Ich stimme schnurps zu. Der Beamtenstatus kann auch nachträglich aberkannt werden, wenn man beim Gesundheitsamt falsche Angaben gemacht hat.
lg
Ich stimme schnurps zu. Der Beamtenstatus kann auch nachträglich aberkannt werden, wenn man beim Gesundheitsamt falsche Angaben gemacht hat.
lg
Danke Stefan für's Reapieren!
lg
Danek für eure Antworten!
Djino: Ich weiß nur, dass bei uns in NRW eine weibliche Lehrkraft verpflichtend ist.
An unserer Schule sollen Lehrer - sei es wenn sie z.B. auf Fortbildung oder auf Klassenfahrt gehen, sei es, wenn sie krank werden, dem Vertretungslehrer Aufgaben zukommen lassen sollen (in der Oberstufe soll man die Schüler mit Aufgaben versorgen).
Ich wrde mir auf jeden Fall dann morgen die Genehmigung meines SL einholen.
Lg
Ich weiß nicht, ob es in deinem BL auch geht, aber Schulen suchen sehr oft Vertretungslehrer. Am besten an den Schulen anrufen und Interesse bekunden.
Lg Flipper
Hallo KatjaK,
folgende Internetseiten sind hilfreich:
http://www.schulportal.de/ (Du brauchst eine Bestägigung Deiner Schule, dass Du Lehrerin bist. Ich weiß aber nicht, ob auch etwas für Nawi speziell dabei ist, aber für die naturwissenschaftlichen Fächer gibt es definitiv Unterrichtsmaterial).
lg Flipper
Hallo zusammen,
es geht um eine mehrtägige Kursfahrt mit nicht volljährigen Schülern. Da auch SchülerInnen dabei sind, muss ja eine weibliche Lehrkraft mit. Ich habe heute mit dem Kollegen, der die Kursfahrt begleitet gesprochen und würde sehr gerne mitfahren.
Muss mir die Schulleitung noch eine Genehmigung erteilen oder reicht es, wenn ich auf einem Bogen, auf dem die Anzahl / Namen der TeilnehmerInnen und die Namen der BetreuerInnen notiert werden, unterschreiben bzw. diesen Bogen ausfülle?
Kann die Schulleitung mir diese Fahrt verwehren? Ich hätte den Vorteil, dass ich - da es sich um einen Differenzierungskurs handelt - alle SchülerInnen aus diesem Kurs kenne, da ich sie in einem anderen Fach unterrichte. [Ich würde auch auf eine Erstattung der Reisekosten etc. verzichten]
Lg Flipper
@ entnervt: Ich weiß von einer Kollegin, dass sie ihre beiden letzten Unterrichtsbesuche spätestens bis zu einem bestimmten Monat xy abgelegt haben muss. Aus verschiedenen Gründen macht sie einen der beiden Besuche jedoch schon deutlich früher (also einige Monate früher). Das 2. Gutachten schreibt der Schulleiter jedoch eben erst zu dem Stichtag.
Ich glaube in ihrem Gutachten (1. Gutachten) stand bereits, ob sie sich bewährt hat oder nicht.
lg
Warum wiederholen? Bei uns in nrw ist es so, dass sich das Ref nur verlängert ab einer bestimmten Fehlzeit. Wiederholen muss (bzw. kann) man bei uns nur, wenn man durch Prüfung fällt.
lg
Ich weiß nur von einer Kollegin, deren Kind plötzlich erkrankte, dass sie freigestellt wurde vom Dienst für einige Zeit. Diese Zeit war für sie ausreichend.
lg
Hallo Susannea,
ich weiß nicht, ob Dir dieser Link hier weiterhilft
Ich finde die Aussagen dort sehr hilfreich.
lg
ZitatOriginal von Sissymaus
Flipper, meinst Du Dezember??
Anfang / Mitte September ist ja schon rum!
.
Sry. Ich meinte Anfang / Mitte November. Früher (bevor die Schule wöchentlich einstellen durften) gab es 4 Ausschreibungstermine
- September (relativ wenige)
- November (viele)
- dann noch mal irgendwas im März glaube ich (auch relativ wenige)
- Mai (viele)
Dennoch werden oft erst wieder im November / Mai viele Stellen ausgeschrieben. Einige wenige Stellen werden auch zwischendurch ausgeschrieben.
lg
Hallo MarioW53,
das Problem ist, dass die Refs erst im Oktober / November fertig werden und die Schulen deshalb erst im November sehr viele Stellen einstellen. Warte mal bis Anfang / Mitte September. Dann werden wohl viele neue Stellen eingestellt, denke ich.
lg
Hallo Van,
nach dem Du das Ref unterbrochen hast, musst du dich (NRW) bei der Bezirksregierung neu bewerben. Dann kannst Du erneut Wünsche für den Seminarstandort äußern. Schule legt ja Seminar fest.
Lies dir am besten mal die OVP durch. Dort steht alles wesentliche drin.
lg
Hallo Van78,
man kann aus familitären Gründen defintiv das Ref abbrechen. Man kann sogar ganz aus dem Ref aussteigen. Wichtig ist, dass Du mit dem Seminar sprichst und denen diesen Grund vorträgst. Dann kannst Du wieder ins Ref einsteigen, wenn Du möchtest.
Berufliche Weiterqualifizierung (z.B. erneutes Studium, Promotion) geht auch.
Allerdings wird dir dieses 1/2 Jahr angerechnet. Deine Beurteilungen deiner Seminarleiter, dieses Schulleiters wandern in die Akte. Dein neues (oder altes Seminar) erhalten Kenntnis davon dann.
Also:
1. Schritt: Gespräch mit Seminar. Dort kann man dich auch beraten.
2. Schritt: ggf. parallel zu dem 1. Schritt: Gespräch mit der Schule.
Lg
Hallo zusammen,
was macht ihr, wenn ihr feststellt, dass eure Schüler bei Referaten bzw. dem Erstellen der Präsentationen diese 1:1 aus dem Internet kopiert haben (ggf. aus unterschiedlichen Quellen)? Ich habe es vorher ausdrücklich gesagt, dass dieses nicht geschehen soll. Nach der ersten Durchsicht haben die meisten Gruppen ihre Präsentationen einfach abgeschrieben bzw. kopiert.
Eine eigenständige Leistung ist es ja definitv nicht. Darum werde ich den Schülner nächste Stunde erst mal eine Ansage machen und ich tendiere auch dazu den betreffenden Schülern für die Präsentation eine 6 zu geben. Möchte nur auf der sicheren Seite sein, falls sich die Eltern beschweren. Die "Beweismittel" behalte ich natürlich. Am Ende kommt ein Schüler auf die Idee die Präsentation zu ändern.
lg Flipper
Warum sollte er nicht?
lg
ZitatOriginal von Ruhe
Ich habe mein Referandariat auch in Thüringen gemacht. Es fing damals (2002) am 1. September an. Am ersten Seminartag (und nicht irgendwann davor) war die Vereidigung. Da waren die Sommerferien ja auch vorbei.
Wenn das immer noch so ist, dass die Vereidigung am ersten Seminartag ist, dann müsste das doch bei dir hinhauen?
es sei denn der offzielle Einstellungstermin (z.B. 1.9.) fällt auf einen Sonn- oder Feiertag. Dann findet Vereidigung am Werktag zuvor statt. So war es bei mir. Ref. begann am einem 1.2. Das war aber ein Sonntag. Vereidigung fand am Freitag vorher statt. Gilt für NRW)
lg
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