Beiträge von Flipper79

    Nicolas : Du willst uns doch verar...en, oder?! :cursing:

    Ich fürchte doch.

    Dass es Gerüchte unter Schüler:innen und Eltern gibt, ist das eine. Wenn man sich dann aber auf Basis von Aussagen Dritter dann als Kollege noch an solchen Gerüchten beteiligt ist das Andere. Wenn ich so etwas von Eltern/ Schüler:innen hören würde, würde ich eine entsprechende Aussage tätigen, dass sie sich bitte nicht an Spekulationen beteiliigen sollen und dann den Kollegen über solche Gerüchte informieren.


    Ein unsicherer Gang kann auch andee Gründe haben ...

    Wie Bolzbold schon schreibt: Es war ein Versäumnis der Eltern, den Lehrkräften nicht mitzuteilen, dass ihre Tochter Diabetes hat. Soweit ich den Fall aber in Erinnerung habe, haben die Lehkräfte Vorerkrankungen nur mündlich, aber nicht schriftlich abgefragt. Wir lassen es uns von den Eltern immer schriftlich geben, ob sie eine Vorerkrankung haben oder nicht.


    Selbst wenn ich nicht weiß, dass eine Schülerin/ ein Schüler von mir eine Vorerkrankung hat, so rufe ich einen Arzt, wenn es ihr/ ihm schlecht geht, lieber einmal zu viel als einmal zu wenig.

    Vielleicht sollte man den Eltern und dem Schüler klar machen, dass er - auch wenn er "sicher fährt" auch nicht im Job zu spät kommen darf.
    Im Job fliegt man sehr schnell raus. (Es geht nicht darum, dass man mal zu spät kommt, da auf der Autobahn ein Unfall war und man sonst pünktlich ist).

    Naja, das Urteil ändert nichts. Es wird eine Kriterienkatalog erstellt werden in der Bez. REg. und dann wird nicht mehr vor Ort im Dialog entscheiden sondern in Münster im Zentrum Nord. Ob das für betroffenen Kolleg*innen besser ist?

    Besser sicherlich nicht.


    Abordnungen (gegen den Willen) sind nie prickelnd. Aber wenn die BezReg nach (hoffentlich) transparenten Kriterien die Kolleg:innen auswählt, die abgeordnet werden, wäre es rechtskonform. Und es würde Schulleitungen entlasten selbst nach Kriterien zu suchen oder das Losverfahren anzuwenden. Derzeit kann es ja dazu kommen, dass Schulleitung A andere Auswahlkriterien nutzt als Schulleitung B. Oder anders ausgedrückt: Kollegin 1 wäre dann ggf an Schule A nach den dort aufgestellten Kriterien abgeordnet worden, an Schule B nach anderen Kriterien vielleicht nicht.


    Sicherlich kann es jetzt (also in Zukunft) auch zu ungerechten Entscheidungen kommen, da die BezReg bestimmte Informationen über die Betroffenen nicht hat (z.B. besondere akute Belastungen)


    Vor allem kann es meiner Meinung nach nicht die Aufgabe der SL sein, nach (unklaren) Kriterien selbst Lehrkräfte auszwählen.

    Und was machst du, wenn dich die SL an der privaten Schule irgendwann nicht mehr haben möchte/ du die Probezeit nicht schaffst/ die Schule irgendwann mal pleite geht oder aus anderen Gründen schließt oder es dir dort nicht mehr gefällt?

    Mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium & einem Referendariat ist (fast) alles kein Problem (außer man schafft die Probezeit nicht oder lässt sich was zu Schulden kommen). Dann unterrichtet man halt an einer anderen Schule. Ohne Abschluss: Schwierig.


    Nichterfüller bekommen in NRW kein A13/ E 13. Wie es in deinem BW ist, weiß ich nicht, solltest du vielleicht schauen.

    Die Zeit wird sonst für die SL und die Verwaltung echt eng - und das kannst du ihnen ja ersparen.

    Das "Problem" bei der Suche nach Vertreungskräften (in NRW) ist das Folgende:

    1) Die Stelle muss ausgeschrieben werden.

    2) Es muss sich jemand darauf bewerben. Aktuell werden in NRW mehrere Stellen ausgeschrieben. Wenn jemand nach einer solchen Stelle sucht, dann wird er das erste Angebot, das ihm/ ihr zusagt annehmen. Somit steht er/ sie anderen Schulen nicht mehr zur Verfügung. Je nachdem ob es ein Mangelfach ist oder ein Fach, das "beliebter" ist, sind alle geeigneten Bewerber:innen zu Schuljahresbeginn vom Markt (alles schon da gewesen)

    3) Selbst wenn in der Ausschreibung steht, dass die Stelle baldmöglichst besetzt werden soll, dauert es von Annahme des Angebots bei der SL bis hin zur Einstellung einige Zeit (erweitertes Führungszeugnis, Bearbeitungsdauer bei der Bezirksregierung, Postlaufweg, ...)


