Beiträge von Flipper79

    Ich denke, dass es ein Unterschied ist, ob Schüler x sich zufällig den gleichen Text / die gleiche Aufgabe vorbereitet (weil in einem Buch gefunden) und deshalb den Erwartungshorizont erfüllt (diesen meinetwegen auch erfüllt, wenn er diesen Text vorher nicht kannte) oder ob Schüler y eine ganze Klausur (oder Großteile davon) 1:1 mit dem Internet übernommen hat. Schüler x wird die Musterlösung wohl nicht wortwörtlich übernehmen, Schüler y hingegen schon. Ich denke mal, so etwas schafft keiner ...

    ICh weiß nur wie die Rechtslage in NRW ist: Wenn ein Täuschungsversuch nach Abgabe der Arbeit bekannt wird, kann der Fachlehrer im eigenen Ermessen (in Abhängigkeit vom Umfang des TV) entscheiden wie weiter vorzugehen ist: Entweder werden nur entsprechende Passagen nicht gewertet oder die ganze Arbeit ist 6. Ich würde auf jeden Fall eine 6 geben und parallel dazu den Klassenlehrer informieren (falls die Eltern sich bei ihm beschweren). Ggf. auch SL einbeziehen.

    Ich kann aus Erfahrung auch nur sagen, dass alle Kanditaten, die beim 1. mal durchgefallen sind und ich kenne, beim 2. Mal bestanden habe. Soweit ich weiß überlegt sich die Kommission in solchen Fällen sehr gut, ob sie einen Kanditaten ein 2. mal durchfallen lässt.


    lg

    Achja ich liebe solche durchaus detaillierten Fragen. :D
    Was bringt Dir eine Idee für ein Gruppenpuzzle, wenn das dazugehörige Thema nicht passt? ?( Ich meine, wenn ich ein Gruppenpuzzle zum thema Multiplizieren machen möchte, das Thema meiner Klasse aber gerade Addieren ist, bringt es mir herzlich wenig, wenn ich ein Gruppenpuzzle zum Thema Multiplizieren habe.
    Letztlich kann man zu jedem Thema ein Gruppenpuzzle machen.

    Ich bin zwar keine Grndschullehrerin, aber werden wohl nicht alle Schüler top-Leistungen erbringen (sonst gäbe es keine Schüler, die eine Real- oder Hauptschulempfehlung bekommen). Vielleicht war der Test ja zu schwer gestellt. Dann würde ich aber dazu stehen und sagen: Ok, der Test ist zu schlecht ausgefallen. Er wird aber nicht gewertet. Dennoch würde ich ihn nie wegwerfen, sondern den Schülern wiedergeben und besprechen. Ein Schüler sollte in meinen Augen ein Anrecht darauf haben, seine eigenen Fehler einzusehen und daran zu arbeiten. Wie soll er denn beim nächsten Test (oder wie auch immer man ihn nennt), bei der nächsten Klassenarbeit aus den gemachten Fehlern lernen? ?( Gerade als guter Schüler, der vielleicht einen Test verhauen hat, möchte ich (oder die Eltern) wissen, woran es gelegen hat, damit ich eben aus den Fehlern lerne.
    Wenn ich ständig Tests wegwerfen würde, die schlecht ausfallen (es geht nicht darum, dass ich ihn verliere), dann würden sich bestimmt Schüler und Eltern bei mir / der Schulleitung beschweren (ich fürchte ja mal, sie würden es sogar machen, wenn ich den Test einmal in den Rundordner werfe und es den Kids sogar noch sage).
    Wäre ich Mutter, würde ich meinem Kind je nach Situation die Ohren lang ziehen, wenn er Tests wegwirft, da der Test zu schlecht war. Als Lehrerin verlange ich eigentlich auch, dass Schüler Tests den Eltern vorlegen und ggf. sogar unterschreiben, wenn er zu schlecht war (schon allein um dem Argument "Warum hat mein Kind in Physik denn eine 5? Tests haben Sie doch nie geschrieben" vorzubeugen. Wenn ein Schüler seine Hausaufgaben nicht hat, erwarte ich, dass er mir nicht irgendeine Ausrede eines verstorbenen Wellensittichs mit der damit verbundenen Trauer (woraus die Nichterledigung der Hausaufgaben folgt), auftischt. sondern mir die Warhheit sagt (ich habe es vergessen).


