Beiträge von Flipper79

    @ Pausenclown:
    Nur 2 Gründe
    1) Da es theoretisch Schüler geben kann, bei denen die Zeugnisnote noch auf der Konferenz abgeändert wird (z.B. damit der Schüler nicht die vierte oder fünfte 4- hat, sondern auch eine 5+, um ein Zeichen zu setzen oder in die andere Richtung, damit ein Schüler noch durchgezogen wird, damit er einen Abschluss bekommt)
    2) Um die elendigen Notenerpressungen zu vermeiden: "Wenn Sie mir keine 4 geben, habe ich keinen Ausgleich und bleibe sitzen etc)

    Bei neu auszuschreibenden Vertretungsstellen: Selbstverständlich, bin voll deiner Meinung, fossi. Bei jahrelang bewährten, als verlässlich und kompetent bewiesenen und der Schule lieb und vertraut gewordenen Vertretungskräften: Nein, bin ich anderer Meinung.


    Gruß aus dem Wald.

    Zumal auch Quereinsteiger durchaus besondere Fähigkeiten und Qualifikationen mitbringen: Sie standen schon mal im Berufsleben und können den SuS bei Bedarf bei der Berufswahl unterstützen (ein Diplomingenieur kann z.B. aus seinem Berufsleben berichten. Welcher ausgebildere Lehrer (mit Ref) kann das schon?)
    Warum sollte man einer Klasse einen Lehrerwechsel zumuten, wenn der Quereinsteiger einen guten Job macht und sich Schüler und Lehrperson aneinander gewöhnt haben? (Kontinuität)

    Hallo Putzmunter,
    ich habe bei meinen mündlichen Prüfungen bei Erwartungshorizont nicht angegeben, welche Leistungen ein Schüler für eine best. Note erreichen muss. In der anschließenden Beratungen haben wir aufgrund seiner Gesamtleistung in der mdl. Prüfung dann über eine Note beratschlagt (konnte der Schüler die grundlegenden Aufgaben? Konnte er auch die Aufgaben des AFB II und die des AFB III? Wie war seine Lösungsqualität? Brauchte er Hilfen? Wo lagen Fehler? (Waren es nur Rechnefehler oder handelte es sich um grobe (fachliche) Schnitzer? Wir konnten uns meistens recht zügig über eine Note verständigen.

    Ich verstehe auch nicht, wo das Problem ist, umzuziehen. Du sagst selbst, dass du keine Kinder hast. Wenn du einen Partner hast, ist es zwar nicht toll, eine WE-Beziehung zu führen, aber ein Kollege von mir macht es auch ...
    Es gibt bei uns an der Schule auch Reffis, die extra fürs Ref umgezogen sind (nach NRW, da sie in ihrem BL zu dem Zeitpunkt keinen Ref-Platz bekommen haben.)


    Das Leben ist kein Ponyhof ... und selbst von Azubis (die gerade mal 16 sind), verlangt man eine gewisse Flexibilität ...

    Ich würde es auch nicht machen. Gründe wurden bereits genannt. Hinzu kommt
    1) Unser Oberstufenkoordiantor hat ausdrücklich gesagt, dass wir dieses nicht tun dürfen
    2) Im Extremfall die Abiprüfung angefochten werden kann (da ggf. Formfehler und sei es nur, dass sich ein Schüler, der diese themeneinschränkung nicht hatte, Rechtsmittel einlegt oder dass die Schüler dir an den Karren pinkeln.
    3) Ich habe auf die Vorgaben für die zentrale Abiprüfung verwiesen (schriflichtlich). Da konnte ich auch keine Themeneinschränkung vornehmen.

    Du kannst dir Bedenkzeit erbitten. Während dieser Zeit kannst du an anderen Gesprächen teilnehmen. Wenn du unterschrieben hast, solltest du das nicht mehr tun.

    ... nicht mehr darfst. Sobald du unterschrieben hast, bist du aus dem kompletten Verfahren raus und du darfst in NRW an keinem weiteren Bewerbunggespräch mehr teilnehmen. Anders sieht es aus, wenn du seitens der Schule eine Zusage erhalten hast und du dir Bedenkzeit (max. 3 Werktage) erbittest, darfst du noch zu deinen anderen Gesprächen fahren. Zwar sehen manche Schulen es nicht besonders gerne, wenn man sie zappeln lässt, aber es ist deine Zukunft und du musst an der Schule glücklich werden.


