Mit der Interpretation wäre ich vorsichtig. Bedenke bitte, dass jeder Nutzer von WhatsApp zwangsläufig auch Daten im Sinne der DSGVO verwaltet. Sobald dies im beruflichen Kontext geschieht, stehe ich als erstes vor dem Problem, dass mir in NRW die Nutzung privater Endgeräte zur Verarbeitung von Schülerdaten untersagt ist . Und ehrlich gesagt habe ich, gerade als Tarifbeschäftigter, nicht das geringste Interesse daran mich arbeitsrechtlich angreifbar zu machen.
Ich als Beamtin auch nicht und wenn es "nur" Stress mit der Schulleitung ist.
Und was macht man mit SuS, die aus welchen Gründen auch immer kein WhatsApp haben?
Meine Tochter hatte im Mathekurs Klasse 11/12 eine whatsapp-Gruppe mit dem Mathelehrer und dem Kurs. Bis 18 Uhr hat er geantwortet. Oft hatten die Schüler das gleiche Problem mit den Hausaufgaben und es hat gereicht, was der Lehrer einem antwortet. Es ging eigentlich fast immer um unterrichtliche Themen. Meine Tochter fand es super, aber er ist auch ein Lehrer, der einem nach U.schluss noch allein was erklärt hat.
Das geht auch mit Moodle, IServ, Teams (chat-Funktion) [soweit Teams genutzt werden darf im jeweiligen BL].
Und wenn ich Schüler*in xy eine Frage beantworte und sie/ er die Antwort bei WhatsApp postet, so ist es ihre/ seine Entscheidung.
Und wenn ich in IServ / Moodle & Co antworte, kann ich auch ohne datenschutzrechtliche Probleme SuS-Lösungen bewerten.
Uns ist es ausdrücklich verboten auch mit Eltern via WhatsApp Kontakt aufzunehmen. Wir sollen sie anrufen und/ oder ihnen ne Mail schreiben und/ oder ihnen über die SuS mitteilen, dass wir mit ihnen sprechen möchten (oder ihnen Termine mitteilen möchten)