In NRW brauchen wir dann aber ein ärztliches Attest, wenn ein Kind am letzten oder ersten Schultag vor/nach den Ferien fehlt. Ich würde das Kind nicht so einfach gehen lassen, Rücksprache/Gespräch - wie hier schon erwähnt - mit der SL.
Das hat auch nix mit typisch Beamte zu tun. Die angestellten Lehrer müssen sich an die gleichen Spielregeln halten.
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Als Lehrer - egal ob verbeamtet oder nicht - muss ich mich an Regeln, an das Schulgesetz etc. halten, ich habe eine Aufsichtspflicht.
Fakt ist, dass Beurlaubungen vor den Ferien nur der SL vornehmen kann. Wenn ich das Kind einfach heim schicke, kann ich mir fiesen 'Ärger der SL und der Schulaufsicht einhandeln. Es besteht Schulfpflicht und nicht umsonst wird Schule schwänzen mit Bußgeldern geahndet.
Zudem geht es um eine Signakwirkung: Wenn ich Schüler xy vor den Ferien die letzten 2 Stunden heim gehe lasse, wollen demnächst alle Kinder eher heim. Schüler z, der bei einer anderen Lehrerin / einem anderen Lehrer Unterricht hat und diese Beurlaubung nicht erhält, ist mit Recht sauer.
Lg Flipper