Zur Mehrarbeit (NRW)
Überstunden müssen pro Monat vergütet werden. Wer mehr als 4 Mehrarbeitsstunden gemacht hat, hat generell ein Anrecht auf diese Überstunden.
Fällt nun Unterricht aus (Hitzefrei, Klassenfahrt, Schüler aus anderen Gründen nicht da) und liegen keine dienstlichen Gründe vor (z.B. Lehrerkonferenz), erhält man diese als Minusstunden. Plus- und Minusstunden dieser Art dürfen aber nur pro Monat verrechnet werden.
Wenn ich also im September 6 Überstunden mache und mir z.B. 2 im September entfallen, müssen mir 4 vergütet werden.
Wenn ich im September 6 Überstunden mache und mir z.B. im Oktober 2 entfallen, im September hingegen nicht, müssen mir diese 6 Überstunden vergütet werden.
Zumindest ist es bei uns so:
Wenn ich im September 6 Überstunden mache und mir z.B. 4 entfallen, bekomme ich dennoch 2 Überstunden bezahlt (da ich einmal über der magischen Grenze von 4 Überstunden war).
Wenn bei uns die Abiturienten nach den Osterferien weg sind, werden die Minusstunden, die dann entstehen pro Monat verrechnet.
Wir müssen aber nicht das ganze Jahr mehr Stunden arbeiten, damit wir diese dann "abfeiern" können. Lies mal bei Tresselt den Mehrarbeitsthread.
http://www.tresselt.de/mehrarbeit.htm (gilt für NRW)
Da steht relativ gut drin, was erlaubt ist und was nicht!