Beiträge von Flipper79

    "Die Schulleitungen werden gebeten, zwischen 8 und 18 Uhr die Faxgeräte zu beaufsichtigen und genügend Papier bereit zu halten."

    Ne! Es werden Boten von Schule zu Schule fahren und die Abiklausuren vorbeibringen.

    Damit es schneller geht, bekommen sie freies Geleit durch die Polizei (Blaulicht und Martinshorn) oder der Polizeiheli fliegt, wenn gar nix mehr geht

    Ich hab das gerade hier im Radio gehört. Frage dazu: Bekommt ihr denn die Aufgaben für die zentralen Abiprüfungen erst am Vortag zum Download angeboten? Ich würde es verstehen, wegen der Möglichkeit, dass sich die Aufgaben ansonsten verbreiten … Andererseits haben wir selbst eine dreiseitige Mathearbeit für Klasse 3 meistens schon zwei Tage vorher fertig kopiert 🤷‍♂️

    Ja, der Download startet immer am Werktag vor der Abiklausur. Wenn alles klappt, kann der Download Mittags (gegen 12 Uhr) beginnen.

    Eine Anhörung für die Abordnung müsste aber so oder so das Maß aller Dinge sein. Die Schulleiterin hat ein Recht darauf!

    Naja, wenn der Kollege länger krank ist, dann sollte in der Regel das Thema reichen. Aufgaben haben bei uns da die wenigsten dann schon vorbereitet (eher bei kurzfristiger Krankheit), aber auch da sind wir noch einmal darauf hingewiesen worden, es darf nicht erwartet werden. (anders als die bisherigen Noten, KLassenarbeitsnoten usw.)

    Ich meinte die Kollegin/ den Kollegen, der die Parallelklasse unterrichtet.

    § 12 ado nrw


    Die zu Vertretenden haben - soweit dies zumutbar ist - sicherzustellen, dass die für den ordnungsgemäßen Vertretungsunterricht erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung stehen (z.B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanter weiterer Verlauf des Unterrichts, geplante Klassenarbeiten und Klausuren).

    Bereits behandelte Unterrichtsgegenstände kann man dem Klassenbuch bzw. den Aufzeichnungen der Schüler:innen entnehmen.

    Eventuell fragt man auch die Kollegin/ den Kollegen, der die Parallelklasse unterrichtet. In den seltensten Fällen wird Kolleg:in A komplett etwas anderes gemacht haben als Kolleg:in B

    geplanter weiterer Verlauf: Dafür gibt es den schulinternen Lernplan bzw. eben wieder die Kolleg:in, die/ der die PArallelklasse unterrichtet.

    geplante Klassenarbeiten/ Klausuren: Habe ich immer erst kurz vor der Klassenarbeit/ Klausur fertig. Die Themen ergeben sich aber aus den Unterrichtsinhalten und man kann wieder die Kollegin/ den Kollegen fragen, die/ der die Paralleklasse unterrichtet.

    Vertretungsaufgaben An einer gut organisieren Schule gibt es für solche Fälle einen Fundus an Aufgaben oder wieder kann man - wenn die Kollegin/ der Kollege länger krank ist, fragen: Hast du Aufgaben für mich? Klappte bisher immer! [Edit: Ich meine die Kollegin/ den Kollegen aus der Parallelklasse]

    Ich denke, dass du mehr Antworten erhalten würdest, wenn du dir erst einmal über Folgendes Gedanken machen würdest:

    > In welcher Jahrgangsstufe möchte ich meine UPP machen?

    > Zu welchem Thema möchte ich meine UPP machen?

    > Was soll das Lernziel sein?

    > Welche Ideen habe ich?

    > Welche Besonderheiten (z.B. Kinder mit Förderbedarf) liegen vor?


    Dann könntest du dich mit Detailfragen an die User:innen wenden. Es ist deine Examensstunde und dafür solltest du zum einen eine Lerngruppe wählen, in der du gut klar kommst und bei der dir das Thema liegt.

    Nein, man muss keine Vertretungsaufgaben stellen (wobei es Unterschiede geben mag: Wenn ich mir mein Bein gebrochen habe, kann ich Vertretungsaufgaben stelle. Wenn ich Magen-Darm habe, kann ich es nicht (bzw. muss es nicht!)