    Je eher deine neue SL Bescheid weiß, desto stressfreier ist es für alle. Dann kannst du ggf bis zu Beginn des MuSchu (oder eines möglichen BV's) im Teamteaching eingesetzt werden.

    In NRW ist es auch so, dass Seiteneinsteiger:innen sich nach ihrer erfolgreichen OBAS-Ausbildung verpflichten für einen gewissen Zeitraum an ihrer Ausbildungsschule zu binden. Das kann für beide Seiten Vorteile haben, aber auch Nachteile, wenn die Chemie dann nicht stimmt. Das weiß man aber vorher und kann sich für ein Einstellungsangebot aussprechen oder auch dagegen, wenn einem die Bedinungen (nach OBAS Ausbildung weiter an Schule unterrichten) nich zusagen.

    na ja es geht ja auch um Klassenleitungen und so. Und gerade ist es wohl eh schwierig, weshalb wir auch noch nicht Bescheid bekommen haben, was uns da nach den Ferien erwartet. Denke es könnte schon helfen, das einzukalkulieren. Und vielleicht kann ich dann ja die Gefahrenbeurteilung auch schon eher machen... sonst fällt man da ja auch erstmal wieder kurz raus, oder?

    Ja, deine Schule wird jetzt vermutlich die UV (Unterrichtsverteilung) machen und es kann dann schon nützlich sein, wenn sie weiß, dass du schwanger und bald in Mutterschutz bist. Das kann sie zwar auch nach den Ferien noch ändern, aber vielleicht kann sie jetzt schon mal nach Vertretungskräften suchen.

    Herzlichen Glückwunsch :)


    Geht deine Schulleiterin direkt mit dem heutigen Tag in die Ferien? Meistens sind sie ja noch ein paar Tage länger da. Du kannst sie ja heute schon mal unverbindlich fragen, wie lage / wann sie in den Ferien erreichbar ist oder im Sektretariat nachfragen. Bei mir an der Schule bekomme wir dabei immer schnell Auskunft, teilweise erfahren wir auch per Mail wann meine SL in den Ferien in der Schule zu erreichen ist (Schulleitung und Stellvertretung)


    Ansonsten kannst du es ihr ja schon mal sagen mit der Bitte es noch nicht weiter zu geben im Kollegium. Ich kann verstehen, dass du lieber noch die Untersuchung in ein paar Tagen abwarten möchtest.


    Angst um deine Stelle musst du nicht haben.


    Alles Gute für deine Schwangerschaft!


    In dem Fall der Erstellerin geht aber darum, dass Tickets nicht erstattet werden können. Fad heißt, ich erbringe eine Zahlung in dem Wissen, dass ich das Geld bei Krankheit oder was auch immer, nicht zurückbekommen werde. So, wie wenn ich eine Reise zu spät storniere.


    Sie hat sich nicht selbst daran bereichert, in dem sie Geld unterschlagen hat, sondern sie hat das Geld nicht mehr. Es geht in ihrem Problem deshalb auch darum, ob und wie sie das zurückzahlen müsste.

    Richtig. Etwas anderes wäre es gewesen/ ist es, wenn die TE 20 € (im Vorfeld) von den Schüler:innen eingenommen hat und am Bahnhof (am Tag der Abreise) z.B. Vierertickets zahlt und auch den Eintritt vor Ort bezahlt. Dann fallen ja keine Kosten an und wenn die TE dann das GEld einbehalten würde, wäre es Unterschlagung.

    Ich würde auch Anzeige erstatten. Selbst wenn es im Sande verläuft

    > Er muss erst mal eine Aussage bei der Polizei machen (und wenn es ein Anhörungsbogen ist). So etwas kann schon mal abschreckend wirken (vor allem, wenn ggf. die Eltern davon Wind bekommen und die ihm im Idealfall die Hölle heiß machen)

    > Es wird polizeibekannt und im Wiederholungsfall ist er eben nicht mehr Ersttäter

    In NRW gelten zumindest auch an der Klinikschule, die ich kenne, die allgemeine Ferienregelung.

    Es werden jedoch Ferienworkshops angeboten, an denen die Kinder und Jugendlichen teilnehmen können.

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