Für NRW gilt: Keine Versetzung in Probezeit (3 Jahre). und dann: [quote]Es gibt seit Mai 2011 den neuen Versetzungserlass, in dem es u.a. heißt: " Freigabeerklärungen für das allgemeine Versetzungsverfahren sind unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen an einer Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an den Schulen und den persönlichen Interessen an einer Versetzung zu erteilen. Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge." Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde.[!quote]
Quelle: http://www.tresselt.de/versetzung.htm
Zwar soll diese 5 Jahres-Regel rechtlich nicht haltbar sein und man hätte Chancen dagegen zu klagen, aber nun ja, wenn es nicht klappt, hat man mitunter bei der SL schlechte chancen.
Ausführungen galten für Wechsel innerhalb Bundesland NRW. Wenn man z.B. nach Hessen wechseln möchte, benötigt man glaube ich Tauschpartner.
LG Flipper