Sagt ja keiner, dass du bestehende Systeme wie ChatGPT nicht nutzen darfst
Beiträge von Flipper79
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Als kleiner Tipp:
Entwirf eine Art von KI, die Klausuren/ Klassenarbeiten/ Abiprüfungen/ ZP 10 - Prüfungen korrigiert. Man kann den Text (und sei er noch so unleserlich) einscannen (da wir alle iPads haben, kein Problem) und er korrigiert einem dann die entsprechende Prüfungsleistung. Man drucke die Korrektur auf dem Schulrechner aus und voilá alles gut.
Oder noch besser: Alle Schüler:innen schreiben nur noch auf ihrem iPad (auch in der Grundschule). Die KI korrigiert auf Knopfdruck die Arbeit und die Korrektur geht direkt an die Schüler:in. Fertig! Damit man dann nicht mehr hinter den Unterschriften her rennen muss, geht die Arbeit dann auch digital an die Eltern. Durch die Lesebestätigung gilt die Arbeit als unterschrieben!
DAS wäre mal eine Geschäftsidee mit Zukunft!
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Kann man sich als Prüfungsherstellerin selbstständig machen und davon leben?
Dafür gibt es doch ChatGPT.
Erstelle mir eine Prüfung zum Thema Gewalttheorien. Nutze dabei die und die Theorien und versuche einen Bezug zu einem aktuellen Zeitungsartikel aus den Jahr 2023 herzustellen. Dabei soll die Fragestellung lauten: "Analysiere das Tötungsdelikt unter Einbeziehung der Gewalttheorie von ..."
Mit deiner Frage "Kann man sich als Prüfungsherstellerin selbstständig machen und davon leben?" kommt leider ein paar Jahre zu spät. KI ist das Stichwort chili
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Man könnte das hier auf die Spitze treiben und dieses Vorgehen dem ZAA melden. Der/die Vorsitzende muss ja handfeste Gründe für das Ablehnen oder "Hineinpfuschen" in einen Prüfungsentwurf haben. Vielleicht ist da die Angst vor Rache größer als gedacht. Dass jemand damit durchkommt, ist schon ein starkes Stück. Und dass das dem ZAA noch nicht aufgefallen ist, finde ich eigentlich mindestens ebenso krass.
Ich auch!
Ich mache schon allein deshalb unterschiedliche Prüfungen, da ich meinen Schüler:innen auch (alte) mündliche Abiturprüfungen zum "Üben" geben bzw. diese mit denen simuliere. Hinzu kommt, dass bei uns (vereinzelt) Q1 Schüler:innen sitzen, die bei einer mündlichen Prüfung hospitieren.
Und bei uns unterhalten sich Prüflinge auch schon mal über mündliche Prüfungen ... "da war eine Aufgabe zur Induktion dran" oder genauer "dort war ein quadratisches Leiterrähmchen, das von links ins Induktionsfeld reinfuhr, dann einige Zeit im Magnetfeld war und dann wieder rausfuhr".
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Ich würde begrüßen, wenn am Gymnasium auch mehr Lehrkräfte mit Migrationshintergrund und ohne typischen GL-Lehrkräfte-Habitus arbeiten würden. Und ich bin mir sicher, dass es auch Gymnasien gibt, wo solche Lehrkräfte willkommen sind.
Vor allem, da du dann für Jugendliche mit Migrationshintergrund ein Vorbild sein könntest!
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Das Bundesland wäre wichtig zu wissen!
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https://www.schulentwicklung.n…abiturpruefung/index.html
In dem Links sind alle offiellen Vorgaben genannt. Weitere Vorgaben gibt es nicht.
Aber: Der / Die Vorsitzende hat das Recht den Vorschlag der Prüferin/ des Prüfers zurückzuweisen. Ob dieses auch der Fall ist, wenn immer wieder die gleiche Prüfung genutzt wird, ist der/ dem Vorsitzenden vorbehalten. Es gibt also kein pauschales Ja und kein pauschales Nein.
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Da hast du recht. Bei A14 erfolgt die Besetzung aber durch die SL. [...]
In meinem Fall zB wurde die A14 quasi für meine lang ausgeübte Tätigkeit geschaffen.
Falsch! Die SL schreibt bei einer A14 Bewerbung die (alleinige) Beurteilung. Die SL hat also einen gewissen Einfluss auf die Chancen, dass die Bewerberin/ der Bewerber die ausgeschreibene A14 Stelle bekommt. Die Besetzung erfolgt aber durch die Bezirksregierung nach bestimmten Kriterien.
(1) Beste Beurteilung (ggf. wird dann geschaut, wer in welchen Unterpunkten die beste Beurteilung hat)
(2) Bei 2 exakt gleichen Beurteilungen kommt dann z.B. das Dienstalter dazu.
Selbst wenn eine Bewerberin / ein Bewerber (die/ der Haustinterene) die Bestbeurteilung hat und überall die volle Punktzahl und die entsprechende Tätigkeit mehrere Jahre ausgeübt hat, kann eine externe Berwerberin/ ein externer Berwerber mit der gleichen Beurteilung, einen höheren Dienstalter zum Zuge kommen, der jedoch diese Tätigkeit noch nie ausgeübt hat.
