Beiträge von Flipper79

    @ magister:


    Da gebe ich Dir Recht. Auch ich habe im Seminar vieles über's Schulrecht gelernt (incl. Tipps, wie man sich bei Streitigkeiten mit Eltern verhalten sollte und wie genau man die mündlichen und schriftlichen Leistungen dokumentieren sollte.


    @ Janet: Zudem hat man im Referendariat auch oft genug (z.B. durch Mitrefs, den Gewerksschaften) vieles über den Sinn und Unsinn von beruflichen Haftpflichtversicherungen nebst Schlüsselversicherung gehört.


    lg Flipper

    @ cubinata1: Ok war ne blöe Formolierung. Fahrzeugführer und Halter müssen nicht übereinstimmen. Aber sollte Fahrzeughalter halt schon Führerschein haben. Fahrzeughalter kann natürlich auch Fahrzeugführer sein.


    lg

    Fahrzeughalter ist die Person, auf die das Auto zugelassen ist, d.h. die in den "Papieren" vermerkt ist. Sprich: Fahrzeughalter kann deine Mutter, deine cousine, dein Kumpel sein.
    Fahrzeugführer ist die Person, die das Auto lenkt, die aber nicht mit dem Fahrzeughalter identisch sein sollte (wobei du immer die Papiere dabei haben musst.


    Lg Flipper

    Hallo dacla,


    Förderempfehlungen müssen nur bei Zeugnissen erstellt werden, wenn Note mangelhaft und ungenügend ist (meinetwegen auch noch bei einer 4 -). Sicherlich ist es sinnvoll den Schülern Hilfestellungen zu geben, an welchen Aufgaben sie üben sollten, aber ich habe noch nie Förderempfehlungen bei einem befriedigend und ausreichend (bis vll auch ein ausreichend -) unter die Arbeit geschrieben. Bei schlechten Arbeiten führe ich mit den Schülern lieber ein persönliches Gespräch.


    Lg Flipper

    Hallo Anci,


    da man ein erweiteres Führungszeugnis wegen dirverser pressewirksamer Vorfälle seit Mai 2010, benötigt, musst Du dir ein neues (eben das erweitere Zeugnis) austellen lassen (vorher reichte ein einfaches Führungszeugnis). Im erweiterten Führungszeugnis würden z.B. auch Geldstrafen, die weniger als 90 Tagessätze oder Freiheitsstrafen unter 3 Monaten drin stehen.


    Die Schule schickt diese Annahmeerklräung zur Bezirksregierung, die dann alles bearbeitet. Wie es danach weiter geht, weiß ich selbst nicht, würde mich aber aus gegebenem Anlass auf jeden Fall interessieren (war auch erfolgreich).


    Ich denke mal, dass du von der Bezirksregierung evtl. noch Post bekomemn wirst, wo du ggf. noch irgendwelche Bögen ausfüllen und zurück schicken musst. IRgendwann wird der Vertrag dann zur Schule geschickt, den Du dann unterschreiben musst. Dann bekommst du ne schicke Urkunde (Beamter auf Probe, falls Du verbeamtet wirst), wirst vereidigt und schon kannst du voller Elan in den Schuldienst starten.


    Herzlichen Glückwunsch zur Planstelle :)


    lg Flipper

    Hallo zusammen,


    @ Line: Denke, dass es bei mir eher genetisch bedingt ist (wenn es so etwas gibt). Jedenfalls sind sowohl meine Eltern als auch meine Großeltern immer schlank gewesen / sind es (also auch zu niedriger BMI).


    Bei mir besagt mein BMI, dass ich "leichtes" Untergewicht habe, also nicht sooooooo viel tiefer als in der normalen Bandbreite angegeben.


    Zur Not trinke ich vorher noch ein wenig mehr als sonst (so wird auch die Urinentnahme einfacher. :rolleyes:)


    Lg Flipper

    Hallo zusammen,


    *sfz* dann hoffe ich mal das Beste. Kann ich denn dann wenigstens als angestellte Lehrerin arbeiten, wenn die Verbeamtung schief läuft oder wird mir das dann auf verwehrt?


    lg

    Hallo Mary2010,


    wenn du nachweisen kannst, dass die Übersetzung maschinell geschehen ist (meist ja durch das schlechte Englisch), würde ich den Schülern sagen, dass zumindest in diesem Punkt keine eigenständige Leistung erbracht ist und diesen Teil mit ungenügend bewerten.
    Schau mal nach, ob der Orignialtext auch aus dem I-net stammt. Dann hätten die Schüler auch in diesem Punkt keine eigenständige Leistung erbracht.


