Hi Anne,
ich weiß von einer Kollegin, deren Probezeit Anfang 2012 endet (Beurteilung muss bis Ende 2011 fertig sein), dass sie bereits 3 Revisionsstunden hatte. Sie weiß zwar noch nicht, wann sie die 4. Stunde machen möchte, aber ihre einzige Frist ist das Datum, an dem Beurteilung bei BezReg sein muss.
Wenn deine Probezeit irgendwann im September endet, dann muss BezReg die 2. Beurteilung glaube ich 3 Monate vor Ende der Probezeit vorliegen [steht im Gesetz, frag mich nicht wo. Schau mal im Beamtenrecht]. Sprich End-Beurteilung müsste bei ihr im Juni 2011 sein.
Aber die 1. Beurteilung müsste doch schon bei BezReg sein, wenn Du verkürzte Probezeit hast?
Im Normalfall: 1. Beurteilung bis Ende 1. Jahr der Probezeitverbeamtung. 2. Beurteilung wie oben genannt!
Also hau rein! Wenn du ein schönes Thema hast, lade SL ein!
Deine Schulleitung muss auf jeden Fall einen Schrieb bekommen, in dem die Termine deiner Beurteilungen drin stehen.
Lg