Grundgesetz, Artikel 6, (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
"Wacht die Gemeinschaft" - nicht: Ist die Aufgabe des Lehrers und nur des Lehrers. Dieser kann nur mit dem arbeiten, was die Eltern in den Jahren vor der Grundschule fabriziert haben. Und nein, nicht die Lehrerin hat hier ihren Job nicht gemacht (wie es oft in den Leserkommentaren zum Brandbrief der Kollegin proklamiert wird), sondern die Eltern, die die Frechheit besitzen ihre verzogen Blagen zwecks Grunderziehung der Schule zu überlassen.
Nur leider denken die Eltern immer mehr, dass die Lehrer und vorher die Erzieherinnen im Kindergarten / der Kita ihre Kinder zu erziehen haben.
@ Elternschreck: Wie Recht du hast. Ich erlebe es ja immer öfter, dass Schüler (auf dem Gymnasium, ja teils auch in der Oberstufe), am Rad drehen, wenn man mal (in Physik) etwas theoretischer wird. Manche Schüler maulen auch, wenn man von ihnen verlangt in Deutsch Klassiker wie Effi Briest oder ähnliches zu lesen. Sie verstehen die Sprache einfach nicht (Aussage einer Schülerin) und verstehen nicht, wozu das gut sein soll. Ja mei, dafür sind sie auf dem Gymnasium und nicht auf der Hauptschule oder der Realschule.
Ich denke auch immer mehr mit Schrecken an die Zukunft. Ältere Kollegen sagen, dass das Niveau immer mehr sinkt. Was früher eine 5 war, ist heute eine 4. Manche Sachen kann man mit den Schülern heute nicht mehr machen, da sie dafür überhaupt keinen Sinn haben / es einfach nicht kapieren.
Und wehe man verlangt von manchen Eltern über die Hausaufgaben der Kinder zu wachen oder darüber zu wachen, dass ihre Kinder ihre Schulsachen mitbringen oder darauf zu achten, dass sie die Empfehlungen, denen man ihren Kindern zwecks individueller Förderung gibt, auch annehmen. Dann heißt es nur: Das können wir nicht. Wir sind berufstätig. Und das krasseste, dass man uns sagt, das sei ja schließlich unsere Aufgabe.