Beiträge von Flipper79

    Zitat

    Original von callum
    Bundesland ?


    In NRW gäbe es eine Sperre....



    Öhm nö!
    NRW:
    Wenn Du eine Stelle über ein Ausschreibungsverfahren bekommen hast, passiert gar nichts, wenn du die Stelle nicht antrittst.
    Wenn Du eine Stelle über das Listenverfahren erhalten hast und ablehnst, erhälst du nur für diese "Ziehung" keine Stelle. Im nächsten Verfahren theoretisch schon.


    Ich würde die Stelle aber trotzdem annehmen.


    lg

    Unsere Schulministerin hat dazu aufgerufen das Thema Erdbeben / Tsunami / GAU in Japan im Unterricht zu thematisieren.
    Ich habe es bereits gestern (bevor ich von dem Aufruf erfuhr) im Unterricht thematisiert und werde es wohl auch in den nächsten Tagen weiterhin machen (zumindest in Physik, wenn ich nicht gerade die nächste Klausur im Nacken habe). Ich finde es einfach wichtig ein solch aktuelles Thema zu behandeln. Nicht nur, um den Schülern die Angst zu nehmen bzw. ihre Fragen zu beantworten, sondern auch da es für die Schüler sicherlich motivierend ist und die leidliche Frage "Wozu brauchen wir das?" entfällt. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass meine Schüler gerade bei diesem Thema besonders interessiert sind.


    Wie handhabt ihr es (Wenn es sich im Unterricht einbinden lässt)?

    Hallo Sonnenkönigin,


    ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen: Ich würde Eltern zu keinem Gespräch einladen, da sie hinter meinem Rücken über mich reden. Kommt vor! Auch Schüler reden hinter meinem Rücken über mich. So what?


    Wenn Eltern Kritik über deinen Unterricht äußern möchten, sollen sie auf dich zukommen und nicht umgekehrt. ?( Ich habe dich aber eher so verstanden, dass Du sie zu einem Gespräch einlädst!


    Lg

    Hi Anne,


    ich weiß von einer Kollegin, deren Probezeit Anfang 2012 endet (Beurteilung muss bis Ende 2011 fertig sein), dass sie bereits 3 Revisionsstunden hatte. Sie weiß zwar noch nicht, wann sie die 4. Stunde machen möchte, aber ihre einzige Frist ist das Datum, an dem Beurteilung bei BezReg sein muss.


    Wenn deine Probezeit irgendwann im September endet, dann muss BezReg die 2. Beurteilung glaube ich 3 Monate vor Ende der Probezeit vorliegen [steht im Gesetz, frag mich nicht wo. Schau mal im Beamtenrecht]. Sprich End-Beurteilung müsste bei ihr im Juni 2011 sein.


    Aber die 1. Beurteilung müsste doch schon bei BezReg sein, wenn Du verkürzte Probezeit hast? ?(


    Im Normalfall: 1. Beurteilung bis Ende 1. Jahr der Probezeitverbeamtung. 2. Beurteilung wie oben genannt!


    Also hau rein! Wenn du ein schönes Thema hast, lade SL ein!
    Deine Schulleitung muss auf jeden Fall einen Schrieb bekommen, in dem die Termine deiner Beurteilungen drin stehen.


    Lg

    ergänzend zu katta: Wenn man in NRW einer der wenigen Stellen bekommt, die durch die BezReg verteilt werden (Listenverfahren) und die Stelle aus irgendwelchen Gründen nicht annimmt, ist man nur für das Listenverfahren zu dem jeweiligen Zeitpunkt gesperrt. Wenn mir also Schule A im Listenverfahren nicht zusagt, kann ich nicht über das Listenverfahren dann Schule B bekommen.


    Wenn man sich auf eine Planstelle beworben hat und diese nicht annimmt, kann einem diese Schule nicht im Listenverfahren angeboten werden ...freilich steht es mir frei - wenn die Stelle erneut ausgeschrieben wird - mich an der jeweiligen Schule erneut zu bewerben. Was das allerdings für einen Eindruck auf die Schulleitung / Auswahlkommission macht, steht auf einem anderen Blatt ...