    Wenn ich mir meinen rechten Arm gebrochen habe und ich Rechtshänderin bin, ist es mir auch zu umständlich alles mit der linken Hand einzutippen!

    ... und schreckt vielleicht Kolleg:innen, die beabsichtigen, ein SL-Amt einzunehmen noch mehr ab! Nach dem Motto: "Wenn ich mich für meine Schüler:innen aufopfere, ich mich für sie einsetze, ich eine deutliche Mehrarbeit habe, die durch das Gehaltsplus nicht aufgewogen wird, warum soll ich dann noch SL werden ... wenn ich dann doch abgeordnet werde?"

    ... und schreckt vielleicht auch Personen ab, die überlegen, in den Schuldienst zu gehen: Warum soll ich in den Schuldienst gehen, wenn ich (wahllos) abgeordnet werden kann und selbst ein SL nicht davor sicher ist?


    Interessanter Weise reagiert die BezReg durch das Statement (noch keine Abordnung erfolgt, Personalrat muss noch zustimmen, Schulleiterin hat kein Betretungsverbot, sondern es wird ihr nur dringend geraten, das Schulgebäude nicht zu betreten), erst nachdem gestern (?) der Spiegel-Artikel erschienen ist. Vielleicht bekommt sie doch langsam aufgrund des medialen Interesses (überregional!) kalte Füße. Dieses mediale Interesse war gewiss nie (von Seiten der BezReg) gewollt!

    In einem Artikel stand, dass die SL-Stelle in Datteln seit längerer Zeit vakant ist.

    Angeblich hat die Schulleiterin in Herten eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhalten (wegen der OGS-Sache?).


    Entweder muss mehr vorgefallen sein oder es ist tatsächlich eine ungerechtfertigte Strafmaßnahme und / oder man hat so ein "unschuldiges" Bauernopfer gefunden, die die Missstände "ausbügeln" muss.


    Eine SL mitten im SL abzuordnen, obwohl diese bei Schüler:innen und Eltern beliebt ist und auch eine 3. Klasse hat, ist ein starkes Stück.

    Wie sollen die Kinder es verstehen, wenn selbst wir Erwachsene es nicht verstehen. Das wird viele Tränen geben!

    Medienberichten zufolge hat Ex-Bürgermeister Fred Toplak das Schulministerium eingeschaltet.

    https://www.hertener-allgemein…eller-w719968-8000335564/

    Frau Feller äußert sich aber nicht wirklich dazu, sondern bittet um Geduld.


    Ich hoffe, dass eine kreative Lösung seitens der Eltern- und Schülerschaft gefunden wird und sich die Schulleiterin auf anderem Wege von ihrer Klasse verabschieden kann ... und dass der Protest Erfolg hat und die Zwangsabordnung rückgängig gemacht wird (ggf. eben auf juristischem Wege).

    https://www.gesetze-im-internet.de/wogv/anlage.html


    Ich hab mal geschaut in NRW gibt es genau 3!! Städte mit Mietstufe 6.. Düsseldorf, Köln und Mohnheim..

    Aber jeder spricht natürlich nur über diese max Mietstufe...2/3 ist wohl eher " Standard"..

    Danke für die Liste.

    Ich wohne in einer Stadt mit Mietstufe IV. Und gerade junge Familien ziehen aufgrund der hohen Mietkosten und/ oder der hohen Grundstückspreise aufs Land, wo es preiswerter ist, vielleicht sogar in die Nähe ihres Dienstortes oder pendeln dann lieber in die Stadt rein.

    Aber sind deine SuS so schlau? Das fände ich echt tragisch, wenn nur meine so doof sind das eben nicht zu tun... :gruebel:

    Ob die so schlau sind, weiß ich nicht. Es gibt aber immer wieder Schüler:innen, mit einer Ein-Tages-Krankheit, die immer wieder auf der Nachschreibenden-Liste stehen. Ich möchte nur Spekulationen aus dem Weg gehen, dass man einen Vorteil haben könnte, wenn man nachschreibt.

    Für Brennpunktschulen in Zweifel nicht so viel. Aber für Schulen mit einem niedrigen Sozialindex mitunter schon, da sie sich damit werben können, welch gute Schülerschaft sie haben.


