Beiträge von Flipper79

    Hallo KApri84,


    keine Angst: Um nicht Beamter auf Lebenszeit zu werden, muss schon etwas gravierendes passieren: Wie du schon sagtest Tafelsilber klauen, gegen Sicherheitsvorschriften verstoßen, handgreiflich gegenüber Schülern werden, whatever.
    Du hast ja (zumindest in NRW) 4 Unterrichtsbesuche i.g. (2 im ersten Jahr, die anderen beiden bis zum Ende der Probezeit). Selbst wenn ein Besuch daneben gehen sollte, ist es sicherlich nicht ideal, aber kein Beinbruch.
    In die Beurteilung fließen aber nicht nur die Beobachtungen der Unterrichtsbesuche ein, sondern auch dein sonstiges Engagement in der Schule: Begleitet Du Klassenfahrten, hast Du Sonderaufgaben in der Schule (z.B. Fachvorsitz, Beratungslehrer, ...), bietest Du eine AG an? Weitere Gesichtspunkte: Bist Du zuverlässig? "Schwänzt" du regelmäßig Konferenzen? Wie verhälst Du dich gegenüber den Kollegen, Eltern, Schülern?


    Wenn der Schulleiter nach 3 Jahren meint, dass Du dich nicht bewährt hast, dann kann deine Probezeit verlängert werden (NRW: max. 5 Jahre). Wenn der Schulleiter nach dieser Zeit (ggf. schon nach 3 Jahren) meint, dass Du nicht fähig bist, bist Du für alle Zeiten draußen. Klingt hart, ist aber leider so. Allerdings musst Du schon wer weiß was anstellen, dass Du die Probezeit nicht schaffst.


    Lg

    Sehe auch nicht den Sinn eines extra geschützten Forums, da ich brisante Fälle / spezifische Probleme ohnehin nicht im Internet thematisieren würde. Wie Hamilkar bereits sagte, würde ich diese Fälle mit Kollegen besprechen, da die Lösung mancher Fälle ohnehin speziell auf den betreffenden Schüler abgestimmt werden muss.


    Eine detaillierte Beschreibung wäre hier ohnehin nicht möglich, da jeder Kollege eine Schweigepflicht über schulinterne Dinge hat ...



    Lg Flipper

    @ abaece: Ich habe zwar kein solches Formblatt erhalten, aber in der Schule kann ich meinen Unterricht nicht so intensiv vorbereiten, wie zu Hause. Zum einen ist es im Lehrerzimmer oft zu laut und zum anderen hat man zu Hause sämtliche Unterlagen, Bücher etc. Ich schleppe nicht jeden Tag alle Bücher mit, die für meine vorbereitung notwendig wären. Hinzu kommt, dass man in der Schule oft abgelenkt wird (z.B. Gespräche mit schülern, Kollegen, ...)


    Ich würde an Deiner Stelle etwa abschätzen wie lange man zu Hause seinen Unterricht vorbereitet (ist es der Samstagnachmittag, der Sonntagvormittag, 2 Stunden am Mittwoch nach der Schule etc)?


    lg

    @ Brigitte: Ich kenne es auch so, dass Kollegen häufig störenden Schülern ohne Rücksprache mit dem SL einen ORdnungsdienst beim Hausmeister aufdrücken. Dann wird der KL und die Eltern informiert und fertig. Und wie der kleine grüne Frosch beschrieb, muss der SL bei solchen "Ordnungsmaßmanhemn" nicht involviert werden.


    lg

    Können nicht alle Kollegen, die in der Klasse unterrichten, einen gemeinsamen Plan aufstellen, welche Konsequenzen für ein bestimmtes Fehlverhalten drohen?
    Ansonsten könntet ihr gemeinsam für deinen Unterricht Konsequenzen vereinbaren.


    Lg

    Zitat

    Original von Angestellte
    Also nochmal nicht weniger für die einen, sondern gleich viel (netto) für alle ist mein Ziel. Ist denn das wirklich zu viel verlangt?


