Beiträge von Flipper79

    ich seh das nicht so dramatisch.
    ich würd das kind erstmal mitnehmen.
    ich denke, dass auch dieses kind eine chance verdient hat. eine klassenfahrt ist immer eine gute möglichkeit, um sich in die gruppe zu integrieren.
    sollte es zu probleme kommen.. sind die eltern eh verpflichtet das kind abzuholen.. also so ein großes risiko gehst du m.e. nicht ein.
    sollte sich der junge wirklich soo schlimm benhemen ist das ende der klassenfahrt halt recht früh erreicht.
    darüber würde ich mit den eltern sprechen..


    Das Problem dürfte nur sein, dass man dieses Kind aufgrund seiner "Vorgeschichte" intensiver betreuen muss bzw. mehr beaufsichtigen muss, als "normale" Kinder.
    Ich würde das Kind ohne eine genaue Auskunft der Ärzte auch nicht mit auf Klassenfahrt nehmen. Das Risiko wäre mir zu groß


    Lg

    Hallo zusammen,


    welche Schwebstoffe außer Eiweißen, feinen Bodenbestandteilen, Schlammflocken, Bestandteile aus Abwässern gibt es noch in Fließgewässern / im See / Teich etc?


    Ich würde Mineralstoffe zu gelösten Stoffen zählen.


    Lg Flipper

    D.h. die 900 Stellen, die alle (Anmerkung Lillyfee: angeblich!) nicht besetzt werden konnten, hätten längst bei LEO wieder auftauchen müssen bzw. sollten es im Laufe der kommenden Woche, wenn das Schuljahr beginnt, spätestens tun .....

    Das Problem dürfte ggf. folgenes sein: Hätte "meine" Schule eine Stelle nicht besetzen können, wäre diese Stelle weggefallen (frag mich nicht warum), aber die SL hätte die Stelle trotz Bedarf nicht erneut ausschreiben dürfen.


    Ansonsten stimme ich coco zu.

    Für NRW gilt: Keine Versetzung in Probezeit (3 Jahre). und dann: [quote]Es gibt seit Mai 2011 den neuen Versetzungserlass, in dem es u.a. heißt: " Freigabeerklärungen für das allgemeine Versetzungsverfahren sind unter Berücksichtigung der dienstlichen Interessen an einer Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an den Schulen und den persönlichen Interessen an einer Versetzung zu erteilen. Fünf Jahre nach dem ersten zulässig gestellten Versetzungsantrag bedarf es einer Freigabe zum Versetzungstermin nicht mehr. Dies gilt auch rückwirkend für bereits gestellte Versetzungsanträge." Die Fünf-Jahres Frist bezieht sich auf den Versetzungstermin, zu dem der Antrag erstmalig gestellt wurde.[!quote]
    Quelle: http://www.tresselt.de/versetzung.htm


    Zwar soll diese 5 Jahres-Regel rechtlich nicht haltbar sein und man hätte Chancen dagegen zu klagen, aber nun ja, wenn es nicht klappt, hat man mitunter bei der SL schlechte chancen.


    Ausführungen galten für Wechsel innerhalb Bundesland NRW. Wenn man z.B. nach Hessen wechseln möchte, benötigt man glaube ich Tauschpartner.


    LG Flipper

    Ich kann deine Bedenken verstehen, aber du solltest dich auf jeden Fall auskurieren. Unsere Schulleitung hat dafür Verständnis, wenn Kollege xy (egal ober er länger an der Schule ist oder neu an der Schule) für 2 Wochen (oder auch länger) krank geschrieben ist. Wir sollen nur nach Möglichkeit Vertretungsaufgaben einreichen, damit es die Vertretungslehrer einfacher haben und die SuS in der Oberstufe die Aufgaben selbstständig bearbeiten können.

    Bei uns wird versucht Kinder, die die gleiche Grundschule bzw. die gleiche Grundschulklasse gemeinsam besucht haben, in der gleichen Gymnasialklasse zusammen zu fassen (es sei denn die Eltern / Kinder äußern andere Wünsche). So kann es dazu führen, dass in einer Klasse mehr Fahrschüler sind als in der Parallelklasse.


    Hat sich die Besoldung denn so geändert? Als es noch BAT gab, was ich selbst mal bezogen habe, waren die Unterschiede zu A 13 enorm. Wäre dann natürlich auch eine positive Entwicklung.

    Ne hat sie sich nicht. Auch beim TVL war bei mir der Netto-Unterschied zwischen TVL und A 13 enorm ( größer als 200 €)

    Hallo sunny,


    ein entscheidender Vorteil der Verbeamtung ist die Tatsache, dass man netto wesentlich mehr verdient als die angestellten Kollegen. Ein weiterer Vorteil ist es, dass man in die PKV wechseln kann und somit bei vielen Ärzten "besser" behandelt wird.


    Lg

    Hallo zusammen,


    ich überlege mir gerade etwas für den Einstieg in ein Thema (Sekundarstufe II, Einführungsphase, Pädagogik). In einem Heftchen wird vorgeschlagen, dass die SuS zu einem bestimmten Thema (Erziehung) ein Elf-Worte-Gedicht zu schreiben. In der Beschreibung wird angegeben, dass dieses Gedicht aus 11 Worten besteht und es sich über 5 Zeilen verteilt: Untere Zeile und obereste Zeile: 1 Wort, 2. Zeile von unten 4 Wörter, 3. Zeile von unten 3 Wörter und in der 4. Zeile von unten 2 Wörter. Soweit klar.
    Meine Frage: Können diese Worte zusammhanglos sein (wie z.B. Baby - Erziehung - Sozialisation - Erziehungsinstanzen etc? oder müssen die SuS Sätze bilden (wie in einem normalen Gedicht)? Ich gehe zwar davon aus, dass die Schüler die Begriffe irgendwie auf die 5 Zeilen verteilen können (natürlich sinnvoll), aber ich bin mir nicht ganz sicher.


    Lg Flipper

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