    Wenn du gnädig gestimmt bist, gibst du ihnen eine allerletzte Chance die Übersetzung zu verbessern (natrülich wirkt sich das ganze auch auf die Rerfartsnote aus).


    Lg

    Hallo hopless,


    mhm also ich denke schon, dass die Fachleiter sich darüber Gedanken machen, welche Note sie geben (v.a. wenn es um 4 oder 5 geht.). Hast du nach den Unterrichtsbesuchen nach der Note für die Stunden gefragt? Gerade bei den letzten Besuchen war ich an den Noten interessiert (schon allein um ein Feeling für die Examensstunde zu bekommen).


    Immerhin hast Du (zumindest war es bei mir so) bei den letzten Besuchen ein Anrecht auf die Noten für die letzten Besuchsstunden (auf die Vornote sowieso). Aber:


    1) Selbst wenn Du die Vornoten gekannt hättest, wären dir nicht so viele Alternativen geblieben (außer nicht anzutreten, aber dann wärst du ohnehin durchgefallen).
    2) Selbst wenn die Vornoten beide vier oder meinetwegen auch drei oder besser gewesen wären, hättest Du mit zwei Fünfen die Prüfung ohnehin nicht bestanden.


    Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Prüfer / Fachleiter dich absichtlich durchfallen gelassen haben.


    lg Delfin

    Hallo Julie31,


    du hast drei Werktage Bedenkzeit (diese Frist ist in dem Einstellungsangebot vermerkt). Mögliche Entscheidungskriterien:


    - Schulprogramm
    - Eindruck im Gespräch
    - Lage / Umfeld der Schule / Schülerklientel
    - Verkehrsanbindung
    - Ausstattung der Schule
    - ...


    Bezüglich der ORdnungsgruppen hat Boing Recht.


    Viel Erfolg


    lg

    Hallo Gosford,


    ich mache auch schriftliche Vorgaben z.B. zur Länge des Rerferats, ggf. zu Inhalten, die in dem Referat auf jeden Fal zu Sprache kommen sollten. In den höheren Jahrgängen (Klasse 8 und höher) sollen die Schüler bei mir i.d.R. Powerpointpräsentationen erstellen. Auch hier mache ich z.B. zum Umfang der PP Vorgaben. Den erstellten Text kann ich dann jederzeit wieder hervorholen und in den anderen Klassen / Stufen wieder verwenden (bis auf die Inhalte).


    Lg

    Hallo hopeless,


    ich würde noch mal mit der HS-Leiterin Kontakt aufnehmen und nachfragen. Inwiefern das ganze erfolgreich sein wird, vermag ich nicht zu sagen. Verlieren kannst Du ja eh nichts mehr.


    lg

    Hallo hopeless,


    Ich habe nach der 1. Stunde nur kurz von meinem Ausbildungslehrer eine Rückmeldung bekommen. Mein AKO war gar nicht in den UPP's drin.


    Die Prüfungskommission (bis auf den bekannten Seminarausbilder eventuell) kennt deine Vornoten gar nicht.


    Ich weiß auch nicht, ob man - wenn man während des Tages krank wird - beide UPP's wiederholen darf oder nur die UPP, die ausgefallen ist. Ich meine, dass die 1. dann gewertet wird.


    lg

    Gibt es bei euch in Hessen die Möglichkeit eines Tauschverfahrens? Bei uns in NRW kann man (oder konnte man zumindest) in einem Onlineportal nach Tauschpartnern suchen. D.h. man gab seine Fächerkombi und sein zugewiesenenes Studienseminar an. Dann konnte man Wünsche nach anderen Seminarstandorten äußern. Mit Glück konnte man einen Tauschpartner finden.


    lg

    Hallo hoplesss,


    Zitat

    Sagt man so etwas zu jemandem, der sich gerade zwei Fünfen in den UPP's abgeholt hat?


    noch eine kurze Nachfrage: Warst du im Kolloquium? Bei zwei Fünfen bzw. sogar bei einer vier und einer Fünfwird man doch im Normalfall gar nicht mehr zum Kolloquium zugelassen. So kenne ich es zumindest. Allerdings kann man aus der Tatsache "Trotz 2 Fünfen zum Koolloquium zugelassen" leider keinen Rechtsanspruch geltend machen (sagte unser Hauptseminarleiter, da es so etwas schon mal gab).


    Lg

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