    WEnn du dich dann für eine Schule entschieden hast, kansnt Du Versetzungsanträge stellen. Da Versetzungen in der Probezeit jedoch schwer sind und die ersten Versetzungsanträge oft nicht durchkommen, v.a. wenn man Mangelfächer hat, muss man damit rechnen mind. 5 Jahre an der Schule zu bleiben.
    Sobald du eine STelle angenommen hast, fliegst du aus dem ganzen Berwerbungsverfahren raus. D.h. wenn du morgens um 10 Uhr unterschrieben hast, darfst du mittags um 13 Uhr keinen Termin mehr wahrnehmen.
    Ausnahme: Die Stelle, bei der um 13 Uhr das Gespräch ist, hat einen früheren Einstellungstermin. Nehmen wir an: Stelle 1 (angenommen) ist für den 1.2.2012 ausgeschrieben. STelle 2 (um 13 Uhr) ist bereits für den 1.8.2011 ausgeschrieben. Dann darfst du theoretisch noch zu STelle 2 oder dich auf Stelle 2 bewerben, wenn sie nach deiner Unterschrift ausgeschrieben wurde (aber auch nur dann!).

    @ mona: Weiter oben schrieb Sonnenkönigin, dass sie alleinerziehend sei und Großeltern nicht verfügbar sind ...


    trotzdem kann man sich rechtzeitig vorher um Betreuung kümmern. Elternsprechtage sind rechtzeitig vorher bekannt ...



    Und je nachdem wie alt das Kind ist, kann auch mal ein NAchbar ein Auge drauf werfen bzw. wenn was ist, kann es zu selbigem rübergehen.



    Lg

    @ Zauberwürfel:


    - zu alt (> 40 Jahre)
    - Gesundheitsamt sagte, dass Verbeamtung nicht anzuraten ist ... kann viele Gründe haben z.B. Übergewicht, ggf. Erkrankung, bei der die Gefahr besteht, dass der Lehrer nicht das Pensionsalter erreicht. Gibt viele Gründe warum Gesundheitsamt Bezreg rät nicht zu verbeamten.
    - befristeter Vertrag

    Benno: Hab es schon mal bei dem ein oder anderen Referat gemacht. SuS bekamen eine 6. Das nächste Mal haben sich einige zwar in Acht genommen, andere haben aber wieder nichts verändert bei der Ausarbeitung und statt dessen nach Ausreden gesucht und es als KAvaliersdelikt dargestellt.

    @ Sonnenkönigin: ES kommt aber schon vor, dass man mit Eltern üner ernsthafte Probleme sprechen muss (seien es Leistungsprobleme, seien es Verhaltensprobleme). Als Mutter wäre ich nicht begeistert, wenn die Tochter des Lehrers meines eigenen Kindes mit im Sprechzimmer wäre.
    Aber meist hat man als Zeilzeitkraft doch ohnehin nur anteiligen Sprechtag, sprich z.B. nur einen von zwei Tagen oder stundenweise.
    Und kinder mit in den Unterricht bringen, das habe ich noch nie erlebt-. *Kopfschüttel*

    Zum Thema Handy: Ich würde der Schule meines Kindes Rufnummer des Sekretariats geben, wie bereits ein Vorposter gesagt hat.
    Das Handy im Unterricht finde ich problematisch, da wir Lehrer es auch nicht gerne sehen, wenn die SuS mit eingeschaltetem Handy in der Klasse hocken. Man sollte ein gewisses Vorbild sein.
    Amoklauf ist etwas anderes als Erreichbarkeit wegen eines Kindes.


