Ich wollte nicht den Oberlehrer spielen (vielleicht ein bisschen), sondern vor allem darauf hinweisen, dass solche Anfragen in Zeiten von Abmahnwellen nicht unproblematisch sind. Ich könnte jetzt noch schreiben, dass die private Weitergabe an Freunde nur bei rechtmäßigen Originalen erlaubt ist, und schon der Scan des Buches untersagt ist, somit auch die Weitergabe nicht erlaubt, aber das wäre doch zuviel des Oberlehrerhaften.
An anderen Stellen im Netz werden ja in (fast) aller Öffentlichkeit gigabyteweise Unterrichtsmaterialien in digitaler Form ausgetauscht, als wäre es das Normalste auf der Welt. Ich denke, dass da einigen Leuten echt nicht bewusst ist, wie sehr sie mit dem Feuer spielen bei sowas ...