    Wenn ich nun als Lehrerin Tests wegwerfe (oder Schüler belüge) bin ich ihnen kein Vorbild. :X:

    Ich kenne es von einigen Kollegen so, dass sie entweder Tests aus der Wertung genommen haben, wenn er zu schlecht war oder (egal wie er ausgefallen ist) den Test nicht selbst korrigiert haben, sondern die SuS die Tests gegenseitig korregiert haben. Insofern sollte man dir nichts können ...

    @ Bolzbold: Sehe ich genauso! Wenn ein Schüler gegen die Regeln verstößt (z.B. Alkohlkonsum) würde ich den Schüler direkt in die nächste Bahn setzen, ohne vorher die SL zu fragen (würde sie neben den Eltern in Kenntnis setzen, aber nur deswegen, damit sie inforniert ist und kontrolliert, ob der Schüler am nächsten Tag wieder in der Schule antanzt und am Unterricht einer anderen Klasse teilnimmt. Wir schreiben auf die Elterninfo auch immer mit drauf, dass der Schüler im Falle eines Falles auf eigene Kosten heimgeschickt wird. Bisher habe ich es zwar noch nicht erlebt, dass ein Schüler heim musste, aber soll vorkommen ...

    @ Prinz: Bei uns in NRW steht auf dem Versetzungszeugnis auch "2. Schulhalbjahr" drauf.
    Als die 10er noch ihre Abschlussprüfung machen mussten, war vorgesehen, dass die SuS als vornote in den fächern, in denen die Abschlussklausur geschrieben wurde, eine Jahresnote bekommen. Ergo würde ich auch davon ausgehen, dass sich die Zeugnisnoten nur auf die Leistungen im 2. Halbjahr beziehen (freilich hat man, wenn ein Schüler zwischen 2 Noten steht, immer einen gewissen spielraum. Ob man nun sagt:" Der Schüler hat sich auf den Leistungen des 1. Halbjahres ausgeruht / ist im Laufe des Schuljahres abgesackt und bekommt deshalb die schlechtere Note" oder ob man sagt "Der Schüler hatte im 1. Halbjahr eine 2 im Fach xy, deshalb gebe ich ihm (trotz mangelhafter Arbeiten) eine 4- auf dem Zeugnis, bleibt nun jedem Lehrer selbst überlassen. Nur: Wie macht man einem Schüler folgende Situation klar:
    Schüler 1: 1. Halbjahr 2. 2. Halbjahr zwischen 4 und 5
    Schüler 2: 2. Halbjahr 4 (sagen wir mal 4+). 2. Halbjahr ebenfalls zwischen 4 und 5. Mündliche Beteiligung und Klausurdurchschnitt bei beiden Schülen gleich.
    Schüler 1 gebe ich eine 4, Schüler 2 eine 5. Schüler 2 bleibt hocken ... Schüler 2 wird unter Garantie kommen4 und sagen: Schüler 1 war doch genauso gut / schlecht wie ich. Warum bekommt er eine 4 und ich eine 5?


    Lg

    Zäumen wir das Pferd mal lieber von hinten auf! Wenn Schüler Nachmittagsunterricht haben, muss eine einstündige Pause zwischen dem Vor- und Nachmittagsunterricht liegen. Geringfügige Abweichungen sind möglich. Schau mal hier: http://www.schulministerium.nr…treuung/pausen_erlass.pdf Lies dort mal Ziffer 2.4


    Das ganze regelt ein Erlass von der Bezreg /Schulministerium! Konsequenz für dich? WEnn die Schüler eigentlich die 7. Stunde frei haben müssen, dann hast du automatisch eine Stunde frei (es sei denn du ziehst es vor die Wände zu unterrichten :D )


