Beiträge von Flipper79

    wIe wäre die Verwendung von PowerPoint oder die Präsentation) von OpenOffice ? Ich habe mit diesem Programmen schon öfter Fotos zusammengestellt. Wenn man diese z.B. irgenwo vorstellen möchte (wie früher Dias präsentieren) kann man dieses auch ...


    Lg

    Das kann ich klar sagen, dass es nicht so ist, denn es gibt Bundeslndern mit Listen, welche mit Schulscharfen Stellen usw. Also nein, das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und der Bedarf eh!


    Moebius meinte mit "mit alles andere müsste unabängig vom Bundesland gelten" folgendes:
    - Eine bestehende Schwangerschaft darf kein Einstellungshemmnis sein,
    - Man braucht keineFragen zur bestehenden oder geplanten Schwangerschaft beantworten.
    - Der Antrag auf Genehmigung von Teilzeit muss genehmigt werden, wenn keine schulischen Gründe dagegen sprechen und wenn sich die Frau / der Mann der Kindererziehung widmen möchte.
    - Wer räumlich flexibel ist und gute Noten vorweisen kann, hat bessere Chancen auf eine Planstelle.

    Soweit ich weiß darf die halbjahresnote gar nicht in die endnote miteinfließen. Ausnahmen:
    1) ZP 10 Prüfungen (Real-, Haupt- und Gesamtschule). Dann gibt es als vornote eine Note, die sich aufs ganze Halbjahr bezieht.
    2) Unterricht wird epochal unterrichtet. Dann fließt die halbjahresnote wie eine endjahresnote mit in die versetzung ein.



    Wenn ein schüler zwischen 2 noten steht sollte man die entwicklung des schülers im Jahresverlauf mitberücksichtigen.


    lg

    Soweit ich weiß ist eine Versetzung in den drei ersten Jahren (Probezeit) eher ungewöhnlich und auch danach wird es vorraussichtlich einige Jahre dauern bis der Antrag durch ist.
    Den Vorschlag von Cuanita finde ich gut: Schalte den Personalrat, den du auf den Seiten der Bezreg findest ein und schildere ihm die Situation. Er kennt sich mit den rechtlichen Grundlagen aus und kann euch ein paar Tipps geben.


    Vorher wäre es vll. sinnvoll, wenn deine Freundin mit dem Lehrerrat / der SL über ihre Situation sprechen würde. Vll. ergibt sich ja auf dem kleinen Dienstweg eine Möglichkeit zur Abhilfe (sprich dass sie nicht länger in dieser Klasse eingesetzt wird).


    Lg

    Hi Koko,


    ich finde die Idee, die Eltern auf mögliche Gefahren dieses Themas hinzuweisen gut. Am Besten lässt Du dir den Elternbrief unterschreiben und auf einem Abschnitt zurückgeben, damit sichergestellt ist, dass der Brief tatsächlich bei den Eltern angekommen ist. Oder du schickst den Brief auf dem Postwege raus ...


    Eine andere Alternative: Wie wäre es, wenn Du den Kids zusätzlich seriöse Literatur aushändigst?


    lg

    Wozu soll ich mir Arbeit machen, wenn doch nichts dabei rausspringt? Darum reiche ich Rechnungen nur dann ein, wenn ich über die Kostendämpfungspauschale komme ..

    Was aber soll ein Schulamt oder eine Schule mit einer Andeutung dazu anfangen, gerade in der Grundschule? Sie darf ja deswegen niemanden benachteiligen, also demjenigen nur noch Einzel- oder Fachunterricht geben usw.


    Hilft also niemandem.

    Nj schon! Die Schule bräuchte sie gar nicht erst einplanen, wie Coco bereits vorher andeutete. Gerade in einer Grundschule ist es wichtig, dass die Kids eine gewisse Kontinuität haben und nicht bereits nach einer Woche einen neuen Lehrer bekommen ...der Stundenplan muss nicht erneut umgestellt werden ... Außerdem kann sich die Schule breits frühzeitig um eine Vertretungsstelle kümmern ... die Sl wäre sicherlich auch dankbar aus genannten Gründen ...

