Beiträge von Flipper79

    Als ob ein Farb-Laserdrucker nicht auch blau drucken kann. :pirat:

    Aus genau dem gleichen Grund hatte ich auch schon einmal angeregt, daß wir die Zeugnisse nicht mit einem einfachen Stempel siegeln sollten sondern mit einer Prägezange. Dann wäre das Siegel ein 3D-Abdruck im Papier, der sich wirklich nicht kopieren läßt.

    Oder halt ne Farbkopie.

    Prägezange klungt aber gut :D

    Wir müssen blauen Kuli nehmen. So blau, dass ich aufpassen muss, dass ich mit meinem Namen und nicht mit der DIN-Nummer der Mine unterschreibe.

    Solange nur die Kulifarbe blau ist :D

    Conni

    Bei uns ist schwarz Pflicht. Eine Kollegin hat versehentlich mal in blau unterschrieben, da wurden die Zeugnisse neu gedruckt.

    Wenn eure SL sonst keine Probleme hat ...



    Bei Gelegenheit frage ich meine SL aber mal, ob die Rotfarbe, die ich fürs Korrigieren von Klassenarbeiten, Tests und Klausuren dokumentenecht ist oder ob ich nicht ein anderes Rot nutzen soll. Nicht, dass sich mal ein Elternteil beschwert :D

    Es sollte ein Laserdrucker sein! Tintenstrahldrucker ist nämlich nicht Dokumentenecht…

    Wenn die Schule von mir verlangen würde, dass ich unbedingt mit meinen Privatdrucker Zeugnisse ausdrucken sollte, soll sie mir einen stellen.

    Ansonsten muss die Schule dafür sorgen, dass nicht nur 1 Lehrkraft die Zeugnisse ausdrucken kann. Bei uns können es mehrere KuK. So ist gewährleistet, dass man nicht irgenwelche Daten von A nach B transferieren muss.


    Wohlgemerkt: Ich drucke schulische Sachen auch auf meinem Privatdrucker aus (1 mal), aber nur aus Bequemlichkeit.

    Ich habe es halt schon mehrfach erlebt, daß bestimmte Kollegen immer wieder Krankmeldungen einreichen und sich so vor ungeliebten Aufgaben drücken. Den letzten Zwist hatte ich deswegen gerade erst vor 2 Wochen mit unserem SV-Lehrer. Er hatte bestimmte Schüler zu Gesprächen eingeladen, war dann aber selber nicht zu den Terminen zugegen. Jedenfalls standen morgens die Schüler/Azubis samt Eltern/Ausbildungsbetrieben vorm Lehrerzimmer und der werte Kollege, der das alles angeleiert hatte, war natürlich krank. Er hielt es auch nicht für nötig uns über die Termine zu informieren, so daß wir uns irgendwie darauf hätten vorbereiten können. Ihn darauf angesprochen, warum es denn nicht wenigstens ein Telefonat oder eine eMail gab mit der Information, kam als Antwort nur, daß jemand, der "krank" ist, ab der Sekunde sofort den Hammer fallen lassen kann, egal wie drastisch die Folgen für das System Schule sind.

    [...]

    Es gibt halt im System immer wieder Kollegen, die "defekt spielen" (siehe Spieltheorie) und leider auch viel zu oft damit durchkommen. So haben wir z.B. einige Kollegen, die nicht mehr als Klassenlehrer eingesetzt werden, weil sie sich dann höchstwahrscheinlich doch wieder ihren Verwaltungspflichten entziehen.


    Und in dem hier präsentierten Fall denke ich von der beschriebenen Kollegin genau das Gleiche. So lange sie die Kraft hat Kontaktversuche abzublocken kann sie nicht wirklich schwer erkrankt sein und das ihre Krankheit schulbedingt ist, vermutet auch nur sie selber. Ärztlich bestätigt ist da rein gar nichts.

    Schwarze Schafe gibt es überall. Dennoch wünsche ich mir von einer Lehrkraft, dass sie nicht vorurteilsbehaftet ist.

    Wir solten Vorbilder für unsere SuS sein. Von einem funktionierenden Kollegium erwarte ich

    (1) Dass dieses bei einer Krankschreibung keine Mutmaßungen anstellt (welche Art der Erkrankung ist und wie glaubwürdig diese ist)

    (2) Nicht ablästert

    (3) Dass einzelne KuK, wenn sie Zweifel haben, ihre Klappe halten

    (4) Die Schulleitung oder andere KuK wenn sie dieses mitbekommen eindeutig Stellung beziehen und den Mobbern/ Läster-Mäulern eine Ansage machen (erst im "Guten" bis zu dienstrechtlichen Konsequenzen im Extremfall)

    (5) Niemand (generell) das ärztliche Attest anzweifelt


    Als Lehrkraft kann ich nicht von SuS einen respektvollen Umgang miteinander verlangen, aber selbst anders handeln.