    Zum Thema Kind beim Elternsprechtag: Ich würde so etwas bedenklich finden. Gründe haben meine Vorposter gesagt. Ich denke, man sollte sich rechtzeitig bemühen eine adäquate Bereuung zu finden. Bei meinen Kollegen hat das eigentlich auch immer geklappt.


    lg

    Mhm die ganze Excel-Rechnerei mag zwar Vorteile haben, aber ändert nichts am Dilemma von monster. Das (pädagogische) Problem wird bleiben. Im einen Fall muss ich entscheiden, im anderen hat Excel entschieden. Mir sind jedoch pädagogische Entscheidungen (und wenn ich mich auf die Suche nach einem möglichenerweise berechtigten zusätzlichen halben Punkt) lieber. ?(

    Wenn ein Schüler in einer Arbeit 18,5 Punkte hat, gebe ich ihm eigentlich immer die bessere Note. Offiziell gebe ich dann an, dass bei 19 Punkten der Schnit für die bessere Note ist. Bisher hat sich noch keiner beschwert (auch keiner, der 18 Punkte hatte).

    @ callum: Ein Fachleiter, den ich kenne, hat mir diese Auskunft gegeben. Ich denke, dass dahinter auch das Argument "Der Staat kann Geld sparen" steckt. Abgesehen davon wird ohnehin von einigen gefordert, dass alle Lehrer, egal an welcher Schulform sie unterrichten, das gleiche Grundgehalt / die gleiche Besoldungsstufe bekommen sollen. Da wohl (leider) eher nicht damit zu rechnen ist, dass z.B. Primarstufenlehrer nach A13 besoldet werden, müssen wohl (angehende) Gymnasiallehrer in den sauren Apfel beißen.
    Zudem gilt die Regelung mit dem verkürzten Ref bereits zum kommenden Sommer und da sind wohl auch noch Refs dabei, die ein 1. Staatsexamen haben und kein BA/MA.
    Von offizieller Seite hört man wohl nichts.


    Lg


    Ich sehe noch ein weiteres Problem: Wenn z.B. Klasse 9 c am Nachmittag keinen Unterricht hat, Klasse 10 a auch nicht (Lehrer krank), die anderen 10ten Klassen jedoch schon. Ich sehe einen Schüler im Supermarkt, den ich nicht im Unterricht habe. Wie soll ich entscheiden, ob er in der 10 a, 9c oder 10b ist? ?(

    @ Vader: Jup, du hast Recht. Die Refs, die im Sommer anfangen und keine 2. Staatsarbeit mehr schreiben müssen, werden zwar ein halbes Jahr früher fertig, aber sie werden nach Beendigung des Refs und Einstellung an einer Schule (wegen dem Wegfall der 2. Staatsarbeit) nicht mehr nach A13, sondern nur noch nach A12 besoldet.
    @ Sonnenkönigin: Wie es bei OBAs ist, weiß ich nicht. Wenn diese Regelung aber gelten sollte, dann könnte ich mir vorstellen, dass man auch danach nur mit A12 (als Angestellter dementsprechend mit TVL12) eingestellt wird.
    Ich meine aber, dass die Verbeamtungsgrenze in NRW bei 40 Jahren liegt (bis vor kurzem 35). Dabei ist es egal, ob man ein Mangelfach hat oder nicht. Ich weiß von ein paar Quereinsteigern, die nicht mehr nach dem 40. Lebensjahr verbeamtet werden konnten (obwohl es ihnen vorher versprochen wurd bzw. sie damit gelockt wurden)


    lg

    Zitat

    Der Lehrerrat hat eine wichtige Funktion als Vermittler in persönlichen und dienstlichen Angelegenheiten zwischen Schulleitung und Kollegium. Die Schulleitungen haben oft andere Ansichten und verstehen die Probleme der Kollegien, können aber nicht anders reagieren, weil sie die Anweisungen der obersten oder oberen Dienstaufsichtsbehörde zu befolgen haben. So wird der Druck von oben nach unten weitergegeben. Hier würde eine grundlegende Beratung der Lehrerräte oder der Kollegien gut tun.
    Ein Ausgleich der Interessen ist unbedingt notwendig und sehr wichtig. Deswegen lege ich großen Wert auf diese Webseite. Ich selbst war 9 Jahre lang Vorsitzender eines Lehrerrats und meine Frau noch viel länger.


    Quelle: http://www.tresselt.de/lehrerrat.htm



    Quelle: http://www.lehrernrw.de/personalraete


    lg

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