Beiträge von Flipper79
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@ Melosine: Es ist verständlich, dass die Schüler wenig motiviert sind. Immerhin stehen die Noten fest und sie haben keinen Grunde mehr (aus ihrer Sicht!) etwas für die Schule zu tun.
Die eine Woche schaffst du auch noch! sind bei dir ja nur noch 4 Tage ... und der Freitag geht auch flott vorbei!
lg
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Da werd ich ja richtig neidisch! Wir haben noch 5 Wochen bis zu den Ferien :X:
Lg
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@ Silencium: Auch in NRW muss in allen Fächern fehlerhafte Orthographie / fehlerhafte Zeichensetzung mitkorrigiert werden. In alle Fächern kann die Note im Abi um bis zu 2 Notenpunkte herabgesetzt werden, wenn gravierende Verstöße gegen die deutsche Rechtschreibung / Grammatik vorliegen. Es geht nicht darum, dass dem SuS mal ein Rechtschreibfehler unterläuft, sondern dass es ihnen ggf. gehäuft unterläuft. Auch in FAcharbeiten kann und soll in der Notengebung berücksichtigt werden, ob ein Schüler seine Arbeit in einem einwandfreien Deutsch oder sehr fehlerhaft abgegeben hat.
Ein Schüler, egal ob er nun die Abiprüfung ablegt oder einen Haupt- oder Realschulabschluss macht, sollte am Ende seiner Schulzeit in der Lage sein Arbeiten etc. in einem angemessenen Deutsch zu verfassen. Auch von jedem Lehrer erwarte ich, dass er in der deutschen Rechtschreibung firm ist und zur Not einen Duden zur Hand nimmt. Ich habe schon viele Klausuren durchgeschaut und ich muss nur selten einen Duden zur Hand nehmen, um die korrekte Rechtschreibung / Orthographie nachzuschlagen. Klar, kann mir auch ein Fehler unterlaufen aber gar nicht drauf zu achten ist naja ...Mich nervt es einfach, wenn Schüler denken: Ich habe jetzt Mathe / Physik. Die deutsche Rechtschreibung interessiert mich nicht und ich schreibe irgendwie. Außerdem geht es auch um die Vorbereitung auf die Arbeitswelt: Wenn ein Arbeitgeber in einer Bewerbung zig Fehler erkennt / ein Azubi oder sein Angestellter Schriftsätze mit zig Fehlern abliefert, wird er zu Recht wenig begeistert sein. Der Schüler muss durch die Korrekturen in der Arbeit und zur Not durch Herabsetzung seiner Note lernen, dass er sich um eine korrekte Orthographie und Interpunktion kümmern muss. Hinzu kommt ein gewisser Vorbildcharakter: Wenn der Lehrer schon Unsicherheiten in diesen Bereichen zeigt, wie soll es dann ein Schüler machen und lernen?
Zum eigentlichen Thema: Soweit ich weiß achtet die Auswahlkommission schon darauf, ob der Kandidat in einem schlabbrigen Pulli zum Vorstellungsgespräch erscheint oder sich etwas schicker anzieht. Ich habe (wenn es nicht zu heiß war) eine schicke Jeans (nicht ausgewaschen !), eine Bluse und eine Blazerjacke angzogen (im Sommer auch mal ohne Blaserjacke). Klar ist es nicht das ausschlaggebende Kriterium, aber beim Essen würde man sagen: "Das Auge isst mit".
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Herzlichen Glückwunsch ICh kann mir vorstellen, dass du unendlich erleichtert bist
LG
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Ja da hast Du Recht Friesin. Nur ist glaube ich in den Köpfen der Schüler immer das Denken "Halbjahresbeginn = Neubeginn = Reset" vorhanden (war zumindest in meiner Schulzeit so). In der Oberstufe ist es mit den Quartalsnoten eindeutiger geregelt ... Auch zu meiner Schulzeit gingen zumindest die Klassenarbeitsnoten des 1. Halbjahres nicht mit in die Bewertung des 2. Halbjahres mit ein.
Lg
Edit: Habe gerade folgendes gefunden:
Zitat§ 28 Allgemeine Bestimmungen
(1) Der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden in Klasse 10 der Hauptschule, der Realschule und der Gesamtschule nach einem Abschlussverfahren erworben. Im Gym-nasium werden diese Abschlüsse erworben
1. bis einschließlich im Schuljahr 2009/2010 in Klasse 10 nach den nachfol-genden Vorschriften,
2. danach nach Maßgabe der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt).
Die Noten im Zeugnis am Ende der Klasse 10 beruhen auf
1. den schulischen Leistungen in der Klasse 10 sowie Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch,
2. den schulischen Leistungen im zweiten Halbjahr der Klasse 10 (§ 21 Abs. 2) in den übrigen Fächern.