    Entschuldige, aber das ist absoluter Blödsinn, denn Elternzeit kann erst nach der Geburt angemeldet werden, alles andere hat keinerlei rechtliche Bedeutung und kann beliebig geändert werden. Das Schulamt kann sich also auch nicht darauf verlassen, sondern muss eh erst auf die Geburt warten und die gültige Anmeldung warten!


    .. nj aber zumindest sollte man es im eigenen Interesse schon mal im Vorfeld andeuten -auch wenn es juristisch keine Bedeutung hat. Zumnindest würde ich es so machen ...


    @ Coco: Glückwunsch, dass du es wieder an eine Grundschule geschafft hast. Hoffe, dass du an deiner neuen schule glücklich wirst ...

    3) ich kann meiner neuen schule noch gar nicht bescheid geben, da ich noch gar nicht weiß wo ich hin komme... ich habe schon einige male beim neuen schulamt angerufen.. die antwort war.. wir sind noch nicht soweit.. evtl. im mai...

    Nunja zum einen würde ich an deiner Stelle dann der betreffenden Schule Bescheid geben, sobald du weißt an welche Schule du kommst und nicht - wie du zu Beginn geschrieben hast - erst zu Beginn der Sommerferien. Zum anderen könntest Du - wenn nicht schon geschehen - zumindest tdem Schulam von deinen Plänen berichten bzw. der Bezreg breits jetzt einen Antrag auf Elternzeit vorlegen! In diesen Antrag kannst du ja reinschreiben, dass du noch nicht weißt, an welche Schule du kommst. Somit wäre die neue Schule bereits "vorgewarnt"

    @ annasun: Eine Kollegin von mir wusste bereits längere Zeit wann und wohin sie versetzt wurde ...Es kann sein, dass es bei euch in NRW anders ist.
    Und fairerweise hätte ich im Antrag den Umstand, dass ich in Elternzeit gehen möchte gleich mit erwähnt ...

    @ annasun: Dennoch sollte sie fairerweise (im Interesse ihrer neuen Kollegen, der SL, den Schüler und Eltern) rechtzeitig sagen, dass sie in Elternzeit geht. Zu viel hängt davon ab ... Wenn sie erst zu Beginn der Ferien sagt: "Ich gehe im Übrigen 5 Tage nach den Ferien in Elternzeit" und der Stundenplan bereits erstellt wurde (was mit großer Wahrscheinlichkeit bereits geschehen ist und man sie mit eingeplant hat, da man ja nichts von ihren Absichten weiß), müsste man erneut den Stundenplan umstellen, nach einer Vertretungskraft suchen (was sich in den Sommerferien schwierig gestaltet). Dieses kann wie meine Vorredner bereits gesagt haben, für Unmut sorgen. entnervt / Coco sollte auch bedenken, dass sie mit der neuen SL noch längere Zeit auskommen muss und sie ihr auch Beurteilungen schreiben muss (und sei es nur im Falle einer möglichen Beförderung). Auch mit den neuen Kollegen muss sich längere Zeit auskommen ....
    Alles andere ist ziemlich egoistisch (ich kann verstehen, dass coco / entnervt die Versetzung / die Lebenszeitverbeamtung wichtig ist).


    Die Frage ist ohnehin ob der Antrag genemigt wird. Eine Kollegin hat auch Elternzeit genommen. Ihre Elternzeit lief kurz nach den Sommerferien aus. Sie wurde von der SL gebeten direkt nach den Ferien wieder zu kommen, damit man diese kurze Zeit nicht überbrücken musste durch Stundenplanumstellen, Vertretungen anderer Kollegen etc.


    Und wenn einem die Lebenszeitverbeamtung so wichtig ist und man auf eine Verbeamtung hinarbeitet und sich dafür abrackert, so sollte man mit der Schwangerschaft solange warten bis man sein "lebenslänglich" hat (es soll Verhütungsmethoden geben) ... :ka:




    Wie die referendarin schrieb: Ich habe Verständnis dafür, wenn ein Elternteil in Elternzeit geht, nur Teilzeit arbeitet, aber eine gewisse Rücksichtsnahme sollte dennoch gewährleistet sein.

