Hallo Lizzy,
helfen kann ich leider nicht. aber ich bin in der selben Situation.
Ich werde mich auf die "freie Bewerbung" konzentrieren. Allerdings braucht man dafür auch diese Freigabeerklärung. Das Gute ist, dass dort erst der 30. April die Bewerbungsfrist ist.
Die zuständige Frau im RP meinte, dass die Freigabe schon vom Direktor gegeben wird. Und wenn der ja sagt (tut er das bei dir?) , dann schreibt man seine Wunschorte auf das Formular und wartet auf Stellenangebote (so habe ich es verstanden). Ohne Freigabe bekommt man allerdings auch keine Stellenangebote.
Eine Kündigung wäre natürlich noch eine Möglichkeit. Da müsste man sich aber sehr gut die Konsequenzen überlegen.
In Baden Württemberg gekündigt, kann man aber in Bayern (wenn man denn etwas bekommt) sehr wohl auch wieder verbeamtet werden. Das finde ich schon auch sehr positiv, wenn einem dann wenigstens nicht in ganz Deutschland die Karriere beendet wird.
Aus Ba-Wü würde man dann allerdings schon in Ungnaden gehen und natürlich auch nicht mehr wiederkommen können.
Vielleicht konnte ich ja doch ein wenig helfen und würde mich über Antwort sehr freuen!
Gruß backtoba