(2) Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet (§ 17 Abs. 1 Satz 2), tritt dieses Fach an die Stelle von Englisch, wenn die Schülerin oder der Schüler es wünscht.
(3) Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 der öffentlichen und der als Ersatzschulen genehmigten Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nehmen an den Prüfungen teil.Quelle: http://www.ohg-dinslaken.de/dokumente/schulgesetz.pdf
Fett-Markierung durch mich.
Bezieht sich zwar auf den Hauptschulabschluss / mittlere Reife nach Klasse 10, aber trotzdem ...
auf der anderen Seite:
ZitatSofern die Ausbildungs- und Prüfungsordnung nichts anderes bestimmt, geht es bei der Endnote in erster Linie um die Entwicklung des Schülers innerhalb des gesamten Schuljahres. Lehrer haben jedoch gewisse Entscheidungsfreiräume. Sie sind nicht verpflichtet, das Mittel aus den beiden Halbjahresnoten zu bilden.
Quelle: http://www.schulministerium.nr…note_zustande_/index.html
Interpretiere ich es richtig: Wenn es um einen Abschluss nach Klasse 10 geht (im Gym zwar gymnasiale Oberstufe, aber nun gut) zählen in den "Nebenfächern" nur die Leistungen des 2. Schulhalbjahres, wenn es um ein normales Jahreszeugnis (z.B nach der 8.ten oder 9.ten Klasse) geht, kann ich das arithmetische Mittel zwischen den Leistungen des 1. und 2. Halbjahres bilden, muss es aber nicht
lg
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- Fotoalbum erstellen
- Zitate sammeln
- ältere Zeitungsartikel, in denen Lehrerin genannt wird, sammeln
- kleinen Steckbrief aus ihrem Werdegang erstellen und diesen witzig rüberbringen (in Geschichte eingepackt)
- Schüler könnten Collage / Mappe mit Erinnerungen an sie erstellen (Fotos, Geschichten, Zitate, Gedichte, Wünsche, ...)
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Ja, das wäre die Frage. Die Frage ist ja, ob beide Noten 50:50 zählen oder ob es eine andere Gewichtung gibt.
Fakt ist aber auch: Es gibt Schüler, die mittlerweile ziemlich faul geworden sind, während sich andere deutlich verbessert haben. Ich sehe es jetzt auch aus den Augen der anderen Schüler:
Könnte sich ein Schüler, der im 1. Halbjahr schwach war und sich deutlich gesteigert hat nicht benachteiligt fühlen, wenn er eine schlechtere Note bekommt als sein Mitschüler, der auch schon im 1. Halbjahr leistungsstärker war? Im Falle einer notenverschlechterung des Schülers xy fühlen sich vll, die anderen Schüler, die nicht unbedingt besser waren benachteiligt, wenn sie eine schlechtere Note aufgrund ihrer Halbjahresnote bekommen.
In den Kernfächern haben die Schüler zudem auch Klassenarbeiten geschrieben ...Wenn es nur um Notentendenzen geht (also z.B. 2+ statt 1- oder 4- statt 5+) hätte ich damit keine Probleme ...
Lg
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Um wie viele Notenstufen dürfen Halbjahres und Endjahresnote im Endeffekt max. abweichen (sowohl nach oben / nach unten)? Laut Erlass müssen ja die Leistungen des 1. Halbjahres mit einbezogen werden und die Gesamtentwicklung berücksichtigt werden. Wenn nun
a) Ein Schüler sehr abgesackt ist
b) seine Leistungen steigern konnteWie sehr darf die Note jeweils auf dem Jahreszeugnis von denen im Halbjahreszeugnissen abweichen? Wären 2 / 3 Notenstufen noch vertretbar?
lg
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Bei mir war es auch nie ein Vorstellungsgespräch: Ich habe an der Schule angerufen (oder wurde angerufen), um Interesse zu bekunden. Ich wurde zu einem (frei wählbaren) Termin eingeladen. Dann hatte ich ein nettes Gespräch mit der SL. Inhalte waren hauptsächlich meine vorraussichtlichen Einsatzgebiete (Stundenzahl, Stufen, Fächer). Einmal wurde ich auch gefragt, ob ich bereit sei die Vorstunde zu unterrichten (ab 7 Uhr).
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Das hängt klar vom Fach ab - in den Fremdsprachen kann man wöchentlich Vokabel- und Grammatik-(Kurz)tests schreiben.
Ja, das stimmt. Die obige Feststellung / Frage war auch meine Fächer, v.a physik bezogen.lg
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Ist das bei euch eine schulinterne Regelung? Habt ihr noch weitere Regelungen zu Referaten und dergleichen?
vielen Dank
Peter
Wurde bei uns im Seminar (Refzeit) so gelehrt und auch in der Schule gilt diese Regelung. Zu Referaten kenne ich keine weiteren Regelungen, aber zu Tests:. können unangekündigt sein
- dürfen nicht länger als max. 15 - 20 Minuten dauern
- dürfen nur den Stoff der letzten 2 - 3 Stunden abprüfen
- dürfen nur wie 1 - 2 zählen.
