Beiträge von Flipper79

    Hallo zusammen,


    ich habe mich auf mehrere Planstellen in NRW beworben, Bewerbungsfrist war Ende Mai. Bisher habe ich noch nichts von den Schulen bezüglich Vorstellungsgesprächen gehört.


    Hat jemand von euch schon Einladungen erhalten oder weiß wann die Bewerbungsgespräche abgehalten werden?


    lg

    Hallo Klöni,


    bei uns in NRW können drei Prüflinge, wenn sie direkt hintereinander geprüft werden und eine Kontaktaufnahme der Schüler nicht möglich ist, die gleiche Aufgabenstellung erhalten.


    Kannst Du nicht noch mal mit der Oberstufenleiterin sprechen? Bei uns wurden aus organisatorischen Gründen auch nach Bekanntgabe des Prüfungsplans noch Veränderungen vorgenommen. Die Schüler konnten sich via I-net über die Änderungen informieren. Zudem wurden die aktuellen Pläne immer in der Schule ausgehängt.


    Lg Flipper

    @ Schneeman: In meinem BL kann man als SII- Lehrer, der z.B. seine Ausbildung an einem Gym gemacht hat, an allen Schulen der Sekundarstufe I (außer Förderschule) sowie in der gymnasialen Oberstufe / Berufskollegs arbeiten. Für manche ehemals SII-Lehrer ist es an einer Haupt- oder Realschule angenehmer zu unterrichten.


    lg

    Hallo KatjaK,


    hast du evtl. geeignete Karikaturen? Wenn Du diese auf den OHP legst, könntest Du mit den Schülern darüber diskutieren.


    Eine weiter Möglichkeit wäre eine Art Podiumsdiskussion / Pro- und contradiskussion o.ä. Die Schüler sollen zu diesem Thema selbst recherchieren / sich ihre Meinung bilden und diese dann vertreten. Vll. gibt es ja konträre Meinungen, sodass ihr eine echte Pro- und Contra Diskussion führen könnt.


    Lg Flipper

    Hallo lucylue,


    soweit ich weiß werden (zumindest bei uns in NRW) alle Kandidaten, die sich beworben haben bis zu einer bestimmten Ordnungsgruppe vorgeladen (falls eine Auswahl getroffen werden muss). Hier spielt es keine Rolle, in welchem BL man das Referendariat absolviert hat. Für die Einstellung ist dann nebne den Zeugnisnoten auch relevant, wie der Bewerber ins Schulprofil passt, wie gut er das Anforderungsprfil der jeweiligen Stelle erfüllt.
    Ein ehemaliger Mitreferendar von mir hat ohne Probleme in Berlin eine Stelle gefunden, die Schwester einer ehmaligen Komiltionin (Referendariat und Studium in NRW) hat sofort eine Stelle in Bayern gefunden.




    Lg Flipper

    Hallo zusammen,


    in diesem Zusammenhang habe ich noch ne Frage: Kann ich von der Schulleitung / den Kollegen gezwungen werden meine private Telefonnummer an Schüler rauszugeben? Ich habe ja kein Problem damit in Ausnahmefällen meine Mailadresse raus zu geben, aber private Telefonnummer (sei es Festnetz oder Handy) geht mir zu weit, da ich irgendwann auch mal meinen Feierabend genießen möchte. Kollegen kennen meine private Rufnummer, dagegen habe ich nichts


    Lg Flipper

    Hallo Lunafee,


    du bekommst die Sommerferien defintiv bezahlt. Selbst wenn der Vertrag mit dem letzten Schultag endet und ein anderer Anschlussvertrag sicher ist, würde extra ein Änderungsvertrag gemacht, sodass du die Ferien bezahlt bekommen würdest.
    Die Kollegen, die die Sommerferien nicht bezahalt bekommen, sind solche, die vorraussichtlich keinen direkten Anschlussvertrag nach den Sommerferien haben. Allerdings reicht es, wenn sie am letzten Schultag ihren Anschlussvertrag sicher haben.


    lg

    Hallo Dopamin82,


    wie Dani86 schon richtig erwähnte, kann sie nach dem Studium (sogar nach dem Referendariat an einem Gym) später an einer Realschule unterrichten. Sie könnte sogar an einer Hauptschule unterrichten. Für Förderschulen würde sie in der Regel ein Zusatzstudium benötigen (wobei es ggf. auch Ausnahmen geben kann - da bin ich mir aber nicht sicher).


    Lg Flipper

    Hallo Hasi007,


    ich würde auch noch einmal mit der Referendarin sprechen und vielleicht auch einen AKO bitten bei dem Gespräch dabei zu sein. Vielleicht sieht sie es dann eher ein, dass ihr Kleidungsstil nicht passend ist.


    lg Flipper

    Hallo leerkörper,


    ich weiß nicht, wie es bei euch in Bayern läuft (bzw. wie es als Quereinsteiger ist). Ich weiß nur, dass man bei uns in NRW bei einem festen Arbeitsverhältnis an staatlichen Schulen in der Regel mindestens 5 Jahre tätig sein muss und dann einen Versetzungsantrag stellen muss (wobei es sicherlich Ausnahmen geben kann). Dieser kann dann genehmigt oder abgelehnt werden. Diese Freigabeerklärung ist ganz wichtig. Zudem gibt es bestimmte Fristen, bis zu denen man einen Versetzungsantrag stellen muss. Wenn man einen Laufbahnwechsel vornehmen möchte (z.B. von einer Realschule auf eine berufsbildene Schule wechseln möchte), muss man sich glaube ich darüber hinaus auf speziell ausgeschriebene Stellen bewerben.


    Lg Flipper

    Hallo Mamimama,


    danke für die Erklärung. Ich werde mich auf jeden Fall zu Beginn der Osterferien auf den Weg zur Arbeigsagentur machen, damit ich die Fristen nicht verpasse. Hoffen wir, dass das LBV und das Schulamt den Vordruck dann flott ausfüllt.


    Ist die Frist bereits gewahrt, wenn ich mich gemeldet habe, auch wenn das LBV / das Schulamt die Vordrucke noch nicht ausgefüllt hat?


    lg Flipper

Werbung