Wer nicht mit dem Auto fahren will? Dieser Wille zur Nichtleistung ist meiner Meinung nach genau so irrelevant wie der Wille an einem bestimmten Wochentag nicht arbeiten zu wollen. Im Zweifelsfall muß man dann auch mit den Konsequenzen klarkommen, also in letzter Konsequenz einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis wegen Arbeitsverweigerung.
Ich habe auch ein Auto und möchte auch nicht darauf verzichten. Es gibt aber genügend viele Kolleg:innen, die ich kenne, die aus unterschiedlichen Gründen kein Auto besitzen. Für mich gehört es nicht zu den Pflichten als Lehrkraft, dass ich ein Auto und einen Führerschein besitzen muss. Wenn man möchte, dass ich mit dem Auto von A nach B komme, muss der Dienstherr einen Dienstwagen zur Verfügung stellen ... oder alternativ die Kosten hierfür übernehmen.
Statt über Abordnungen nachzudenken, hätte die Politik eher agieren müssen und den Lehrerjob attraktiver machen müssen/ können/ sollen.