    Bei den VERA 8, ZP 10 etc. werden die Prüfungsergebnisse der Schule aber mit Schulen mit dem gleichen Standortfaktor verglichen. Denn da ist es ja durchaus ein Unterschied, welchen Sozialindex eine Schule hat. Man kann eine Schule mit einem Index von 7 nun mal nicht mit einer Schule mit einem Index von 2 vergleichen. Dass man dort unterschiedliche Ergebnisse hat, ist verständlich.

    Wenn bei dem Vergleich aber rauskommt: Die Schule A mit den Sozialindex 7 schneidet im Vergleich mit anderen Schulen mit einem Sozialindex von 7 besonders gut ab, dann kann sich daraus durchaus ein Rückschluss auf die gute Arbeit ableiten lassen. Würde sie jetzt jedoch im Vergleich eher schlecht abschneiden, könnten sich dadurch Ansatzpunkte für eine effektivere Förderung ableiten lassen (zumindest auf dem Papier. Wie es dann in der Realität aussieht, steht in den Sternen)

    Wenn mir eine Kollegin nicht nur in den Entwurf, sondern auch ständig in die Prüfung reinpfuschen und reinquatschen würde, dann würde ich zunächst mit ihr und wenn das nichts hilft auch mal mit der Oberstufenkoordination/ der Schulleitung sprechen über ein solches Verhalten. Gut, dass es an meiner Schule ein miteinander und kein gegeneinander gibt und Anmerkungen zum Prüfungsvorschlag mir immer als angemessen erscheinen (soweit sie stattfinden).


    Auch in Mathe reicht es mitunter aus, wenn ein Prüfling sagt:

    Ich hatte in Teil 1 eine Analysisaufgabe, in dem es um den Bestand von Wildschweinen ging. Bei Aufgabenteil a) musste ich etc. Damit können Prüflinge schon was anfangen. In Teil B kam dann analytische Geometrie dran, dabei ging es um ...


    Außerdem habe ich bei Stochastik/ Analy. Geo wie Marie mitunter andere Schwerpunkte etc.


    Ja, ich muss mich nicht unbedingt an die Prüfung aus dem Vorjahr erinnern, wenn es aber so offensichtlich ist, dann ist es die Aufgabe eines guten Vorsitzenden (m/w), dass er auf diesen Umstand hinweist! Zumindest würde ich es mir wünschen!


    Ein zu häufiges Nutzen des gleichen Vorschlags spricht sich auch bei den Prüflingen mitunter rum ... und es soll Smartwatches geben, die durchaus praktikabel sind ...


    Ich nutze ja schon bei Nachschreibern (auch ohne vorherige Klausurrückgabe) meistens so grundsätzlich unterschiedliche Aufgaben, dass die Nachschreibenden nichts davon haben, dass sie gefehlt haben und "mal schauen wollen", was so dran war. Wenn die die Klausur vorher wieder bekommen, wähle ich erst Recht komplett andere Aufgaben aus.

    Wir müssen auch immer mehrere Vorschläge in den Prüfungsausschuss geben, einer wird ausgewählt. Die anderen dürfen wiederverwendet werden. Nach 3-5 Jahren hab ich auch schon von Kolleg*innen die gleichen Prüfungen wieder gesehen und finde es okay so, insbesondere bei 10 Nachprüfungen im LK plus 20 Prüfungen im vierten Fach im gk oder sogar mehr, wenn man mal zwei gks hat und einen LK und vielleicht dann noch eine Klassleitung 10, in denen man zwei Hauptfächer gerade zur ZP führt. Ich empfehle diese Kombi aus 30 mündlichen Abiturprüfungen, 28 LK und 15 gk Klausuren im Abi und 60 ZP 10 Klausuren auch unbedingt - nicht. Seitdem hab ich großes Verständnis für jedes Prüfungsrecycling.

    Prüfungsrecyling für nicht verwendete Prüfungen bzw, für Prüfungen, die nach 3 - 5 Jahren wieder genutzt werden, ist ja auch ok.

    Es ist aber ein Unterschied, ob ich jedes Jahr genau die gleiche mündliche Prüfung für meine Schüler:innen nutze oder ob ich mir zumindest die Mühe mache, diese "nur" alle 3 - 5 Jahre zu nutzen und dazwischen andere Prüfungenn.

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