    Ich habe auch noch nichts davon gehört ... Letzlich dürfen eigentlich für Lehrer keine anderen Vorschriften im privaten Bereich gelten als z.B. für Polizisten oder Verkäufer.
    Auch an meiner Schule kommen Lehrer z.T. ohne Fahrradhelm und unsere SL hat bisher noch keinen Kommentar dazu abgegeben ...

    @ entnervt: Öhm da die Stundenpläne bereits vor den Ferien gemacht werden (zumindest an meiner Schule) wäre es vll. sinnvoll der SL vor den Ferien von deinen Plänen zu erzählen. Ansonsten wird dich der Stundenplanmacher echt erwürgen!
    Meine beiden Vorposter haben nur ihre Bedenken geäußert, die ich auch teile. Aber wenn dir deine Angelegenheiten wichtiger sind, ist es deine Sache ... nur frage ich mich, warum du überhaupt nachgefragt hast, wenn du eh alles besser weißt ...

    Dieses Problem hatte ich auch zuerst. Ich habe dann mit der"Strg" -Taste und dem Rändel-Rad der Maus die Seite so weit verkleinert, dass ich nicht mehr scrollen muss. Und lesen kann ich immer noch alles genauso gut!

    Nj magister schrieb ja auch, dass Fehler in der Orthographie / Grammatik ihn bereits vor dem Vorstellungsgespräch negativ beeinflussen.
    Aber letztlich ist es (zumindest in NRW) so, dass die Komission, alle Bewerber, die die gesuchte Fächerkombi / das gesuchte Anforderungsprofil vorweisen können, bis zu einer bestimmten Ordnungsgruppe vorgeladen werden müssen.Aber die Bewerber, die bereits beim Durchblättern der Unterlagen negativ auffalllen, schlechtere Chancen beim Vorstellungsgespräch haben, als ein Kandidat, der sich sehr viel Mühe gegeben hat. Ich habe aber auch erlebt, dass die äußere Form der Bewerbungsunterlagen super war und auch die Noten / Qualifikationen vielversprechend waren, aber der Kandidat beim Vorstellungsgespräch eher schlecht vorbereitet war.


    Wie Magister bereits schrieb, erstellen die Schulen bereits vor dem Vorstellungsgespräch ein Ranking (Noten, Fächerkombi, ggf. dienstliche Beurteilungen, besondere Qualifikationen, wie passt Bewerber vermutlich ins Schulprofil?). Man darf aber nicht vergessen: Wenn eine Schule gerne einen Ref "behalten" möchte, wird die Stelle für diesen Ref speziell ausgeschrieben, sodass er von Anfang an auf Rankingplatz 1 steht.


    Das Vorstellungsgespräch ist mindestens genauso wichtig (wenn nicht sogar wichtiger) als das reine Anschreiben. Wenn ein Kandidat auf konkrete Fragen, die sich auf das Schulprofil beziehen, nur dürftig antworten kann (da er sich überhaupt nicht mit der Homepage beschäftigt hat), ist dieses - so mein Eindruck - ein K.O-Kritierium, ebenso wenn er wenig selbstbewusst oder überheblich auftritt.

    Zitat

    Original von koag


    Wenn ich es als Lehrer noch nicht einmal schaffe, meine Persönlichkeit, Wünsche und Anliegen in Form eines Bewerbungsschreibens auszuformulieren, dann wäre ich auch frustriert, wenn Tipps gegeben werden, die keine Bedienungsanleitung sind.


    koag


    1) Naja mit einem reinen Ändern der persönlichen Daten ist es nicht getan, da meine Anschreiben immer sehr individuell waren.
    2) Habe ich zwar Tipps von Kollegen gerne entgegengenommen:
    - Kurz seinen Werdegang dokumentieren (Unterrichtserfahrungen, Datum der Staatsprüfungen)
    - Seine Stärken (v.a. in Bezug auf die ausgeschriebene Stelle) formulieren
    - Interessen und Hobbys, v.a. wenn sie für die Stelle ausschlaggebend sind
    - zusätzliche Zertifikate, die erworben wurden / Fortbildungen
    - sich konkret auf die Schule beziehen / die Stellenausschreibung
    - auf keinen Fall sollte das Anschreiben den Eindruck vermitteln, dass es ein Standardanschreiben ist.


    Danach war ich in der Lage selbst Anschreiben zu formulieren.

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