    Man erfährt -- im Falle einer Zusage - am gleichen Tag davon. Dieses kann - je nachdem wie viele Bewerber die Schule hat - direkt nach dem Gespräch sein ("Warten Sie mal") oder auch erst am Abend, während das Gespräch morgens war. Manche Schulleiter rufen einen auch an, wenn man eine Absage kassiert. Aber dieses machen nicht alle Schulleiter so.

    Und an die Mods. Ich saß neben meinem Mann auf dem Sofa, wir sind davon ausgegangen, das gilt für die Forenregeln. Aber es galt ja anscheinend nichteinmal, als ich den Account selbst genutzt habe und das ist albern. Inwiefern wird eigentlich überprüft, wer hier wirklich Lehrer ist? Ich finde nirgends einen Hinweis, dass man sich z.B. nur mit seiner dienstlichen eMail registrieren darf oder einen anderweitigen Nachweis zu erbringen hat...

    In den Regeln steht eindeutig, dass man nur als Lehrer hier schreibberechtigt ist. Gerade als Lehrer sollte man sich an die Regeln halten. Dabei ist es egal, ob die Lehrerin nebem ihrem nicht schreibberechtigten Ehemann sitzt oder nicht oder später selbst unter dem Account schreibt, dessen User nicht schreibberechtigt ist.
    Man muss sich natürlich nicht mit einer dienstlichen eMail registrieren oder einen anderen Nachweis erbringen. Und wie die Mods herausfiltern, wer Lehrer ist, das kannst du den mods getrost selbst überlassen.


    Zu deiner Frage: Tante Google hilft:

    Zitat

    Ein wesentlicher Punkt ist, dass Aufgabenstellung, Zeitdauer,
    Schwierigkeitsgrad und Umfang von Probearbeiten im pädagogischen
    Ermessen und der pädagogischen Verantwortung der Lehrkraft stehen. Damit
    wird der einzelnen Lehrkraft ein sehr weitgehender pädagogischer
    Freiraum gewährt, dem natürlich auch eine gesteigerte Verantwortung
    entspricht.


    http://www.schulberatung.bayer…undschule/index_07648.asp

    Wie immer kommt es auf das BL an.


    NRW: An meiner Schule gibt es einen Fortbildungstopf. So lange Geld in diesem ist und der SL die Fortbildung genehmigt, kann man sich Fahrtkosten anteilig erstatten lassen. Es sind glaube ich 30 ct (?) pro gefahrenem Kilometer, wenn man mit dem eigenen PKW zur Fortbildung fährt. Außerdem kann man sich Fortbildungsgebüren (seien es Skripte, für die man etwas bezahlen muss oder eben die Teilnahmegebüren) erstatten lassen. Man muss einen Antrag ausfüllen, seine Kontonummer angeben und bei dem Kollegen, der für den Fortbildungstopf zuständig ist, abgeben (der unterschreibt und gibt das ganze dann Richtung SL weiter, die das Nötige veranlasst). Irgendwann freut man sich über das Geld auf seinem Konto.

    Wir wiederholen ja gerade alle Themen (bis auf die, die im vergangenen Quartal, sprich bis unmittelbar vor der Wiederholung Thema waren) ... bis zu den Klausuren wird wirklich der Stoff wiederholt, danach wird es produktiv umgesetzt.


    Damit ist es kein Problem, da streng genommen der entsprechende Stoff ja im "vergangenen Quartal" behandelt wurde. (Aussage unseres Oberstufenkoordinators)

    @ Aktenklammer: Nein, du darst ohne Wiederholung nicht auf alte Themen zurückgreifen. Ich habe es bei meinen Vorabiklausuren so gemacht, dass ich im Unterricht gezielt den "alten" Stoff wiederholt habe. Somit konnte ich 2 verschiedene Themen aus (ursprünglich) 2 verschiedenen Halbjahren nehmen. Man kann ja z.B. im Unterricht alte Abiaufgaben bearbeiten lassen oder gezielt gewisse Verbindungen herstellen (in Mathe schwierig, in Physik schon leichter möglich mitunter).

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