Bei eine A15 Bewerbung kommen Beurteilende der BezReg (u.a.) und schreiben die endgültige Beurteilung, auf die der Schulleiter keinen finalen Einfluss mehr hat.
Entscheiden tut in beiden Fällen aber jeweils die BezReg!
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CDL : Bei uns keine einzige! So unterschiedlich können die Erfahrungen sein und prägen dann das Denken.
Ein solches Verhalten von Schwangeren gab es aber schon vor Corona:
Es gab diejenige, die bis zu Beginn der MuSchu-Frist gearbeitet haben (außer wenn gewichtige Gründe dagegen sprachen). Es gab diejenigen, die von Arzt zu Arzt gelaufen sind um sich wegen irgendwelcher "Probleme" ein Beschäftigungsverbot zu holen ... oder wegen jedem Wehwechen und Nicht-Wehwehchen zu Hause blieben (gibt es auch bei Nicht-Schwangeren).
Ob und inwiefern eine schwangere Lehrkraft durch Nichtstun ihr volles Gehalt bekommt, hängt aber auch vom SL ab.
Lässt die SL dieses zu oder sagt die SL (wie bei uns): Du arbeitest xy Stunden pro Woche. Im Rahmen dieser xy Stunden (die du dir frei einteilen kannst), musst du alternative Tätigkeiten machen und KuK entlasten. Es gäbe z.B. folgende Möglichkeiten. Wenn dir (ggf. nach Rücksprache mit den KuK deiner Fachschaft) etwas Anderes einfällt, melde dich bei mir. Außerdem kannst du zur Vorbereitung auf diese und jene Prüfungen die leistungsschwächeren SuS auch per Videokonferenz fördern und mit ihnen dieses und jenes üben.
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Die Klassenbücher, genau dazu sind sie doch da.
Richtig!
wenn du seit 8 Wochen Unterricht machst und jetzt keinen Stoff für eine Klausur hast, ist was schief gelaufen.
Richtig! Ich habe zwischen 2 Klausuren oft weniger als 8 Wochen! Und ich bekomme genug Stoff zusammen! Zur Not wird es eben eine Klausur mit wenig Stoff, haben die Schüler:innen auch nichts dagegen!
Meine Güte, frag die SuS und dann mach halt einfach Unterricht. Du kennst den Lehrplan, du bist schon gross [...] Ich habe die Jungs also gefragt, was war zuletzt dran. Kreisbewegung und so. OK, super, machen wir jetzt Arbeit/Energie/Leistung, Formelheft und Taschenrechner raus, zack zack und los geht's.
Und zur Not einfach mal ein Schülerheft mitnehmen oder Einblick nehmen. Wenn die alles digital haben, sollen sie dir die wichtigsten Seiten digital schicken.
Wenn die Kollegin/ der Kollege im Krankenhaus liegen würde, könnte sie/ er auch nicht antworten!
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Leider ist eine Parallelbetreuung keine Mehrarbeit im Sinne der "Ich bekomme die Stunden ab der 4. gemachten Stunde vergütet.
Anders würde es aussehen, wenn z.B. Montags in den beiden ersten Stunden dein LK laufen würde und Montags in den beiden letzten Stunden dein Vertretungs LK.
Versuche im Sinne der Schüler:innen zu erreichen, dass die LK's nicht zur selben Zeit liegen (so wirst du keinem Kurs gerecht), sondern zu unterschiedlichen Zeiten.
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Richtig, und da 99,99% aller Schwangeren so "sorglos" (man könnte auch sagen: normal) sind, ist dieses Beschäftigungsverbot einfach nur ein Witz. Gut bezahlte vorgezogene Elternzeit so gesehen, da lohnt sich das Kind gleich weitere 9 Monate mehr.
Es ist ein Unterschied, ob eine schwangere Frau sich einer gewissen Gefährdung aussetzen muss (während ihrer Arbeitszeit) oder ob sie es freiwllig macht.
Eine gewisse Diskrepanz zwischen Schutz der Lehrkraft durch die Behörde vs. eigenverantwortliches Handeln gab es schon immer: Wenn bestimmte Titerwerte (Masern, ...) nicht ausreichend waren, bekam die Lehrkraft schon immer ein Beschäftigungsverbot (in der Schule). Sie könnte sich aber auch außerhalb der Schule anstecken (wenn sie z.B. ihr Kind in die Kita bringt, ihr Kind selbst Masern hat, ...).
Die Behörde(n) möchten nur allen Schadensersatzansprüchen vorsorgen bzw. die Schulleitung hat der Schwangeren auch eine Fürsorgepflicht gegenüber!
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Was der Frosch meint:
Wenn du dich reinklagst (was Vorteile haben kann), darfst (und musst) du nur 18 Stunden unterrichten und später (wann auch immer) nicht aufstocken, aber auch nicht weniger.