    Aber wenn wir schon dabei sind, daß die erkrankte Kollegin auf keinen Fall in irgendeiner Art und Weise kontaktiert werden darf, würde ich das gerne durch den Amtsarzt bestätigt haben. Ansonsten wird sie ja wohl in der Lage sein ihre bisher erarbeitete Dokumentation postalisch der Schule auszuhändigen. Sollte auch das nicht möglich sein, liegt der Verdacht nahe, daß sie diese gar nicht angefertigt hat und die "Krankheit" nur der Verdeckung dient.

    Bei psychischen Erkrankungen kann es sein, dass selbst die Aushändigung der erarbeiteten Dokumentationen zu viel ist, ja selbst die Körperpflege oder scheinbar harmlose Haushaltstätigkeiten können zu viel sein.


    Jedenfalls muss es irgendeine Möglichkeit geben, dass eine Schule auf einen solchen Fall vorbereitet ist.

    Könntet ihr für sie einen Termin beim Amtsarzt machen, um die Erkrankung und Krankschreibung bestätigen zu lassen? Das sie selber die Erkrankung auf die Schule zurückführt, würde ich überprüfen lassen. Das riecht doch danach, daß die Kollegin noch eine Rechnung mit der Schulleitung offen hat und so vor der Versetzung noch einmal nachtreten will.


    Nachtrag: Da sie an eine andere Schule versetzt wird, würde ich den Amtsarzt bestellen, allein schon um festzustellen, ob sie an dieser neuen Schule überhaupt dienstfähig ist.

    Ich würde mich bedanken, wenn mein Kollegium/ meine Schulleitung mir so etwas unterstellen würde und mich deshalb zum Amtsarzt schicken würde.


    Genau diese Denkweise kann ein Grund dafür sein, warum psychische Erkrankungen nach wie vor oftmals als Tabu gelten und man sich lieber mit psych. Problemen zur Arbeit quält bis irgendwann gar nix mehr geht.

    Ob und inwiefern ihre psych. Erkrankung auf die Schule zurück zu führen ist,

    a) geht niemanden etwas an (wenn überhaupt kann die Kollegin auf freiwilliger Basis ein BEM Gespräch führen, wo so etwas thematisiert wird (und dann geschaut wird, inwiefern man demnächst Abhilfe schafft)

    b) hat das das Kollegium / die Schulleitung nicht auf Stimmigkeit zu überprüfen.

    Außerdem soll man sie genau deswegen in Ruhe lassen, damit sie sich erholt!


    Wenn besagte Kollegin im Koma liegen würde oder das Bein gebrochen wäre, würde man ihr ja auch nicht unterstellen, dass sie den entsprechenden Zustand herbeigeführt hätte bzw. absichtlich eine Krankschreibung bis zu den Sommerferien forciert um das Noten geben zu vermeiden!

    In einer gut funktionierenden Schule

    a) werden die Klassenarbeitsnoten regelmäßig an einem zentralen Ort dokumentiert

    b) werden ggf. auch Quartalsnoten irgendwo zentral dokumentiert (muss nicht, kann).

    c) finden ggf. regeölmäßig Konferenzen statt, wo über den Leistungsstand der SuS gesprochen wird (muss nicht, kann).

    d) holt sich die Klassenleitung zumindest bei den Elternsprechtagen Infos über die SuS ein.


    Vll. sollte jede Schule darüber nachdenken, dass ein solches "Backup" eingeführt wird, um genau solchen Fällen wie "Wie steht das Kind denn jetzt?/ was können wir schreiben?" zu vermeiden.

    Zum einen stehen einer Kollegin/ einem Kollegen bestimmte Lerngruppen nicht zu. Deine Schulleiterin hat sich etwas dabei gedacht, wenn sie die entsprechenden Stunden so verteilt.

    Wenn du genauere Gründe wissen möchtest, frag nach, ggf. über den Lehrerrat.

    Ich bin froh, wenn ich nicht jedes Jahr die gleichen Lerngruppen habe, da man ansonsten tagaus tagein im gleichen Trott weitermacht.

    Fachfremd unterrichten kann neben Nachteilen auch Vorteile haben.