- 2 Tests pro Halbjahr (Richtwert, man kann auch mehr oder weniger schreiben). Die Frage ist nur inwiefern es sinnvoll es alle 2 Wochen einen Test zu schreiben.- Hausaufgaben dürfen nicht bewertet werden, Referate sehr wohl
Lg
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Ich würde mal spontan sagen: Wenn Du die aussicht auf einen Vertrag an deiner Schule nach den Ferien hast, lass dir das schriftlich geben und reich es beim Arbeitsamt ein. Dann kannst du mit dieser Begründung den Job, der dir dort angeboten wurde, absagen.
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edit: deine emailadresse gibt Hinweise darauf, dass du kein Lehrer bist. In dem Falle hättest du keine Schreibberechtigung hier (siehe Forenregeln), kannst dein Anlegen aber im Schwesterforum www.schulthemen.de posten. Bitte weise einem Moderator oder dem Admin eindeuig nach, dass du Lehrer bist oder ziehe bitte mit deinem Anliegen in Schulthemen um.Den Gedanken, dass es kein Lehrer sein könnte, hatte ich beim Lesen des Eingangsposts auch ...
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Konflikt Schüler - Lehrer:
- Schüler benimmt sich daneben (innerhalb und außerhalb Unterricht)
- Schüler greift Lehrer verbal anKonflikt Lehrer - Eltern:
- Probleme beim Übergang Grundschule - weiterführende Schule - Eltern sehen Empfehlung des Lehrers nicht ein
- Eltern nehmen ihren Sprössling in Schutz, obwohl dieser Bockmist gebaut hat. Dieses aber sehen Eltern nicht ein -
indidi: Mit einer 4 in Französisch wird meine Tochter in Klasse 7 versetzt. Mit einer 5 darf sie evtl. eine Nachprüfung machen. Falls diese schief geht, hat sie viel Spaß dabei die Klasse 6 sozusagen ein drittes Mal machen zu dürfen (zuerst in der Gesamtschule, dann freiwillig von der 7. in die 6. zurückgegangen beim Wechsel von GE zu GY und schließlich dann als Wiederholung). In Mathe gibt es ja leider auch eine 5. Genau in den beiden Fächern, die sie noch nie mochte.........
Bolzbold: Grundsätzlich gebe ich dir ja evtl. sogar Recht. Aber: Meine Tochter ist erst zum 2. Halbjahr von der GE aufs GY gewechselt. Mit der ganzen Vorgeschichte und unter der Berücksichtigung, dass ihr genau 1,5 Punkte zur 4 gefehlt haben, widerspreche ich dir aber schon.
Nj wenn sie in der Gesamtschule und in der Grundschule schon die sechste Klasse wiederholt hat (ob freiwillig oder gezwungenermaßen) dann frage ich mich, ob sie wirklich fürs Gym geeignet ist und ihr sie nicht überfordert (auch wenn ihr nur 1,5 Punkte zu einer 4 gefehlt haben). Nur: Auch die anderen Klausuren waren in Französisch nicht gerade gut und auch die mündliche Leistung weist auf Defizite hin. -
Zum einen wäre das BL interessant, zum anderen kann wohl nur die Bezirksregierung (NRW) verlässliche Auskunft geben.
LG
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Ich halte es auch für bedenklich:
- Wenn sie jetzt auf dem Zeugnis eine 4 bekommt, werden die Lücken, wenn sie sich nicht freiwillig in den Ferien hinsetzt bleiben. Im nächsten jahr wird sie es noch schwerer haben.
- Wie viel zählt ein Referat bei euch? Bei uns darf ein Referat max. 2 mündliche Leistungen (also für 2 Stunden) ausmachen. Letztlich kann man so z.B. von einer 5 + auf eine 4 - kommen. Die Frage ist also, ob es sich lohnt, selbst wenn das Referat 1 wäre.
- Wenn sie sich auf eine Nachprüfung vorbereitet, kann sie ihre Lücken schließen.
- Ich finde es auch nicht besonders prickelnd, wenn SuS kurz vor Schuljahresende ein Referat hält, um die Note zu retten.LG
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Ich habe es mal in einer Klausuraufsicht in Französich erlebt (Oberstufe): Der Fachlehrer hat die Frage noch einmal mit anderen Worten gestellt (in Franzöisch) und hat irgendwas in der Art "Im Unterricht haben wir ..." gesagt. Danach war es den SuS scheinbar klar.
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Ich habe in 2 Pausen Aufsicht, sprich 30 Minuten.
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