Die Frage ist auch, wie die Schulleitung/ das Kollegium einem gegenüber tritt, wenn man sich einklagt ... das hängt sehr von der jeweiligen SL/ des jeweiligen Kollegiums ab. Wenn du aber schon so lange als Vertretungskraft tätig bist an deiner Schule, ist - auch unabhängig - vom Formfehler die Frage, ob du dich aufgrund der Kettenverträge nicht einklagen kannst.
Könntest du nicht den 12 Stunden Vertrag abwarten und dich dann ggf. aufgrund der Kettenverträge einklagen (wenn du es möchtest)?
Ein Neuanfang an einer neuen Schule kann eine schöne Erfahrung sein (wenn alles stimmt). Andererseits kennst du an deiner aktuellen Stunde Vieles.
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???
Schreibt man bei euch nicht automatisch nach?
Und warum eine 1,0?
Ich würde mal sagen: Typische Schüler-/ Elternlogig
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Wie? Nicht? Mir müssen die Kinder immer in einem Becher einen Beweis mitbringen, damit ich sicher sein kann, dass sie wirklich mussten.
kl. gr. frosch
Kann man dann auch gut im NW Unterricht einbringen. Du bringst mich gerade auf Ideen:
> pH-Test
> Drogentest
> Besprechen wann der Urin dunkelgelb ist, wann durchsichtig etc.
> Menstruation
> Spermien analysieren
> Eiweißtest
> Schwangerschaftstests
> Corona-Tests (soll ja auch über das Abwasser nachgewiesen werden)
> Welche weiteren Ionen befinden sich im Urin?
Geil! DANKE! Ich beantrage morgen Vertretungsstunden, wo ich genau das machen kann! Die Schüler:innen werden mich lieben (oder halt auch nicht).
Ich kann dann mal schauen, wie lang es dauert bis die SL auf der Matte steht, was zum Teufel ich da mache
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In dem Fall dürfte es trotzdem schwer werden die unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis rechtlich durch zu ziehen.
Die Mutter hat die Entschuldigungen geschrieben, die Tochter hat diese aufgrund des Autismus nur nicht vorgelegt. Es ist also nicht das Verschulden der Mutter. Je nachdem in welcher Klasse die Schülerin ist, wird das Ganze noch schwerer aufrecht zu halten.
Und selbst wenn: Warum sich unnötig Stress mit dem Anwalt der Mutter machen?
Wenn man die Stunden entschuldigt geht es wesentlich schneller: Der zuständigen Person sagen: Ändere das Zeugnis bitte bzgl. der Fehlstunden bitte ab.
Nicht umsonst dürfen in NRW auf Abgangs-/ Abschlusszeugnisssen Fehlzeiten nicht drauf stehen.
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Das mag in der Grundschule so sein.
Ich unterrichte an keiner Grundschule und dennoch merke ich, wer was kann oder auch nicht! Ich kann aber nicht alle Schüler:innen mitnehmen, versuche es aber so gut es geht! Wer nicht will trotz enger Führung, der bekommt dann halt eine schlechte Note!
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Dann bespricht man die Arbeit mit den Schüler:innen ausführlicher als man es sonst machen würde und überlegt sich, wie man es beim nächsten Mal bessr machen möchte. Vielleicht tauscht man sich auch mit anderen Kolleg:innen aus. Vielleicht ist bei denen die Arbeit genauso schlecht ausgefallen, obwohl sie anders vorgehen.
Meistens merkt man ja schon vor der Arbeit, wie gut ein Thema verstanden wurde und kann dann noch intervenieren!
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Ja, dann sind die Stunden halt unentschuldigt. Oder soll ich die Entschuldigung schreiben, weil die Eltern es nicht schaffen? Und dann am besten noch vorbeifahren und die Unterschrift einholen?
Ich würde die Stunden einfach entschuldigen. Es geht ja nicht darum, dass man die Fehlzeiten nicht mehr aufs Zeugnis schreibt, sondern die Fehlzeiten entschuldigt.
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Man kann doch wohl erwarten, dass ich mein Kind morgens abmelde und dann innerhalb von z.B. einer Woche, wenn das Kind wieder da ist, eine schriftliche Entschuldigung mit dem Fehlgrund einreiche. Wenn eine Entschuldigung bei dem Klassenlehrer 2 Monate später reinflattert, finde ich, dass er das nicht mehr akzeptieren sollte. Ist doch bei jeder Behörde und bei jedem Arbeitgeber so.
Es gibt aber Kinder/ Jugendliche, die aus welchen Gründen auch immer diese Entschuldigungen dann nicht abgeben (wie in deinem Fall).
Ich arbeite zwar an einer tollen Schule, aber es gibt auch Eltern, die nicht in der Lage sind, sich adäquat um ihre Kinder zu kümmern (z.B. anzurufen, eine Entschuldigung zu schreiben, ...) Das sind dann solche Fälle, bei denen das Jugendamt mal vorbeischaut oder vorbeischauen sollte, ja!
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