    Wenn es dir nicht zusagt und du dich nicht mehr gebraucht fühlst: Stelle Versetzungsanträge.

    Versuche mit KuK, die das Fach nicht fachfremd unterrichten, zu kooperieren (gemeinsam planen, Unterrichtsmaterial austauschen, ...)

    Ich muss mich im nächsten SJ auch in ein neues Aufgabenfeld einarbeiten. Ich freue mich drauf und versuche eben mit den dafür ausgebildeten KuK zu kooperieren. Durch das Studium habe ich gelernt, mich schnell in (fremde) Gebiete einzuarbeiten!

    Ich bin gespannt. In Münster gab es im Juli/ August 2021 eine Entscheidung von der BezReg bzgl. der Genehmigung einer Gesamtschule, die Frau Feller erläuterte (https://www.allesmuenster.de/b…nt-gesamtschule-roxel-ab/)

    Mittlerweile gibt es ein neues Gutachten, das keine Bestandsgefährdung der Gesamtschule Billerbeck/ Havixbeck sieht. Der Ball liegt nun wieder bei der BezReg.


    Ich sage mal so:

    a) Ja, ich kenne sie

    b) Ich hoffe das Beste

    c) bin ich wegen der o.g. Entscheidung der BezReg zwiegespalten, ob sie sich nicht wie ein Fähnlein im Winde dreht ...

    Ich trage FFP2-Maske und kenne weitere Angehörige der Risikogruppe denen man das wie mir nicht direkt ansieht und die ebenfalls FFP2-Maske tragen.

    Ich trage auch FFP 2 Maske, auch im Freien (bei größeren Menschenansammlungen, auch wenn ich diese Personen kenne), in der Schule, beim Einkaufen.

    Teilweise werde ich aber auch komisch angeschaut, wenn ich im Freien noch ne Maske trage. Ist mir aber auch egal. Es ist meine Gesundheit!

    Bei uns gibt es definitv Gespräche. Die SuS sollen sogar Wünsche äußern, die dann i.d.R. auch erfüllt werden.

    Wenn man das Abitur ablegt, sollte man in der Lage sein, alle Themen zu beherrschen.

    Erst Recht, wenn man entweder nur durch eine Bestehensprüfung das Abitur bestehen kann oder wenn man durch die mdl. Prüfung seinen Schnitt nach oben ziehen kann.

    Das Leben ist kein Wunschkonzert. Wenn man an der Uni oder in der Ausbildung seine Prüfungen hat, interessiert es auch keinen, welche Themen man sich wünscht. Entweder man lernt und besteht oder man lernt nicht und besteht nicht.


    Wir haben aber auch immer Diskussionen:

    Im schriftlichen Abi gibt es fokussierte Themen, gibt es die im mdl Abi auch? Nö! Davon abgesehen, können auch bei der Abiklausur nicht fokussierte Themen dran kommen.

    Ja, aber Frau oder Herr sowieso grenzen vorher auch die Themen ein! Fragt man besagte Lehrkraft, bleibt von der Behauptung nicht viel über (falls man überhaupt nachfragt, da man die Masche kennt. Und selbst wenn ... ich würde es nicht machen).

    Habt ihr gerade in Corona-Zeiten nicht mehrere Nachschreibetermine? Wir kommen pro Halbjahr mit einem Termin gar nicht aus, sondern benötigen mind. 2 Termine.

    Ansonsten sagst du deinem Schulleiter, dass die Koordinatorin das entschieden hat. Formalrechtlich musst du glaube ich erst mal angehört werden.

    Ich habe leider eine relativ monotone Redensart und habe meistens zu den Schüler innen ein sehr gutes Verhältnis so dass diese im Unterrichtsbesuch auch gut mitarbeiten wollten jedoch konnten Sie du ich meine gesetzten Impulse nichts anfangen

    Das ist nicht gut. Versuche ggf. an deinen Impulsen zu arbeiten. Überlege dir genau, was du fragen willst und wie die SuS antworten könnten und woran es scheitern könnte, dass sie den Impuls nicht richtig umsetzen können.

    Dazu kam noch das zwischen der letzten Stunde vor dem Besuch und der Besuchsstunde sehr viel Zeit lag so dass sie bestimmte Aufgaben nicht mehr lösen konnten

    Leider - gerade im 2. Halbjahr - ein Alltagsproblem. Deshalb zu Beginn noch mal kurz wiederholen, was gemacht wurde (kann gut über Hausaufgaben geschehen. In diesem Rahmen könnte man kurz auf typische Probleme eingehen).