    Liebe Grüße

    PS: Bevor es missverstanden wird: Natürlich darf bei Bedarf (eben im NOTfall) der Notarzt verständigt werden - kostenpflichtig wird es erst bei Missbrauch (wenn der Sani zum Ausrücken veranlasst wird und sich hinterher herausstellt, dass da jemand nur nicht mit dem Taxi zum Hausarzt fahren wollte) ;)

    LEider bin ich kein Arzt. Ok wenn ein Schüler sich nur den Knöchel verstaucht hat, rufe ich auch keinen Sani. Wenn ich aber nicht abschätzen kann, ob dieser Zustand gefährlich werden kann, rufe ich lieber einmal zu viel den Sani als zu wenig! Zur Not vertraue ich auf die netten Damen und Herren in der Leitstelle, die sagen: Setzen Sie den Jungen in ein Taxi zum Hausarzt.
    Dachte bisher kostenpflichtig wird es nur, wenn ich die 112 wähle und kein Notfall vorliegt, sondern ich nur Langeweile hatte .... :X:

    Ich weiß nur wie es in NRW ist:


    Angenommen man macht am Tag x seine Prüfung und kennt logischer Weise sein Ergebnis. Dann kann man sich am gleichen Tag an den verschiedenen Schulen bewerben. Man reicht zunächst eine Notenübersicht ein und reicht das Zeugnis das schnellstmöglich nach (erhält man am 13. September in deinem Fall).


    Wenn das neue SJ ( 1. Schultag) meinetwegen am 25.8. beginnt, dann wird man (zumindest wenn neue Schule auch in NRW ist) für die Zeit bis zum offiziellen Ende des Refs an die neue Schule abgeordnet. D.h. man macht an seiner neuen Schule seinen unterricht, ist aber offiziell noch Ref.
    Frag mal in Sachsen nach, wie die es dort regeln.

    ICh weiß von einem Bekannten, der Beamter im außerschulischen Dienst ist, dass er den Grad seiner Behinderung beim Versorgungsamt hat feststellen lassen müssen. Dort muss er auch regelmäßig die Verlängerung seines Behindertenausweises beantragen.

    Hallo liebe KollegInnen,


    am Ende der Einführungsphase steht ja für alle SuS, die jetzt die 10. Klasse besuchen, in Deutsch und Mathe die zentrale Klausur an. Für die jetzige 11. Jgst. ist es den Lehrern (je nach Fachkonferenzbeschluss bzw. nach eigenem Ermessen) ja freigestellt, ob die Schüler an der zentralen Klausur teilnehmen oder nicht. Wenn sie sich dagegen entscheiden, können sie den Schülern die Möglichkeit geben diese freiwillig und zusätzlich zu schreiben und die dort erzielte Note in die sonstige Mitarbeit einfließen zu lassen!



    Schreiben bei euch die 11er die Klausur mit oder lasst ihr es sein?
    Wie bereitet ihr eure Schüler vor? Haben sich eure Schüler verpflichtend eines der zahlreichen Übungsmaterialien der Verlage (Stark, Cornelsen, Schroedel) angeschafft oder gebt ihr (für Mathe) den Link zum Mathetreff Düsseldorf http://www.brd.nrw.de/lerntref…ichsklausur_11/index.html zur Verfügung bzw. kopiert ihr euren Schülern sinnvolles Material?


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    An unserer Schule schreiben die 11er die Klausur (Mathe) mit. Meine Kollegen und ich teilen den SuS sinnvolles Übungsmaterial in Kopie aus und rechnen einige Aufgaben. Zusätzlich habe ich sinnvolle Literaturvorschläge (s.o) gemacht (und hoffe, dass sich gerade die etwas leistungsschwächeren SuS das Material bersorgen) und habe ihnen auch den Link genannt ... Zeitlich bin ich gut im Rennen ...


    Mal sehen wie es wird. Ich hoffe, dass die Klausur nicht allzuschwer wird (gerade die anwendungsorientierten Aufgaben bereiten den SuS ja öfter Probleme!


    Liebe Grüße


    Flipper

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