstichstelle, Kopfschmerzen).


    Dass Ungeimpfte sich täglich testen müssen unter Aufsicht, finde ich legitim.

    Immerhin geht es gerade in der Schule auch um den Schutz von allen Beteiligten. Die Stiko hat eine Impfempfehlung für 5 bis 11 Jährige nur für die Kinder herausgegeben, die vorerkrankt sind oder vorerkrankte Angehörige haben. Dementsprechend gibt es gerade bei den "Kleinen" noch viele Ungeimpfte.

    Die Verpflichtung zu Notenbesprechungen am Ende eines Quartals kann ich aus der APO-GOSt nicht entnehmen - ggf. noch über die Beratungspflicht nach § 5 insbesondere bei drohenden Defiziten ableiten.

    Man möge mich aber auf der Basis der APO-GOSt eines Besseren belehren.

    § 13

    "3) Die Lehrerin oder der Lehrer ist verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler zu Beginn des Kurses über die Zahl und Art der geforderten Klausuren und Leistungsnachweise im Beurteilungsbereich „Sonstige Mitarbeit“ zu informieren. Etwa in der Mitte des Kurshalbjahres unterrichtet die Lehrkraft die Schülerinnen und Schüler über den bis dahin erreichten Leistungsstand. Die Kursabschlussnote in Kursen des letzten Halbjahres der Qualifikationsphase wird vor der ersten Sitzung des Zentralen Abiturausschusses bekannt gegeben."



    Quelle:

    https://bass.schul-welt.de/9607.htm#13-32nr3.1p13


    Quartalsnoten am Ende des 1. Quartals eines jeden Schulhalbjahres: Ja, am Ende des HJ muss man diese den SuS nicht mehr mitteilen,




    Das klingt aber alles sehr nach privaten Absprachen mit einer konkreten SL. Oder ist das in Hessen offiziell so geregelt mit dem Homeoffice für Schwangere? Die TE schrieb ja, dass alle schwangeren Lehrerinnen in ihrem Umfeld krankgeschrieben werden.

    Über die Umstände der Krankschreibung weiß man nichts.

    Eine Krankschreibung kann jedoch nur erfolgen, wenn eine Krankheit vorliegt.

    Eine Schwangerschaft an sich stellt keine Krankheit dar.

    Dass man als Schwangere derzeit nicht in der Schule arbeiten sollte, ist etwas Anderes.

    Wenn ein Arzt eine Schwangere ohne Vorliegen einer Krankheit krank schreibt, können für den Arzt Konsequenzen folgen.

    Der Dienstherr ist dazu berechtigt der Schwangeren andere Aufgaben zuzuteilen. Ob er es macht oder nicht (warum auch immer), ist seine Entscheidung.

    .

    Soweit ich weiß, muss, zumindest am BK, nur etwa in der Mitte des Beurteilungszeitraumes eine Notenbesprechung stattfinden. Bei Klassen, die keine Halb-, sondern nur Ganzjahreszeugnisse erhalten, würde somit eine Notenbesprechung zum Halbjahr ausreichen.

    Gym auch.

    1 Notenbesprechung 1. HJ Quartal 1

    1 Notenbesprechung 2. HJ Quartal 2

    Dann auf Nachfrage zwischendurch


    Insbesondere wird sogar geraten, kurz vor den Zeugnissen (mit Ausnahme der Leistungsübersicht der Q2 am Ende des 2. HJ, vor Ostern) KEINE Zeugnisnoten, maximal Quartalsnoten (2. Quartal) zu nennen.

    Es kann ja rein theoretisch sein, dass (SI und EF) ein Schüler fast überall eine 4- bekommt und in der Konferenz dann angesprochen wird, dass zumindest einige KuK doch eine 5 geben sollten, um ein "Zeichen" zu setzen. Wenn man die Endnoten sagt und man die Note auf der Konferenz runter setzt, ist es ein 1a Widerspruchsgrund und die 5 wird kassiert. Das ist zwar theoretisch zum HJ (in der Regel) egal, aber zum Endzeugnis fatal. (Mal ganz davon abgesehen, dass der Schüler dann triumphiert). Nö! Ich sage keine Noten vor der Konferenz.

    Wer die Note begründet haben möchte, kann nach den Zeugnissen zu mir kommen.

    Wenn ich besonderen Gesprächsbedarf sehe, spreche ich die SuS nach der Konferenz an (oder nach den Zeugnissen)

    Auch das Flehen: "Kann nicht nicht vielleicht doch noch ne 2 und keine 3 bekommen" entfällt dann. Nach den Zeugnissen kommt dann von denen kaum einer mehr.


