Wenn wie im Ausgangspost Unterricht dafür ausfällt (ist bei uns auch so) ergibt sich daraus bei uns auch eine Dienstpflicht.
Nö bei uns nicht. Die nicht mitfahrenden Kollegen müssen bei uns nur andere dienstliche Tätigkeiten wahr nehmen, bis ihr regulärer Unterricht vorbei ist (sei es die Sammlungspflege, sie es Aufräumen im Lehrerzimmer, sei es irgendwas anderes).
@ Susannea: Wenn der Lehrerausflug aber mit einer längeren Fahrt verbunden ist und erst um 23 Uhr beendet ist und es noch in eine Kneipe geht, ist es für ein Kleinkind sicherlich alles andere als gut (quengelndes Kind etc).
Man hat auch irgendwie ein Privatleben neben der Schule und von daher kann ich diejenigen verstehen, die nicht mitfahren möchten (vor allem wenn man ggf. noch einen Stapel Korrekturen auf dem Schreibtisch liegen hat und / oder man ohnehin schon eine stressige Schulwoche hatte).
Wer Spaß dran hat, kann es gerne machen.