    Flipper79 Da haben wir uns gekreuzt. Danke für die Beiträge zur rechtlichen Lage in eurem Bundesland!

    Das scheint mir hier der beste Ansatzpunkt für eine Argumentation über die rechtliche Schiene. Vorher wäre aber noch zu klären, wie "Tests" laut der Quelle definiert sind. Wäre beispielsweise ein Vokabeltest also auch ein Test im Sinne der betreffenden Verordnung/Erlasse/...?

    Tests:

    Dürfen max. 15 Min dauern.

    Nur den Stoff der letzten 2 - 3 Stunden umfassen

    Ich frage mich nur, ob dieses "wunderschöne Ritual" rechtlich zulässig ist.

    "In der Primarstufe und in der Sekundarstufe I werden grundsätzlich nicht mehr als zwei Klassenarbeiten in einer Woche geschrieben. Dies beinhaltet auch mündliche Leistungsüberprüfungen in modernen Fremdsprachen anstelle einer Klassenarbeit. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Schulleitung.

    Pro Tag darf nur eine schriftliche Klassenarbeit geschrieben oder eine mündliche Leistungsüberprüfung in modernen Fremdsprachen durchgeführt werden. An diesen Tagen dürfen keine anderen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden, zum Beispiel keine Tests.

    Nach Möglichkeit sollen in Wochen mit zwei Klassenarbeiten keine zusätzlichen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden."

    Quelle: https://www.schulministerium.n…eine-zeugnisnote-zustande


    Wir haben schon Probleme in den Hauptfächern 2 Klassenarbeiten pro Woche unterzubringen (und nicht mehr) und dafür zu sorgen, dass die Arbeiten gut verteilt sind. Man denke v.a. an die kurzen Wochen im 2. Halbjahr.


    Außerdem:

    "Die Leistungsbewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Grundlage der Leistungsbewertung sind alle von der Schülerin oder dem Schüler im Beurteilungsbereich "Schriftliche Arbeiten" und im Beurteilungsbereich "Sonstige Leistungen im Unterricht" erbrachten Leistungen. Beide Beurteilungsbereiche sind angemessen zu berücksichtigen"

    Quelle: wie oben.


    Sonstige Mitarbeit kann ja wohl nicht heißen: Jede (zweite) Woche ein Test.

    Ich hätte noch eine Frage bzgl der Verbesserung der Ordnungsgruppe in NRW. Ich verstehe diesen Zusatz nicht:

    "Eine Verbesserung über die Ordnungsgruppe 2 hinaus kann nicht erfolgen!"


    Weiß jemand um die Bedeutung?

    Wenn du Ordnungsgrippe 2,1 hast, kannst du auf 2,0 kommen. Von 2,0 aber nicht auf 1,9

    Ich würde auch in jedem Fall eine Lehrperson da lassen. Das wurde auch schon so gemacht als ich noch Schülerin war. Ich kann auf keine Verordnung verweisen, aber durch die Aufsichtspflicht ergibt es sich ja quasi von alleine. Wir sind keine Ärzte und weißt du, ob hinter Kopfschmerzen am Ende nicht doch etwas anderes steckt?

    Eben drum! Wir Lehrkräfte müssen schon im normalen Schulbetrieb mit dem Kind bzw. dem Krankenwagen ins Krankenhaus fahren, wenn es in den unteren Jahrgangsstufen ist (es sei denn, ein Erziehungsberechtiger ist schnell genug vor Ort und kann die Begleitung übernehmen).

    Insofern würde ich als Lehrkraft immer beim kranken Kind bleiben (außer bei Volljährigkeit).

    Bei uns schreiben auch die Klassenlehrkräfte, wenn eine Schülerin/ ein Schüler Material benötigt, da er in Quarantäne ist (in der Oberstufe die Jahrgangsleitung).

    Ansonsten ist es mir egal, wie viele KuK/ SuS an Corona erkrankt sind.


    Wenn ich für jede Schülerin/ jeden Schüler, die fehlt, die Klassenarbeit verschieben müsste, hätte ich vermutlich bei der Zeugnisausgabe nicht wirklich viele Klassenarbeiten geschrieben.


    Digitale Klassen-/ Kursbücher haben wir nicht. Aber es wäre praktisch, da ich oft in Fachräumen unterrichte und die SuS das Klassenbuch entweder dort liegen lassen oder im Klassenraum und dann die Sucherei losgeht (oder ich schleppe es denen hinterher).

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