    .. verständlich. Immerhin leisten angestellte und verbeamtete Lehrer die gleiche Arbeit und aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es netto einen (großen) Unterschied macht, ob man verbeamtet oder angestellt ist.


    lg

    Hallo dumbledore,


    ich weiß nur wie es bei uns in NRW ist: Wenn wir das Ref aus triftigem Grund abbrechen (z.B. KRankheit, Pflege eines Familienangehörigen, Familienzusammenführung, berufliche Weiterbildung, ...) dann haben wir die Chance das Ref zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufzunehem. Es würde dann an der gleichen STelle fortgesetzt, an der es unterbrochen wurde. Sprich: wenn man nach 1 JAhr abbricht, muss man bei Wiedereintritt noch 1 jahr absolvieren (demnächst wohl nur noch ein halbes Jahr).


    Lg

    Hi Micky,


    hier steht was:


    Zitat

    - die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz für die Verteilung von Anrechnungsstunden zum Ausgleich besonderer schulischer Belastung - die Zuständigkeit der Lehrerkonferenz über Fortbildung zu beschließen - der Mitbestimmung bei der Abordnung von Lehrkräften wenn sie nicht länger als ein Schuljahr andauert. - die Mitbestimmung bei befristeten Einstellungen wenn die Beschäftigungsdauer ein Jahr nicht übersteigt. - der Wegfall der Mitbestimmung bei der Ernennung zur Schulleiterin oder zum Schulleiter. - die Mitwirkung bei der Stellenausschreibung bei Neueinstellungen.


    http://www.vbe-nrw.de/content_…f2e71b57dea43a84275c8767b


    Ich würde dir raten, dich an eine Gewerkschaft zu wenden (wenn du Mitglied in einer bist) und / oder den Lehrerrat bei Bedarf um Hilfe bittest.


    lg

    Zitat

    Original von Ruhe
    Bei mir hat die Methode bei einem verschwundenen Klassenbuch funktioniert (schüler wollte es verschwinden lassen,wegen Eintrag über ihn).


    Kenn ich auch diese Methode ...
    abgesehen davon werde ich nicht den Verdacht los, dass ein Schüler / einige Schüler bei mir auch mal was aus der Tasche gemopst haben (die wohlgemerkt zugemacht war als ich in der Pause kurz raus war.
    Ich denke, dass ein verschwundenes Notenbuch jedem passieren kann (und sei es, dass er es nur verschusselt).


    lg

    Hallo Josephine,


    ich glaube manche Schüler machen sich gar keine Gedanken über die Folgen von Plagiaten. Für sie ist es ein Kavaliersdelikt ... ich weiß es nicht.
    Man redet sich den Mund fusselig ... trotzdem versuchen sie es immer wieder 8o

    würde mal sagen, dass es im Ermessen des Lehrers liegt. Aber wie soll man einen Schüler bewerten, der noch nicht mal in der Hälfte der Stunden anwesend war? ?(

    Zitat

    Original von Bolzbold
    Und Gesamtnoten DÜRFEN wir gar nicht mitteilen, weil diese wie gesagt von der Zeugniskonferenz festgelegt werden.


    [/quote]


    Wäre mir auch neu, dass die Konferenz entscheidet, ob ein Schüler z.B. eine 5 oder eine 4- bekommt auf dem Zeugnis. Immerhin waren die Kollegen nicht in meinem Unterricht dabei.
    Und ich möchte mir in meiner Notenfindung auch nicht reinreden lassen!


    Gut, die anderen Konferenzteilnehmer können mir (wenn es um die Versetzung der Schüler geht) zwar nahelegen dem Schüler vll. keine 5+, sondern noch ne 4- zu geben (wenn er damit seine Versetzung mit Hängen und Würgen erhalten würde oder wenn es Gründe gibt, die in seinem pirvaten Umfeld zu suchen sind z.B. Krankheit, Scheidung der Eltern whatever), aber sie können mich nicht zwingen. Sprich: Wenn ich sage, dass der Schüler aus den und den Gründen eine 5 verdient hat, dann kann ich die 5 auch geben.



    @ Bolzbold: Ich glaube die Schule selbst kann den Kollegen nahelegen den Schülern die Noten nicht vor den Konferenzen zu sagen.


    Lg

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