Beiträge von Flipper79

    Schwangerschaft darf kein Grund sein, jemanden nicht einzustellen. Solche Fragen in Vorstellungsgesprächen sind nicht zulässig. Auch wenn die Schwangerschaft sichtbar ist, darf ein Schulleiter einen Bewerber nicht mit dem Grund der Schwangerschaft ablehnen.


    Lg

    Ich streiche Rechtschreibfehler in Tests zwar an, bewerte sie aber nicht mit.
    In Oberstufenklausuren führt jedoch eine Ansammlung von Verstößen gegen die grammatikalische Ordnung oder gegen die Orthographie zu einem Punktabzug (meistens gebe ich z.B. Punkte für die Ordnung, für das Verwenden von Fachbegriffen, für die richtige Rechtschreibung etc.)
    Wie es in Fremdsprachen gemacht wird, weiß ich nicht.


    Lg

    Zitat

    Original von MagicMoment
    wenn ich als Schüler 10 Tage einem Lehrer wegen einer Strafsache nachlaufe, dann kann der Schüler doch garnicht so ein schlimmer sein oder?


    Ich kenne keinen Schüler der sich nicht zu benehmen weiß , dann aber 10 Tage artig einer Strafarbeit nachläuft, [...]



    Ich kenne auch keinen Schüler, der unbedingt seine Strafarbeit erledigen möchte.


    Ich finde auch gut, wie Du gehandelt hast. :D Vorbildliche Lehrerin!


    Lg

    Hallo zusammen,


    bis Ende November können NRW-Gymnasien bekanntlich entscheiden, ob sie einen Antrag stellen möchten, am Versuchsmodell "G9" teilzunehmen, sprich für einen bestimmten Zeitraum (Modell läuft im SJ 2023/24 aus)den Scülern ermöglichen wieder nach 9 Jahren Gymnasialzeit ihr Abi zu machen?


    Allerdings können nur 10% aller Gymnasien in NRW an diesem Versuchsmodell teilnehmen und das "neue" G9-Modell ist nicht G9 nach alter Machart, so reduziert sich die Gesamtwochenstundenzahl pro Jahrgangsstufe z.B. nur ca um 1 Stunde im VErgleich zu G8.


    --------


    Das Gymnasium , an dem ich unterrichte, nimmt nicht an dem Versuchsmodell teil.


    Lg Flipper

    Zitat

    Original von Hermine
    Nochmal, am besten fett: Beim dem Examensschnitt geht es "nur" um die Verbeamtung! Warum ist es so schwierig, das zu verstehen?


    Wenn ich Hermine richtig verstehe: Die Threaderstellerin kann sich bewerben. Die Frage ist halt nur, ob sie ein Stellenangebot bekommt. Wenn ein Schulleiter ihr eine STelle anbietet, wird sie nicht verbeamtet, kann aber als angestellte Lehrerin arbeiten.


    lg

    Ich weiß nur wie es in NRW ist: Wenn ein Prüfer erkrankt ist und ein Ersatzprüfer bestellt wurde, muss man unterschreiben, dass man mit dem Prüferwechsel einverstanden ist und nicht gegen die erteilte Note Widerspruch einlegt. Alternativ kann man sagen: Nein, ich möchte keinen Prüferwechsel. Das hat dann aber zur Folge, dass man zu einem neuen Thema (in beiden Fächern!) an einem anderen Tag einen neuen Entwurf schreiben muss und die Prüfung an einem anderen Tag ablegen muss.
    Diese Unterschrift des Prüflings kann zur Not auch 1 Minute vor dem Zusammentreten der Prüfungskommission oder im Extremfall (wenn Prüfer im Stau steht) 1 Minute vor Stundenbeginn sein.


    Lg Flipper

    Hallo Hans,



    ich kann es nur von mir sagen (kein Seiteneinstieg, NRW). Man hat i.d.R. 3 Werktage Bedenkzeit. Bis zu diesem "Stichtag" musste von meiner Seite eine Stellenzu- bzw. absage erfolgen. Da dieses meine Wunschschule war, habe ich direkt unterschrieben. Mit der Unterschrift war ich vom weiteren Bewerbungsverfahren ausgeschlossen, d.h. durfte auch die anderen Vorstellungsgespräche, die ich an dem Tag noch hatte, nicht mehr wahrnehmen. In den Unterlagen, die von mir unterschrieben wurden, stand drin, dass ich mich verpflichte die Stelle dauerhaft anzutreten.
    Letztlich würde ich sagen: Wenn man einmal unterschrieben hat, kommt man aus dem Vertrag nicht mehr raus. Wenn du dir also nicht ganz sicher bist: Nimm die Bedenkzeit in Anspruch!


    Lg Flipper

    Ich finde es übertrieben ein Kind nur wegen ADS und ggf. LRS auf eine Förderschule zu schicken. Zuerst sollten alle anderen Fördermöglichkeiten und / oder Therapiemöglichkeiten ausschöpfen! Als Mutter würde ich auf die Barrikaden gehen, da die Gefahr besteht, dass meinem Kind die ganze Zukunft verbaut wird.
    Sowohl für ADS als auf für LRS gibt es andere Möglichkeiten als ein Kind zur Förderschule "abzuschieben"


    Lg

    Hallo Skylar,


    ich würde die Zeit bis zum Ref lieber genießen, da die Ref-Zeit ziemlich stressig wird.


    Ein Bekannter von mir hat sein 1. Staatsexamen auch nicht gerade mit einer Traumnote abgeschlossen. Er kam allerdings im Referendariat bestens klar und hat im 2. Staatsexamen eine sehr gute Leistung gezeigt. Ihn liegt der Umgang mit den Schülern viel mehr als der theoretische Kram an der Uni.


    Lg Flipper

    Hallo Peselino,


    ich habe die Beiträge von Porschegirl gelsen. Als Lehrerin würde ich mich über solche Eltern freuen. Darum bemitleide ich die Kollegin, die mit den Kids die Fahrt unternimmt ebenfalls sehr. Auf mich macht die Mutter auch einen gluckenhaften Eindruck.
    Aber der Sohn hat es wohl auch nicht leicht bei einer solchen Mutter. *kopfschüttel*


    Ich war - als wir mit der Grundschule eine mehrtägige Klassenfahrt gemacht haben - froh und stolz mal einige Nächte wonaders schlafen zu dürfen. Man fühlt sich dabei so erwachsen. Klar, etwas Heimweh ist normal.


    Lg

    @ Lieselotte: In NRW kann man mit jeder Note, solange beide Examen bestanden sind, in den Schuldienst eingestellt und verbeamtet werden (solange man noch nicht älter als 40 Jahre alt ist). Es tritt nur das Problem auf, dass man mit einem schlechteren Examen länger suchen muss als mit einem guten Examen.


    lg

Werbung