Eine rechtssichere Auskunft, die genau auf deinen Fall ausgelegt ist, kann dir hier niemand zu diesem Zeitpunkt geben.
Zum einen ist nicht klar, ob du zum Zeitpunkt x die Tabletten noch nimmst. Da werden verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. Faktoren, die in deiner Person liegen, die wir hier aus der Ferne nicht beurteilen können.
Zum zweiten ist nicht klar, ob du bereits jetzt auf diese Tabletten angewiesen bist.
Zum dritten kann sich - rein theoretisch - die Rechtslage bis zum Zeitpunkt x noch ändern.
Es wurde bereits gesagt, dass eine Einreise nach Kanada erschwert wird, wenn du zum Zeitpunkt x Psychopharmaka nimmst ... und dass es eine Einzelfallentscheidung ist, die die Behörden in Kanda klären müssen.
Um es etwas deutlicher zu sagen: Wenn eine Person eine bestimmte Straftat begeht und darauf z.B. eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe steht, bleibt es dem zuständigen Gericht überlassen, wie hoch das Strafmaß im speziellen Fall ist. Auch hier spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Auch hier wird dir niemand eine rechtssichere Auskunft geben können, ob diese Person eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe erhält ... und in welcher Höhe.
Unsere Ratschläge:
Eine Therapie/ verschriebene Medikamente können dir in der aktuellen Situation helfen (= Symptomatik wird nicht verschleppt). Du musst entscheiden, was dir wichtiger ist: Eine sichere (!) Verbeamtung & eine sichere / leichtere Einreise nach Kanda (mit der Gefahr, dass die Symptomatik verschleppt wird) oder nach einer bestimmten Zeit eine stabile Gesundheit (mit dem "Makel", dass man dieses ggf beim Amtsarzt (letzte 5 Jahre ggf) oder bei den Behörden (zum Zeitpunkt x aktuell eingenommenen Medikamente) angeben muss.
Kläre das am Besten mit der zuständigen Organisation, bei der du dich als Auslandslehrkraft bewerben möchtest und frage unverbindlich nach. Vielleicht können sie dir Auskunft geben (vielleicht, da es eine Einzelfallentscheidung sein kann/ ist)