    Leider wird man nur böse von den SuS angeschaut, wenn man vor den Zeugnissen keine Noten verteilt (bestenfalls Quartalsnoten). "Das machen die anderen Kuk aber auch" "Von mir aus, ich mache es nicht"

    Nicht in Präsenz arbeiten zu dürfen heißt nicht, dass man ein BV benötigt oder sich krank schreiben lässt.

    Je nach technischen Möglichkeiten der Schule bzw. je nachdem was der SL mitmacht, gibt es folgende Möglichkeiten


    1) Du behältst deine Klassen & Kurse, wirst digital dazu geschaltet. D.h. du machst Unterricht, nur von zu Hause aus. Das setzt gewisse technische Grundlagen (funktionieredes WLAN, Apple-TV-Gerät oder ähnliches voraus).

    2) Du bietest Nachmittags digitale Förderkurse an, stellst den SuS, die gefördert werden sollen, Aufgaben, korrigierst sie usw.

    3) Du wirst für andere dienstlichen Tätigkeiten eingesetzt:

    > Du korrigierst ggf. Zeugs für KuK (wenn diese es wollen)

    > Du erstellst Material für KuK (Fördermaterial, ...), wenn diese es wollen

    > Du arbeitest nach Rücksprache mit den KuK am schulinternen Lehrplan

    > ...


    Wenn du 12 Wochenstunden unterrichtest, bekommst du "Arbeit" für etwa 12 Wochenstunden.

    Vieles lässt sich mit der SL klären, sodass du nichts machen musst, was dich anödet (etwas überspitzt gesagt: Wir schicken Ihnen mal eben alte Facharbeiten zu, digitalisieren Sie das bitte und schmeißen Sie schlechte Facharbeiten in den Müll). Vielleicht fällt dir ja auch etwas ein, was dir Spaß machen würde und wovon letztlich alle profitieren.

    Als jemand der die GKV komplett selbst bezahlt und dazu auch dort noch Selbstbehalt hat, kann ich wenig nachvollziehen warum die KDP so unverschämt sein soll... Aber das ist wohl nochmal einen andere Baustelle...

    Da der Staat auch eine Fürsorgepflicht (hinsichtlich der Gesundheit) für uns hat.

    Letztlich spart der Staat durch die KDP sehr viel Geld (hinzu kommt, dass die Beihilfe ohnehin gerne spart und bei den eingereichten Rechnungen gerne kürzt.

    Websheriff


    Richtig, aber an vielen Schulen ist das nach wie vor gängige Praxis, weil man sonst angeblich ja kein "Druckmittel" zur Hand hätte.
    Aus meiner Sicht ist das vor allem deswegen problematisch, weil die 5% an DrückebergerInnen es letztlich für die anderen 95% der SchülerInnen, die regelmäßig ihre Klausuren schreiben, unnötig schwer machen, weil ja in der Regel alle SchülerInnen dieser Attestregel unterliegen. Teilweise kann man diese ja auf den Homepages der Schulen nachlesen.

    Und die 5% der DrückebergerInnen kommt auch mit Attestpflicht an ein Attest.

    Wenn ich platty richtig verstehe:

    Eine Mitarbeiterin aus seiner Praxis (z.B.) macht einen Test. Bei diesem Test kommt raus: positiv.

    Leider gibt es ja Fälle, bei denen die Getesteten keine Symptome haben. Deshalb wird ja in den Schulen getestet, um genau diese Gefahrenquelle auszuschließen.

    Dann war sie schon VOR eurem Besuch verdächtig?
    Und ihr besucht sie dann auch noch - rechtliche Vorgaben hin oder her?
    Und die ach so toughe "Ex-DDR-Krankenschwester lässt euch auch noch rein?

    Was lehrt mich das? "Alle mal her kommen, ich bin positiv!"

    Das setzt ja voraus, dass die ältere Dame die Familie informiert hat, dass sie in Verdacht steht, Corona zu haben.

    Meine Oma hätte das ohnehin nicht verstanden (leichte Demenzerscheinungen) bzw. nahm Corona nicht so ernst (altersbedingt).

    Dass die ältere Frau, von der platty spricht, etwas skuril ist, merkst du an ihrer Antwort bzgl. Querdenkern und daran, dass es im Chaos geendet wäre, wenn nicht die Tochter das Gespräch angenommen hätte.

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